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Abfallbetrieb

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Der Abfallbetrieb des Kreises Viersen (ABV) übernimmt innerhalb der Kreisverwaltung als „Öffentlich-Rechtlicher Entsorgungsträger“ viele Aufgaben rund um das Thema Abfall.

In Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, die für das Einsammeln und Befördern der kommunalen Abfälle zuständig sind, wird von Seiten des ABV für die Verwertung und Beseitigung dieser Abfälle gesorgt. Alle organisatorischen, rechtlichen und vertraglichen Regelungen, die für die Bewältigung dieser Aufgabe erforderlich sind, werden vom Eigenbetrieb des Kreises Viersen erfüllt.

Dazu gehören:

  • Die Planung, die Beauftragung zum Bau und die Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen, (z. B. der Kompostierungsanlage Viersen),
  • Regelungen zum Betrieb des Entsorgungsstandorts Viersen (z. B. Benutzerordnungen der einzelnen Anlagen),
  • der Erlass einer Abfallentsorgungssatzung (siehe unten),
  • Kalkulation der Kosten der Abfallentsorgung und Abschätzung der zu erwartenden Abfallmengen,
  • die Festlegung der Entgelte (Entgeltregelung, gültig für die Einzelanlieferungen an den Entsorgungsanlagen, siehe unten),
  • die Festlegung der Gebühren (Gebührensatzung, gültig für die kommunalen Anlieferungen der Städte und Gemeinden, siehe unten),
  • die Sicherstellung der Entsorgung von Abfallarten für die keine eigenen Anlagen zur Verfügung stehen,
  • Anpassung der Entsorgungsstruktur des Kreises Viersen bei geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen,
  • die Rekultivierung und Nachsorge der geschlossenen Deponien und
  • die Abfallberatung.

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Öffnungszeiten

Sie erreichen uns zu folgenden Zeiten:
WochentageUhrzeit
Montag bis Donnerstag

08:30 bis 12:30 Uhr

14:00 bis 15:30 Uhr

Freitag08:30 bis 12:30 Uhr

Postanschrift

Kreis Viersen
- Abfallbetrieb -
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Telefon: +49 (0) 21 62 / 39- 12 21
Telefax: +49 (0) 21 62 / 39- 12 22
E-Mail: abfallberatung@kreis-viersen.de