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Nutzungsbedingungen zum Night Mover
1. Allgemeines
Der Kreis Viersen fördert im Rahmen des Projektes Night Mover
- jeweils einmal pro Nacht
- die Heimfahrt
- mit einem am Projekt teilnehmenden Taxi oder Mietwagen
- durch einen Zuschuss von zurzeit 5 Euro pro Fahrt und berechtigter Person.
Bargeld wird nicht ausgezahlt (siehe hierzu auch Nr. 2).
Nutzungsberechtigt sind Personen zwischen 16 und 26 Jahren, die ihren Wohnsitz im Kreis Viersen (hierzu zählen die Städte Kempen, Nettetal, Tönisvorst, Viersen und Willich sowie die Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten und Schwalmtal sowie die jeweils zugehörigen Ortschaften) haben.
Das Angebot gilt in den Nächten
- von freitags auf samstags,
- von samstags auf sonntags,
- vor gesetzlichen Feiertagen und
- an Karneval (Altweiber bis einschließlich der Nacht vor Aschermittwoch)
jeweils in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages. Maßgeblich ist der Beginn der Fahrt, d.h. das Einscannen des im Fahrzeug befindlichen QR-Codes. Der Kreis Viersen kann dabei jederzeit weitere Tage für die ermäßigte Beförderung, z.B. bei Sonderveranstaltungen, ausloben. Auf der Startseite der App wird ein entsprechender Hinweis angezeigt.
2. App und Abrechnung
Wer den Night Mover nutzen möchte, muss sich vor der Fahrt die Night Mover-App des Kreises Viersen aus dem jeweiligen App-Store auf sein Smartphone laden und die Erstregistrierung durchführen.
Der Kreis Viersen gewährt für jede berechtigte Heimfahrt einen Zuschuss in Höhe von zurzeit 5,00 €/Fahrt und berechtigter Person - jeweils einmal täglich. Der Zuschuss kann den Nutzungsberechtigten nur gewährt werden, wenn diese die Night Mover App des Kreises Viersen verwenden.
Zu Beginn der Fahrt gibt der Nutzungsberechtigte den Abfahrtsort und die Personenzahl ein. Anschließend scannt er den im Fahrzeug an einer zentralen Stelle angebrachten öffentlichen QR-Code.
Bei Fahrtende gibt der Nutzungsberechtigte den vom Fahrer genannten Gesamtfahrpreis ein und zeigt dem Fahrer das Display mit der Eingabe. Dieser übergibt dem Nutzungsberechtigten einen zweiten, privaten QR-Code, den dieser ebenfalls scannt und die Fahrt in der App beendet.
Die Fahrtdaten werden nach Abschluss der Fahrt vom Smartphone automatisch in das Webportal hochgeladen und stehen dort dem Kreis Viersen zur Abrechnung mit dem Unternehmen zur Verfügung.
Sollte zum Fahrtende das Smartphone keine Verbindung zum Internet haben, um die Fahrtdaten hochzuladen, generiert die App einen Code. Dieser ist dem Fahrer zu zeigen, der ihn sich notiert.
Geht der Nutzungsberechtigte nicht vor der nächsten Fahrt online, um die Daten in das Webportal hochzuladen, ist die App gesperrt und er kann keine Fahrt mehr buchen.
Der Zuschuss wird vom eingegebenen Gesamtfahrpreis abgezogen. Der Zuschussbetrag darf - insbesondere bei Inanspruchnahme des Night Movers durch mehrere Nutzungsberechtigte - nur bis zur tatsächlichen Höhe des Fahrpreises in Abzug gebracht werden und damit die Höhe des tatsächlichen Fahrpreises nicht übersteigen. Die Herausgabe von Bargeld ist unzulässig. Die teilweise Anrechnung (= weniger als 5,00 €) zur Deckung von Restbeträgen ist nicht möglich. Sollte sich ein nicht gedeckter Restbetrag ergeben, ist dieser von den Nutzungsberechtigten zu zahlen.
Durch die Nutzung der App erkennt der Nutzungsberechtigte die Nutzungsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Nutzung aktuellen Version an. Die App darf nur im gesetzlichen Rahmen und entsprechend dieser Nutzungsbedingungen genutzt werden. Bei Verstoß gegen geltendes deutsches Recht oder unsere Nutzungsbedingungen behält sich der Kreis Viersen das Recht vor, Sie von der Nutzung der App auszuschließen.
Es besteht kein Anspruch auf eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Dienstes. Der Kreis Viersen ist jedoch bemüht, eine höchstmögliche Verfügbarkeit zu erreichen und Störungen schnellstmöglich zu beheben. Der Kreis Viersen ist berechtigt, den Dienst vorübergehend oder endgültig ganz oder teilweise einzustellen.
3. Start- und Zielort
Der Zuschuss wird nur für die Heimfahrt zum Wohnort des Nutzungsberechtigten gezahlt. Fahrgemeinschaften können auch gemeinsam an einer Wohnadresse aussteigen. Das Fahrtziel (Wohnort) muss im Kreis Viersen liegen. Der Abfahrtsort kann sich innerhalb und außerhalb des Kreises Viersen befinden.
4. Beförderung
Die am Projekt Night Mover teilnehmenden Unternehmen werden in der App hinterlegt. Der Nutzungsberechtigte wählt ein teilnehmendes Unternehmen aus und beauftragt die Fahrt telefonisch. In Spitzennachfragezeiten kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Eine Beförderung ist nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten der teilnehmenden Unternehmen möglich.
Ein Anspruch auf Beförderung unter Inanspruchnahme eines Zuschusses besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der §§ 13 - 15 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) in der jeweils gültigen Fassung. Ebenso besteht kein Anspruch auf eine Beförderung in einem Großraumtaxi/-mietwagen (mit mehr als 4 Fahrgastplätzen).
Nicht nutzungsberechtigte Personen dürfen mitgenommen werden, sofern freie Plätze zur Verfügung stehen, die nicht von Nutzungsberechtigten beansprucht werden. Diese werden nicht bezuschusst. Die nicht nutzungsberechtigte Person darf nicht die letzte Person sein, die aussteigt.
Bei Fahrten mit mehr als einem Nutzungsberechtigten sind folgende Regeln zu berücksichtigen: Alle Nutzungsberechtigten müssen vor Antritt der Fahrt den öffentlichen QR-Code scannen. Es können mehrere Wohnorte innerhalb einer Fahrt angefahren werden, d.h. mitfahrende Nutzungsberechtigte können auch vor dem eigentlichen Fahrtende aussteigen. Jeder Nutzungsberechtigten scannt vor dem Ausstieg den privaten QR-Code. Nur der letzte Nutzungsberechtigte muss den Gesamtfahrpreis erfassen. Da der letzte Nutzungsberechtigte ggf. zum Fahrtende einen Restbetrag bezahlen muss, ist es sinnvoll, vor Fahrtantritt zu klären, wer als letztes aussteigen wird.
5. Haftung
Die Nutzungsberechtigten haften in vollem Umfang für alle Schäden oder Verunreinigungen an und in den Fahrzeugen, die von ihnen verursacht werden.
6. Schlussbemerkung
Der Night Mover ist eine freiwillige Leistung des Kreises Viersen, die jederzeit eingestellt werden kann. Im Falle der beabsichtigten Einstellung der Leistung wird auf der Startseite der App rechtzeitig ein entsprechender Hinweis angezeigt.
Ein Rechtsanspruch auf Bezuschussung besteht nicht.