Organisationseinheit
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53/3 Gutachten, Sozialpsychiatrie, Infektions- und Umwelthygiene
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Servicezeiten:
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und nach Vereinbarung
Ansprechpartner
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Reinke, Tanja
Telefon: 02162 39-1756 -
Kurscheid, Rüdiger
Telefon: 02162 39-1497
Infektionsschutz
Karneval 2019.
Nach den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes obliegt dem Gesundheitsamt u. a. die infektionshygienische Überwachung von Gemeinschafts-und medizinischen Einrichtungen wie z. B. Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Alten- und Pflegeheime, Kindergärten, Schulen, etc.
Die infektionshygienische Überwachung dient der Prävention vor Übertragung infektiöser Erkrankungen und im Einzelfall der Bekämpfung von Krankheitsausbrüchen in diesen Einrichtungen.
Weiterhin werden infektionshygienische Begehungen und Beratungen im nichtmedizinischen Bereich (Kosmetikstudios, Ohrlochstecher, Fußpfleger, Tattoo-Studios, etc.) nach der Hygiene-Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
Auch diese Überwachungstätigkeit hat die Verhütung übertragbarer Krankheiten zum Ziel.
Gerne informieren wir Sie auch über andere, immer wieder aktuelle Themen wie zum Beispiel Kopfläuse, Krätze (Scabies), Zecken, Masern oder Influenza. Weitere Informationen rund um den Bereich Infektionskrankheiten, finden Sie in der Linkbox und unter Downloads.