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Einbürgerung

Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger können die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.

In der Regel müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
  • keine erheblichen Vorstrafen
  • ausreichende finanzielle Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und unterhaltsberechtigte Angehörige, ohne auf Leistungen nach SGB (Sozialgesetzbuch) II oder SGB XII angewiesen zu sein
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung

Ehegatten und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen mit eingebürgert werden. Für einige Personengruppen gelten besondere Einbürgerungsvoraussetzungen. Nutzen Sie die Beratungsmöglichkeiten der Dienstkräfte der Städte und Gemeinden.

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  • 32/1 Allgemeine Kreisordnungsbehörde
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