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„Du+Wir=Eins – Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit.“
Hinweise zum Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ für das Jahr 2024 für Engagierte, Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen
Rund sechs Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen engagieren sich ehrenamtlich und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Landesregierung hat das Ziel, diese Menschen mit ihren Organisationen und Initiativen zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für ihr Engagement zu verbessern. Das Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ ist ein Ergebnis der Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen. Seit 2021 werden jährlich 2.000 Vorhaben zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements mit je 1.000 Euro gefördert. In 2024 lautet das Schwerpunktthema „Miteinander eingagiert - Du+Wir=Eins. Nordrhein-Westfalen gegen Einsamkeit“.
Engagierte, Initiativen und zivilgesellschaftliche Organisationen können im Sinne des Schwerpunktthemas Vorhaben umsetzen, die etwas für die Gemeinschaft im Stadtteil initiieren möchten.
Weitere Informationen zum Förderprogramm zu den Themen
- was wird gefördert,
- wer kann einen Antrag auf Förderung stellen,
- wie viel Geld erhalte ich und wann wird es ausgezahlt,
- welche Voraussetzungen für eine Förderung gibt es,
- welche Ausgaben können gefördert werden,
- welche Unterlagen muss ich einreichen,
- muss ich einen Verwendungsnachweis erbringen,
- wie und bis wann kann ich einen Antrag stellen,
und zur Antragstellung finden Sie auf der Seite der Landesregierung NRW.
Kontakt
Haben Sie noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail.
Sozialamt Kreis Viersen
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
E-Mail: sozialamt@kreis-viersen.de
Tel.: 02162 / 391542
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