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Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU)

Der herkunftssprachliche Unterricht ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler mit internationaler Familiengeschichte, die in Deutsch und in mindestens einer weiteren Sprache aufwachsen.  Für die Kinder und Jugendlichen mit Zuwanderungsgeschichte sind die mitgebrachten Herkunftssprachen und die Kultur der Herkunftsländer Teil ihrer Identität. Überdies ist Mehrsprachigkeit ein kultureller Reichtum in einer immer stärker zusammenwachsenden Welt. Eine gesicherte Mehrsprachigkeit bietet daher auch zusätzliche Chancen für das Berufsleben.

Darum wird durch das Land Nordrhein-Westfalen an den allgemeinbildenden Schulen Unterricht in den am meisten gesprochenen Herkunftssprachen angeboten.
Für den herkunftssprachlichen Unterricht gelten folgende Vorgaben:

  • Die Größen der Lerngruppen wurden auf die Mindestwerte für die Klassenbildung festgesetzt – in der Primarstufe sind das 15 Schülerinnen und Schüler, in der Sekundarstufe I 18 Schülerinnen und Schüler.
  • Die Lehrpläne für den herkunftssprachlichen Unterricht bestimmen verbindliche sprachliche Lernziele.
  • Am Ende des Besuchs des herkunftssprachlichen Unterrichts nach Klasse 9 oder 10 steht eine Sprachprüfung. Diese besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und bewertet sprachliche wie soziokulturelle Fähigkeiten, die im Unterricht erworben wurden. Eine mindestens gute Leistung in der Sprachprüfung kann eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache ausgleichen. Das Ergebnis der Sprachprüfung wird im Abschlusszeugnis bescheinigt. 

Weitere Fragen und Antworten sowie den Erlass zum herkunftssprachlichen Unterricht finden Sie auf der Seite des Schulministeriums.

In welchen Sprachen wird HSU angeboten?

Im Kreis Viersen gibt es HSU derzeit in den Sprachen Albanisch, Arabisch, Chinesisch, Farsi/Dari/Persisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch, Türkisch und Ukrainisch. Der Unterricht findet nachmittags an verschiedenen Schulen innerhalb des Kreises Viersen statt. Zurzeit nehmen im Kreis Viersen am herkunftssprachlichen Unterricht in den verschiedenen Sprachen ca. 1.530 Schüler teil.

Wie kann ich mein Kind zum HSU anmelden?

Für die Teilnahme am HSU ist eine Anmeldung erforderlich. Das Anmeldeformular erhalten alle Schulneulinge bei der Anmeldung in der jeweiligen Schule.

Das HSU-Anmeldeformular muss ausgefüllt und mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten bis zum 31.03.2025 an der Regelschule Ihres Kindes abgegeben werden. Dort werden die Anmeldungen geprüft und an das Schulamt weitergeleitet.

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie von der HSU-Lehrkraft vor den Sommerferien ein Bestätigungsschreiben mit allen wichtigen Informationen.
Die Anmeldung zum HSU gilt für die gesamte Dauer des Schulbesuchs der jeweiligen Schule bzw. bis das Kind durch die Erziehungsberechtigten abgemeldet wird.

Teilnahme am HSU

Die Teilnahme am HSU ist freiwillig, aber nach verbindlicher Anmeldung zum Unterricht besteht die Verpflichtung zur regelmäßigen Teilnahme. Über die Teilnahme der angemeldeten Schülerinnen und Schüler wird eine Anwesenheitsliste geführt.

Sprachprüfungen

1. Sprachprüfung

Am Ende ihres Bildungsganges in der Sekundarstufe I legen die Schülerinnen und Schüler eine Sprachprüfung auf der Anspruchsebene des angestrebten Abschlusses ab. Das Ergebnis der Prüfung wird im Abschlusszeugnis bescheinigt. Dabei kann eine mindestens gute Leistung in der Sprachprüfung eine mangelhafte Leistung in einer Fremdsprache ausgleichen.

2. Feststellungsprüfung

Schülerinnen und Schüler, die die Sekundarstufe I nicht von Beginn an besucht haben (Seiteneinsteiger), können zum Erwerb von Abschlüssen in der Sekundarstufe I an einer Feststellungsprüfung teilnehmen. Das Ergebnis dieser Prüfung tritt an die Stelle der Note in einer Fremdsprache.

Weitere Fragen und Antworten zur Feststellungsprüfung finden Sie auf der Seite des Schulministeriums.

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