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Förderprogramm Klimaschutz
Im Rahmen der Förderrichtlinie Solarenergie bietet der Kreis Viersen eine Förderung für die Bereiche Dachflächen-Photovoltaik, Dachflächen-Solarthermie und Stecker-Solar-Geräte („Balkonkraftwerke“). Das Förderprogramm ist eine Maßnahme aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept, welches der Kreis Viersen gemeinsam mit sechs weiteren Städten und Gemeinden umsetzt. Die Maßnahme hat das Ziel, Bürgerinnen und Bürger bei dem Ausbau der erneuerbaren Energien im Kreisgebiet zu unterstützen und Anreize insbesondere für die Nachrüstung auf Bestandsgebäuden zu schaffen.
Der erste Förderaufruf startete im November 2023. Aktuell können keine weiteren Anträge entgegengenommen werden. Dem Klimaschutzkonzept entsprechend sind weitere Förderaufrufe geplant. Informationen über den Beginn kommender Förderaufrufe, die Fördergegenstände und die Höhe des Förderbudgets werden zu gegebener Zeit über diese Internetseite und Pressemitteilungen bereitgestellt.
Die Förderung beantragen können alle Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz im Kreis Viersen. Neben Dachflächen-Anlagen für Photovoltaik und Solarthermie werden auch Balkonkraftwerke gefördert. So können auch Bewohner und Bewohnerinnen von Mietwohnungen Energiekosten sparen und sich an der Energiewende beteiligen. Anlagen auf Neubauten, rein gewerblich genutzten Gebäuden oder Gebäuden außerhalb des Kreis Viersen sind nicht förderfähig. Ebenfalls ausgeschlossen sind Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 30 kWp. Eine nachträgliche Förderung von bereits umgesetzten, angeschafften oder in Auftrag gegebenen Maßnahmen und Anlagen ist nicht möglich.
Die Bearbeitung erfolgt nach Antragseingang und solange Fördermittel zur Verfügung stehen.
Alle Voraussetzungen und Details zum Förderprogramm sind in der Förderrichtlinie und den FAQs (s. unten) nachzulesen.
Das Integrierte Klimaschutzkonzept des Kreises Viersen stellt das Potenzial im Kreisgebiet im Bereich der Bestandsimmobilien mit bis zu 1.660.000 MWh Strom aus Dachflächen-Photovoltaik dar. Damit wird nicht nur die regionale Versorgung und Importunabhängigkeit gestärkt, sondern der Ausbau ist auch wichtige Grundlage für weitere klimaschutzbezogene Maßnahmen.
Interessierte Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer können sich mithilfe des Solarkatasters NRW über die Eignung ihrer Immobilie informieren.
FAQ Förderprogramm Klimaschutz des Kreis Viersen
Wieviel Geld ist im Fördertopf und wie erfolgt die Vergabe?
Ist eine rückwirkende Förderung möglich?
Wie erfolgt die Beantragung und Auszahlung der Fördermittel?
Welche Unterlagen werden für den Auszahlungsantrag benötigt?
Sind Stecker-Solar-Geräte mit einer Wechselrichterleistung über 600 Watt (0,6 kWp) förderfähig?
Sind Komplettpakete für Stecker-Solar-Geräte mit mehr als zwei Solarmodulen oder mehr als einem Wechselrichter förderfähig?
Wo muss ein Stecker-Solar-Gerät angemeldet werden?
Wie muss das Einverständnis des Vermieters bzw. der Vermieterin für die Installation eines Stecker-Solar-Gerätes nachgewiesen werden?
Wann gilt ein Gebäude als Bestandsgebäude?
Ist eine Förderung weiterhin möglich, wenn für die Installation ein anderes Unternehmen beauftragt wurde als auf dem eingereichten Angebot festgehalten ist?
Muss die Anlage durch ein Fachunternehmen aus dem Kreis Viersen installiert werden, um gefördert zu werden?
Welche bau- und denkmalrechtlichen Bestimmungen sind zu berücksichtigen?
Was gilt es bei der Planung einer Anlage zur Nutzung der Solarenergie generell zu berücksichtigen?
Kontaktinformationen
Katharina Mertens
Tel.: 02162 39-2560
E-Mail: foerderung-klimaschutz@kreis-viersen.de
Servicezeiten:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass sich die Informationen hinter den nachfolgenden Links ändern können. Es ist daher ratsam, regelmäßig die entsprechenden Websites zu überprüfen und sich bei Bedarf direkt an die jeweiligen Förderinstitutionen zu wenden.
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