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Landschaftsplan „Grenzwald/Schwalm“

Inhalte und Wirkungen des Landschaftsplans

Im Landschaftsplan werden die Schutzgebiete und – objekte sowie die Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf örtlicher Ebene dargestellt und festgesetzt. Der Landschaftsplan besteht aus einem Karten- und Textteil mit im Wesentlichen folgenden Inhalten: 

  • Entwicklungsziele sind bei allen behördlichen Verfahren zu beachten. Sie zeigen auf, welche Maßnahmen zur Landschaftsentwicklung im Plangebiet getroffen werden sollen, z.B. Erhaltung, Anreicherung oder Wiederherstellung.
  • Die Festsetzungen sind für alle Bürgerinnen und Bürger verbindlich. Es handelt sich insbesondere um Schutzausweisungen mit Ge- und Verbotsregelungen für Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und Geschützte Landschaftsbestandteile.

Abgrenzung des Landschaftsplangebietes und Geltungsbereich

Der Landschaftsplan gilt für den Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts. Er wird vom Kreis Viersen als Satzung beschlossen. Der Landschaftsplan „Grenzwald/Schwalm“ umfasst die bisherigen Landschaftsplangebiete 1, 3 und 4 und ist in seiner äußeren Abgrenzung identisch mit den alten Landschaftsplangrenzen. Das Plangebiet erstreckt sich über die Gemeindegebiete Brüggen, Niederkrüchten, das überwiegende Gebiet der Gemeinde Schwalmtal und das westliche Gebiet der Stadt Nettetal. 

Zielsetzung und Grundsätze bei der Fortschreibung der Landschaftspläne im Kreis Viersen

Der Kreistag des Kreises Viersen hat die Verwaltung beauftragt, die Landschaftspläne des Kreises Viersen auf der Grundlage folgender Zielsetzungen bedarfsgerecht fortzuschreiben:

  • Sicherung schutzwürdiger Bereiche, Schaffung von Biotopverbundstrukturen und Pflege der Kulturlandschaften zur Erhaltung der Arten- und Biotopvielfalt im Kreis Viersen
  • Harmonisierung der Landschaftspläne als Voraussetzung für nachvollziehbare und rechtsichere Entscheidungen durch die untere Naturschutzbehörde
  • Zusammenführung der verschiedenen Änderungsfassungen zur verbesserten Anwendbarkeit in der täglichen Arbeit und besseren Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit
  • Digitale Bereitstellung der Daten bestandskräftiger Landschaftspläne für interne (GIS) und externe Nutzer (Planungsbüros, Internet).

Schon während des Aufstellungsverfahrens legt die untere Naturschutzbehörde des Kreises Viersen Wert auf eine größtmögliche Transparenz und einen frühzeitigen Austausch mit Betroffenen und der interessierten Öffentlichkeit. Die Bürgerinnen und Bürger im Plangebiet erhalten Gelegenheit, sich aktiv am Planungsprozess zu beteiligen.

Die Umsetzung der naturschutzfachlich notwendigen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auf Privatgrundstücken erfolgt - wie bisher - grundsätzlich auf freiwilliger Basis. Insoweit handelt es sich demzufolge um eine Angebotsplanung.

Verlauf des Aufstellungsverfahrens

Am 10.03.2016 hat der Kreistag die Aufstellung des Landschaftsplans „Grenzwald/Schwalm“ beschlossen. Unter Einbeziehung einer Projektgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Politik sowie Mitgliedern des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde, hat die Verwaltung daraufhin den Vorentwurf erarbeitet. Die Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie die Bürgerinnen und Bürger wurden frühzeitig am Verfahren beteiligt. Auf Grundlage der vorliegenden Äußerungen und nach Durchführung von Abstimmungsgesprächen mit Trägern öffentlicher Belange, hat die Verwaltung den Vorentwurf des Landschaftsplans „Grenzwald/Schwalm“ überarbeitet und den Entwurf zur öffentlichen Auslegung erstellt. 

Die öffentliche Auslegung erfolgte nach Beschluss des Kreistages im Zeitraum vom 15. November 2021 bis 14. Februar 2022. Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange waren erneut aufgerufen, sich am Verfahren zu beteiligen und ihre Anregungen oder Bedenken zu der Planung vorzubringen.

In Abstimmung mit der Projektgruppe erarbeitete die Verwaltung zu allen eingegangenen Anregungen und Bedenken Stellungnahmen und bereitete diese in Form einer Synopse als Grundlage für die Abwägung durch den Kreistag im Rahmen des Satzungsbeschlusses auf. Der Kreistag des Kreises Viersen beschloss am 15.06.2023, in Verbindung mit dem Beschluss vom 07.12.2023, den Landschaftsplan „Grenzwald/Schwalm“ als Satzung. Anschließend wurde der Landschaftsplan der Bezirksregierung Düsseldorf als höhere Naturschutzbehörde angezeigt. 

Mit Bekanntmachung der erfolgten Durchführung des Anzeigeverfahrens im Amtsblatt des Kreises Viersen vom 28.03.2024, hat der Landschaftsplan „Grenzwald/Schwalm“ Rechtsverbindlichkeit erlangt. 

Zur Information steht der Landschaftsplan „Grenzwald/Schwalm“, bestehend aus den textlichen Darstellungen und Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht sowie der Entwicklungskarte, der Festsetzungskarte, der Maßnahmenraumkarte sowie der Karte nachrichtliche Darstellungen (jeweils bestehend aus zwei Teilkarten, Nord und Süd) nachfolgend zum Download bereit.

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