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Kreisstraßen

Das deutsche Straßennetz ist strukturiert aufgebaut und hat die folgenden Dimensionen:

  • Autobahnen: ca. 13.200 km
  • Bundesstraßen: ca. 38.000 km
  • Landesstraßen: ca. 87.000 km
  • Kreisstraßen: ca. 92.000 km
  • Gemeindestraßen: ca. 400.000 km

Die Verkehrs-Bedeutung nimmt dabei von oben nach unten ab. Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen sowie Kreisstraßen dienen dem überörtlichen Verkehr. Mit Ausnahme der Autobahnen können diese auch eine innerörtliche  Erschließungsfunktion haben. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs steht hierbei im Vordergrund.

Die Kreisverwaltung Viersen ist für 165 km Straße zuständig. Die Länge des entsprechenden Radwegenetzes beträgt 128 km.

Die Zuständigkeiten an Straßen sind differenziert:

  • Autobahnen - Autobahngesellschaft des Bundes, hier die Niederlassung in Krefeld
  • Bundesstraßen - der Landesbetrieb Straßenbau NRW, hier die Niederlassung in Mönchengladbach
  • Landesstraßen - der Landesbetrieb Straßenbau NRW, hier die Niederlassung in Mönchengladbach
  • Kreisstraßen - die jeweilige Kreisverwaltung, im Gebiet des Kreises Viersen das Amt 70
  • Stadt- und Gemeindestraßen - die jeweilige Kommune

Für die Kreisstraßen (gilt auch bei Bundes- und Landesstraßen) besteht darüber hinaus eine weitere Differenzierung zwischen innerorts (OD; Ortsdurchfahrt) und außerorts (FS; freie Strecke).

  • OD: Die bauliche Unterhaltung der Fahrbahn und des Radweges (soweit vorhanden) erfolgt bei Kreisstraßen durch die Kreisverwaltung. Dazu gehört auch die Unterhaltung der entsprechenden Beschilderung sowie Ampelanlagen. Die Reinigung einschließlich des Winterdienstes, die Straßenbeleuchtung, Grünpflege, Kanalisation sowie die Genehmigung von z.B. Zufahrten oder anderen Sondernutzungen (z.B. Baustofflagerungen oder Gerüstaufstellungen) erfolgen durch die jeweilige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Hierzu wird ausdrücklich auf die örtlichen Satzungen verwiesen. Gehwege und Parkplätze liegen grundsätzlich in der Zuständigkeit der jeweiligen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.
  • FS: Außerorts liegt die Zuständigkeit für Kreisstraßen grundsätzlich bei der Kreisverwaltung.

Verkehrsrechtliche Anordnungen erteilen in den Städten die jeweiligen Ordnungsämter. Für die Gemeinden werden diese Genehmigungen durch das Amt für Ordnung und Straßenverkehr des Kreises erteilt.

Mängelmeldungen

Unser Bestreben ist, dass die öffentliche Verkehrsfläche immer in einem sicheren, sauberen und gebrauchsfähigen Zustand ist. Dafür kontrollieren wir die Straßen alle zwei Wochen. Die Radwege werden alle vier Wochen kontrolliert. Auch die Bäume werden regelmäßig auf Ihre Standsicherheit überprüft. Sollte sich dennoch etwas verändern, dürfen Sie uns gerne kontaktieren.

Für Anregungen und Mängelmeldungen können Sie unser Meldeformular verwenden.

Aufbrüche

Straßen sind auch oft Trassen für die Ver- und Entsorgung. Straßenaufbrüche von Kreisstraßen zum Beispiel um Leitungen (auch Freileitungen) oder Kanäle innerhalb der Straße zu verlegen, müssen vorab beantragt und genehmigt werden.

Leitungsverlegung (§ 68 Abs. 3 TKG) Genehmigung

Sondernutzung

Sondernutzung (die Benutzung der Straßen über den Gemeingebrauch hinaus; § 16 StrG, § 18 StrWG NRW) ist ein vielschichtiger Begriff. Dazu gehören z.B. Straßensperrungen für Sportveranstaltungen und Umzüge. Auch wenn ein Baugerüst in die Straße ragt, handelt es sich um Sondernutzung. Außerorts werden über die Sondernutzungsregelung auch die Herrichtung und Unterhaltung von Zufahrten abgewickelt.

Sondernutzung von Verkehrsflächen

Straßenbau

Die Kreisstraßen und deren Radwege müssen neben dem Betrieb und deren Pflege auch im Laufe der Zeit erneuert werden. Hierfür nutzt der Kreis Viersen ein Erhaltungsmanagement. Grundlage für dieses Verfahren ist eine Zustandserfassung, die alle vier Jahre stattfindet. Dabei werden alle Fahrbahnen und Radwege mittels Fahrzeugen mit Kameras und Detektoren abgefahren und die Ergebnisse ausgewertet. Im Rahmen einer anschließenden Bewertung, bei der nicht nur der festgestellte Zustand, sondern auch die Bedeutung (Verkehrsstärke, Buslinien) des jeweiligen Straßenabschnitts berücksichtigt wird, erfolgt die Aufstellung eines Bauprogramms, welches in der Folge abgearbeitet wird.

Möchten Sie sich informieren, wann ein Bauprojekt startet oder wann es fertig bzw. wer für Fragen zur Verfügung steht?

Hinweis

Die Projektblätter können „durchgestanzt“ werden; danach erscheinen Kontaktinfos zum jeweilige Projektleiter, weitere Projektinfos, Umleitungen und ggfs. Fotos und Kontaktdaten der Firmen.

Baustellenticker

Folgende Baustellen befinden sich aktuell in der Vorbereitung bzw. Ausführung:

K 32 - Neubau Fahrbahn und Gehwege

Das Bauvorhaben umfasst in Willich-Anrath den nördlichen Teil der Fadheider Straße von der Schottelstraße bis zur Hausbroicher Straße sowie den südlichen Teil der Hausbroicher Straße von der Fadheider Straße bis zum Ortsende.

Nach umfangreichen Kanalbauarbeiten durch den Abwasserbetrieb der Stadt Willich sowie der Verlegung von Versorgungsleitungen durch die Stadtwerke Meerbusch Willich wurde im Juni 2023 mit dem eigentlichen Straßenbau begonnen.
Der 1. Bauabschnitt in der Fadheider Straße (von Schottelstraße bis Hausbroicher Straße) wurde Ende Oktober 2023 fertiggestellt.
Zur Zeit finden die Straßenbauarbeiten im 2. Bauabschnitt auf der Hausbroicher Straße statt.

Aufgrund der Anlegung eines Mini-Kreisverkehrs ist die Kreuzung Fadheider Straße / Hausbroicher Straße seit dem 26.02.24 für den Kfz-Verkehr voll gesperrt.

 
K22 -Radwegsanierung

Voraussichtlich am Mittwoch, den 22.11.2023 beginnen die Bauarbeiten am Radweg an der K 22 in Tönisvorst.

Straßenunterhaltung und -betrieb

Kleinere Reparaturen an Kreisstraßen, die notwendige Grünflächen- und Baumpflege einschließlich Ersatzpflanzungen sowie der Betriebsdienst - dazu gehören regelmäßige Kontrollen, der Winterdienst, die Reinigung und die Unterhaltung der Beschilderung sowie Lichtsignalanlagen - werden vom Bauhof des Kreises durchgeführt.

Auch die Kontrollen, Instandsetzungen und Unterhaltungen an Brücken werden vom Bauhof durchgeführt.

Sondernutzungen und Aufbrüche werden von der Verwaltung des Bauhofs geprüft und genehmigt.

Für Anregungen und Mängelmeldungen können Sie unseren Meldebogen verwenden.

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Kontakt

  • 70/1 Digitale Infrastruktur, Planung und Bau von Verkehrsanlagen
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