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Nutzungsbedingungen zum Night Mover

1. Allgemeines

Der Kreis Viersen fördert im Rahmen des Projektes Night Mover

  • jeweils einmal pro Nacht
  • die Heimfahrt
  • mit einem am Projekt teilnehmenden Taxi oder Mietwagen
  • durch einen Zuschuss von zurzeit 5 Euro pro Fahrt und berechtigter Person.

Bargeld wird nicht ausgezahlt (siehe hierzu auch Nr. 2).

Nutzungsberechtigt sind Personen zwischen 16 und 26 Jahren, die ihren Wohnsitz im Kreis Viersen (hierzu zählen die Städte Kempen, Nettetal, Tönisvorst, Viersen und Willich sowie die Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten und Schwalmtal sowie die jeweils zugehörigen Ortschaften) haben.

Das Angebot gilt in den Nächten

  • von freitags auf samstags,
  • von samstags auf sonntags,
  • vor gesetzlichen Feiertagen und
  • an Karneval (Altweiber bis einschließlich der Nacht vor Aschermittwoch)

jeweils in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages. Maßgeblich ist der Beginn der Fahrt, d.h. das Einscannen des im Fahrzeug befindlichen QR-Codes. Der Kreis Viersen kann dabei jederzeit weitere Tage für die ermäßigte Beförderung, z.B. bei Sonderveranstaltungen, ausloben. Auf der Startseite der App wird ein entsprechender Hinweis angezeigt.

2. App und Abrechnung

Wer den Night Mover nutzen möchte, muss sich vor der Fahrt die Night Mover-App des Kreises Viersen aus dem jeweiligen App-Store auf sein Smartphone laden und die Erstregistrierung durchführen.

Der Kreis Viersen gewährt für jede berechtigte Heimfahrt einen Zuschuss in Höhe von zurzeit 5,00 €/Fahrt und berechtigter Person - jeweils einmal täglich. Der Zuschuss kann den Nutzungsberechtigten nur gewährt werden, wenn diese die Night Mover App des Kreises Viersen verwenden.

Zu Beginn der Fahrt gibt der Nutzungsberechtigte den Abfahrtsort und die Personenzahl ein. Anschließend scannt er den im Fahrzeug an einer zentralen Stelle angebrachten öffentlichen QR-Code.

Bei Fahrtende gibt der Nutzungsberechtigte den vom Fahrer genannten Gesamtfahrpreis ein und zeigt dem Fahrer das Display mit der Eingabe. Dieser übergibt dem Nutzungsberechtigten einen zweiten, privaten QR-Code, den dieser ebenfalls scannt und die Fahrt in der App beendet.

Die Fahrtdaten werden nach Abschluss der Fahrt vom Smartphone automatisch in das Webportal hochgeladen und stehen dort dem Kreis Viersen zur Abrechnung mit dem Unternehmen zur Verfügung.

Sollte zum Fahrtende das Smartphone keine Verbindung zum Internet haben, um die Fahrtdaten hochzuladen, generiert die App einen Code. Dieser ist dem Fahrer zu zeigen, der ihn sich notiert.

Geht der Nutzungsberechtigte nicht vor der nächsten Fahrt online, um die Daten in das Webportal hochzuladen, ist die App gesperrt und er kann keine Fahrt mehr buchen.

Der Zuschuss wird vom eingegebenen Gesamtfahrpreis abgezogen. Der Zuschussbetrag darf - insbesondere bei Inanspruchnahme des Night Movers durch mehrere Nutzungsberechtigte - nur bis zur tatsächlichen Höhe des Fahrpreises in Abzug gebracht werden und damit die Höhe des tatsächlichen Fahrpreises nicht übersteigen. Die Herausgabe von Bargeld ist unzulässig. Die teilweise Anrechnung (= weniger als 5,00 €) zur Deckung von Restbeträgen ist nicht möglich. Sollte sich ein nicht gedeckter Restbetrag ergeben, ist dieser von den Nutzungsberechtigten zu zahlen.

Durch die Nutzung der App erkennt der Nutzungsberechtigte die Nutzungsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Nutzung aktuellen Version an. Die App darf nur im gesetzlichen Rahmen und entsprechend dieser Nutzungsbedingungen genutzt werden. Bei Verstoß gegen geltendes deutsches Recht oder unsere Nutzungsbedingungen behält sich der Kreis Viersen das Recht vor, Sie von der Nutzung der App auszuschließen.

Es besteht kein Anspruch auf eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Dienstes. Der Kreis Viersen ist jedoch bemüht, eine höchstmögliche Verfügbarkeit zu erreichen und Störungen schnellstmöglich zu beheben. Der Kreis Viersen ist berechtigt, den Dienst vorübergehend oder endgültig ganz oder teilweise einzustellen.

3. Start- und Zielort

Der Zuschuss wird nur für die Heimfahrt zum Wohnort des Nutzungsberechtigten gezahlt. Fahrgemeinschaften können auch gemeinsam an einer Wohnadresse aussteigen. Das Fahrtziel (Wohnort) muss im Kreis Viersen liegen. Der Abfahrtsort kann sich innerhalb und außerhalb des Kreises Viersen befinden.

4. Beförderung

Die am Projekt Night Mover teilnehmenden Unternehmen werden in der App hinterlegt. Der Nutzungsberechtigte wählt ein teilnehmendes Unternehmen aus und beauftragt die Fahrt telefonisch. In Spitzennachfragezeiten kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Eine Beförderung ist nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten der teilnehmenden Unternehmen möglich.

Ein Anspruch auf Beförderung unter Inanspruchnahme eines Zuschusses besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der §§ 13 - 15 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) in der jeweils gültigen Fassung. Ebenso besteht kein Anspruch auf eine Beförderung in einem Großraumtaxi/-mietwagen (mit mehr als 4 Fahrgastplätzen).

Nicht nutzungsberechtigte Personen dürfen mitgenommen werden, sofern freie Plätze zur Verfügung stehen, die nicht von Nutzungsberechtigten beansprucht werden. Diese werden nicht bezuschusst. Die nicht nutzungsberechtigte Person darf nicht die letzte Person sein, die aussteigt.

Bei Fahrten mit mehr als einem Nutzungsberechtigten sind folgende Regeln zu berücksichtigen: Alle Nutzungsberechtigten müssen vor Antritt der Fahrt den öffentlichen QR-Code scannen. Es können mehrere Wohnorte innerhalb einer Fahrt angefahren werden, d.h. mitfahrende Nutzungsberechtigte können auch vor dem eigentlichen Fahrtende aussteigen. Jeder Nutzungsberechtigten scannt vor dem Ausstieg den privaten QR-Code. Nur der letzte Nutzungsberechtigte muss den Gesamtfahrpreis erfassen. Da der letzte Nutzungsberechtigte ggf. zum Fahrtende einen Restbetrag bezahlen muss, ist es sinnvoll, vor Fahrtantritt zu klären, wer als letztes aussteigen wird.

5. Haftung

Die Nutzungsberechtigten haften in vollem Umfang für alle Schäden oder Verunreinigungen an und in den Fahrzeugen, die von ihnen verursacht werden.

6. Schlussbemerkung

Der Night Mover ist eine freiwillige Leistung des Kreises Viersen, die jederzeit eingestellt werden kann. Im Falle der beabsichtigten Einstellung der Leistung wird auf der Startseite der App rechtzeitig ein entsprechender Hinweis angezeigt.

Ein Rechtsanspruch auf Bezuschussung besteht nicht.

Datenschutzerklärung

In dieser Datenschutzerklärung möchten wir Ihnen alle Informationen zur Verfügung stellen, die die Datenverarbeitung unserer App Night Mover betreffen. Weiter klären wir Sie über Ihre Rechte hinsichtlich dieser Datenverarbeitung auf und geben Ihnen die Kontaktdaten des Verantwortlichen, des Datenschutzbeauftragten und der zuständigen Aufsichtsbehörde. Hiermit erfüllen wir unsere Pflichten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Telemediengesetzes (TMG). Dabei werden die von Ihnen benötigten Daten gemäß den gesetzlichen Vorgaben verarbeitet, insbesondere denen des TMG, der DSGVO und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW).

1. Welche Daten werden verarbeitet?

Im Rahmen der Installation und des Betriebs unserer App Night Mover auf Ihrem Endgerät werden folgende personenbezogenen Daten von Ihnen gespeichert und verarbeitet:

Name, Adresse (Straße, Wohnort und Postleitzahl), Geburtsdatum, Identifikationsnummer des mobilen Endgerätes (HW-ID), Typ des mobilen Endgerätes des Nutzers sowie dessen Version des Betriebssystems.

Im Rahmen der Nutzeranlegung wird darüber hinaus jedem Nutzer eine eindeutige Seriennummer (User ID) zugeordnet.

Bei einer Fahrt mit dem Taxi ist außerdem noch der Abfahrtsort als Freitext anzugeben, weiter wird hier nur die Anzahl der Mitfahrer sowie die User- und HW-ID gespeichert.

2. Wer verarbeitet meine Daten?

Verantwortlich für die oben beschriebene Datenverarbeitung ist der Kreis Viersen.

3. Zu welchem Zweck werden meine Daten verarbeitet?

Die Verarbeitung der oben genannten personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich für die Inanspruchnahme der vergünstigten Taxifahrten durch die App Night Mover und die Zahlungsabwicklung dieser Fahrten mit den teilnehmenden Taxiunternehmen.

4. Auf welcher Rechtsgrundlage werden meine Daten verarbeitet?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Erfüllung eines Vertrages bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen.

5. Werden meine Daten an Dritte weitergeleitet?

Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergeleitet. Insbesondere werden Ihre Daten auch nicht an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermittelt.

6. Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Ihre Daten werden für die Dauer Ihrer Nutzung der App Night Mover gespeichert. Sobald Sie die Löschung Ihres Profils vorgenommen haben, werden die Daten umgehend gelöscht. Sollten noch Zahlungen ausstehen, werden Ihre Daten nach der Abwicklung der letzten Zahlungen gelöscht.

7. Welche Rechte stehen mir bezüglich der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten zu?
a) Recht auf Auskunft Art. 15 DSGVO

Sie können gem. Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiten personenbezogenen Daten verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über

  • die Verarbeitungszwecke,
  • die Kategorie der personenbezogenen Daten,
  • die Kategorien von Empfängern,
  • die geplante Speicherdauer,
  • das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch,
  • das Bestehen eines Beschwerderechts und

die Herkunft Ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, verlangen.

b) Recht auf Berichtigung Art. 16 DSGVO

Sie können gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten oder die Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen.  

c) Recht auf Löschung Art. 17 DSGVO

Sie können gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, soweit die Verarbeitung dieser Daten nicht zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.  

d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Art. 18 DSGVO

Sie können gem. Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten

  • für die Zeit verlangen, die der Verantwortliche für die Prüfung benötigt, ob Ihnen ein Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO zusteht.
  • Verlangen, soweit die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber keine Löschung wünschen, sondern die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen.
  • verlangen, wenn wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese personenbezogenen Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen.
  • verlangen, wenn Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe gegenüber Ihren Gründen überwiegen.   
e) Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 20 DSGVO

Sie können gem. Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen oder maschinenlesbaren Format erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen verlangen, sofern die Voraussetzungen des Art. 20 Abs. 1 DSGVO gegeben sind. 

f) Widerspruchsrecht Art. 7 Abs. 3 bzw. Art. 21 DSGVO

Wenn Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage einer Einwilligung gem. Art. 

6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, die Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).  Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, die Verarbeitung kann auf einen anderen Erlaubnistatbestand nach der DSGVO gestützt werden. Möchten Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an datenschutz@kreis-viersen.de; andere Formen und Übermittlungswege für die Ausübung des Widerrufsrechts bleiben unberührt. 

Wenn Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigtem Interesse gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gem. Art. 21 DSGVO einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, die Verarbeitung kann auf einen anderen Erlaubnistatbestand nach der DSGVO gestützt werden, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an datenschutz@kreis-viersen.de; andere Formen und Übermittlungswege für die Ausübung des Widerspruchsrechts bleiben unberührt. 

g) Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde Art. 77 DSGVO

Sie können sich gemäß Art. 77 DSGVO bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren. Diese ist unter Nr.10 genannt.

8. Wie erreiche ich den Verantwortlichen?

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgrundverordnung ist der Kreis Viersen.

Kreis Viersen
Der Landrat
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
E-Mail: landrat@kreis-viersen.de
9. Wie erreiche ich den Datenschutzbeauftragten?

Der Datenschutzbeauftragte ist unter folgendem Kontakt erreichbar:

Der Datenschutzbeauftragte des Kreises Viersen
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
E-Mail: datenschutz@kreis-viersen.de
10. Wie erreiche ich die zuständige Aufsichtsbehörde?
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, erreichbar per Post Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, per Tel. 0211/38424-0 oder per E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de