Inhaltsbereich

Koordination des Netzwerkes Kinderschutz

Bitte beachten Sie

Wenn es um den Schutz von Kindern geht, kontaktieren Sie bitte direkt den zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD):
Team- Ost (Grefrath, Tönisvorst): 0162-2916553
Team- West (Schwalmtal, Brüggen, Niederkrüchten): 0172-1503330
und bitte jederzeit die Polizei: 110

Die Jugendämter haben - nach dem Landeskinderschutzgesetz NRW (NRWLKiSchG) Artikel 1, §9 - den Auftrag Netzwerke im Bereich Kinderschutz zur interdisziplinären und interkommunalen Zusammenarbeit auszubauen und zu bilden. Die Netzwerke ‚Kinderschutz‘ sollen das übergeordnete Ziel haben die Rahmenbedingungen für eine effektive und schnelle Zusammenarbeit bei möglicher Kindeswohlgefährdung sicherzustellen. Dieses Ziel soll durch die interkommunale strukturelle Vernetzung der Akteure, durch einheitliche Absprachen zum Verfahren bei möglicher Kindeswohlgefährdung und durch die Herstellung von Transparenz über Mitteilungswege und Informationsübermittlung fokussiert werden.

Im Folgenden sind zur Orientierung die Aufgaben der Netzwerkkoordination und die Aufgaben des Netzwerkes- an den gesetzlichen Anforderungen angelehnt- aufgelistet.

Aufgaben Netzwerkkoordination

  1. die fachliche Begleitung des Netzwerkes in seiner Aufgabenwahrnehmung,
  2. die Koordinierung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzwerkstrukturen, insbesondere der Netzwerktreffen,
  3. die bedarfsgerechte Organisation regelmäßiger Fortbildungsangebote für die am Netzwerk Teilnehmenden und
  4. der Informationstransfer zu und aus sowie die Vertretung in anderen Netzwerken und Arbeitsgemeinschaften im Jugendamtsbezirk mit Berührungspunkten zum Kinderschutz.
     

Aufgaben und Ziele des Netzwerks

  1. strukturelle Vernetzung bei möglicher Kindeswohlgefährdung
  2. Absprachen zum Verfahren bei möglicher Kindeswohlgefährdung
  3. Transparente Übermittlung von Informationen im Kinderschutz
  4. bedarfsgerechte Organisation von interdisziplinären Qualifizierungsangeboten
  5. effektive und schnelle Zusammenarbeit bei möglicher Kindeswohlgefährdung

Akteure

  1. das Jugendamt, insbesondere der ASD
  2. Träger von Einrichtungen und Diensten
  3. insoweit erfahrene Fachkräfte 
  4. Geheimnisträger 
  5. Schulen
  6. Gesundheitsämter
  7. Polizei- und Ordnungsbehörden
  8. Familiengerichte
  9. Staatsanwaltschaften
  10. Verfahrensbeistände
  11. Träger der Eingliederungshilfe für Minderjährige 
  12. Netzwerke Frühe Hilfen
     

Netzwerke und Kooperationen

Steuerungsgruppe Kinderschutz Amt 51

Der Qualitätszirkel ist ein Zusammenschluss aus pädagogischen Leitungskräften und präventiven Koordinationsstellen des Kreisjugendamtes Viersen, der sich der internen Qualitätsentwicklung im Verfahren einer möglichen Kindeswohlgefährdung nach §8a SGBVIII (verlinken) und § 8b SGBVIII (verlinken) widmet. Unter Einbeziehung der gesetzlichen, gesellschaftlichen und personellen Gegebenheiten werden die einzelnen internen Verfahren im Kinderschutz sowie die Öffentlichkeitsarbeit im Prozess weiterentwickelt. Unter Einbeziehung und Beteiligung der zuständigen Teams werden Handreichungen, Meldebögen sowie Prozessverläufe standardisiert und in regelmäßigen Abständen evaluiert. 

Interdisziplinäre Kooperation im Kinderschutz IKIK Amt 51

Die vielen Disziplinen und Fachbereiche lassen einen kleinen Eindruck davon zu, wie komplex und abstrakt die unterschiedlichen Themenfelder sind. Und doch gibt es themenübergreifende Schnittstellen, an denen man erkennen kann, dass die richtigen Ansprechpersonen und die zur Verfügung stehenden zeitlichen Kapazitäten einen großen Einfluss auf das chancengerechte und geschützte Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen haben. Dazu gehört das Thema Kinderschutz. Einige Mitteilungswege und Prozesse im Kinderschutz sind bereits bekannt und funktionieren gut. Die verschiedenen Rollen im Prozess und die vereinheitlichten Absprachen sind oft noch undurchsichtig, nicht für jeden nachvollziehbar und daher herausfordernd.
Mit dem Implementieren der 'Interdisziplinären Kooperation im Kinderschutz Amt 51' hat das Kreisjugendamt Viersen begonnen, zusammen mit den Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus den jeweiligen Fachbereichen den Prozess des Kindeswohls und der Kindeswohlgewährdung zu optimieren, indem Handlungsprozesse herausgearbeitet und Absprachen getroffen werden. 
Perspektivisch wird aus dem Kreisjugendamtsnetzwerk heraus auf ein interkommunales, übergeordnetes Netzwerk Kinderschutz hingewirkt.

Gesunde Kommune/ gemeinsamSicher

Angegliedert an das Netzwerk Gesunde Kommune Kreis Viersen haben die Geschäftsstelle der kommunalen Gesundheitskonferenz und das Jugendamt des Kreises Viersen das Programm „gemeinsamSICHER“ initiiert, um kreisweit Schutzorte für Kinder und Jugendliche zu etablieren. Ziel ist es, in Kooperation mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Kindern und Jugendlichen durch Schutzorte in ihrer unmittelbaren Lebensumgebung die Möglichkeit zu bieten, in Notsituationen schnell und niedrigschwellig Hilfe zu erhalten.
Für die Schutzorte wurden Unterlagen erarbeitet, wie ein Krisenleitfaden und eine Kontaktliste mit den umliegenden Helfersystemen, die im Alltag dabei unterstützen sollen, Zivilcourage zu zeigen und bei Bedarf einfache Hilfe zu leisten oder auf das Helfersystem zu verweisen.
In diesem Zusammenhang werden auch Deeskalationskurse für die Schutzorte angeboten.
Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Aufklärungsarbeit, die sich an die Kinder und Jugendlichen richtet. In einem Workshop wird gemeinsam erarbeitet, welche Problemsituationen es geben kann und welche Handlungsmöglichkeiten helfen können. In diesem Zusammenhang werden Hilfsangebote und Kontaktdaten des Kreisjugendamtes Viersen, der Schulsozialarbeit sowie die Nummer gegen Kummer weitergereicht. Im ersten Schritt werden die 3. und 4. Klässler in den verschiedenen OGS aufgesucht. Desweiteren finden Multiplikatorenschulungen für die pädagogischen Mitarbeitenden statt, um den Workshop selbst vor Ort mit der Zielgruppe durchführen zu können.

Arbeitskreis gegen sexuellen Missbrauch/ Krisenstab

Der Arbeitskreis gegen sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ist ein interdisziplinärer Zusammenschluss aus verschiedenen Fachdisziplinen aus dem gesamten Kreisgebiet, die in einem Verfahren einer möglichen Kindeswohlgefährdung eine Rolle spielen können. Dieser Arbeitskreis beschäftigt sich themenspezifisch mit sexualisierter Gewalt.
Der daraus entstandene Krisenstab (verlinken, noch nicht möglich) ist ein separater regionaler Zusammenschluss aus psychosozialen, medizinischen und juristischen Einrichtungen, die die Öffentlichkeit bei Verdacht auf sexuelle Gewalt und Misshandlungen an Kindern und Jugendlichen beraten und bei akuten Krisen zum Schutze des Opfers unterstützen oder weitervermitteln.

Informationen und Ansprechpersonen

Kindeswohlgefährdungsmeldung (nach §8a SGBVIII) 

Die „Pflege und Erziehung sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“ (§1 Abs. 3, SGBVIII)
„Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen“ (§8a Abs.1, SGBVIII).
Dabei steht der Schutzauftrag gegenüber der Kinder und Jugendlichen an erster Stelle. Das Jugendamt orientiert sich dabei immer am Kindeswohl und geht dementsprechend in die gemeinsame Aufklärung und Bearbeitung mit den Beteiligten und versucht mit allen zu Verfügung stehenden Hilfen und Angeboten die Gefährdung abzuwenden. Ausnahme ist, wenn davon auszugehen ist, dass der Schutz des Kindes durch Einbeziehung der Sorgeberechtigten gefährdet ist. Ist dies der Fall oder sind die Sorgeberechtigten nicht gewillt und/oder nicht in der Lage die Gefährdung abzuwenden, ist der Schutz des Kindes durch das Jugendamt unmittelbar sicherzustellen und ein familiengerichtliches Verfahren einzuleiten.

 

Beratung der öffentlichen Fachkräfte (nach §8b SGBVIII und §4 KKG) 

Die öffentlichen Fachkräfte haben einen individuellen Rechtsanspruch auf eine anonymisierte Fallberatung durch eine Insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa) bei dem Verdacht einer möglichen Kindeswohlgefährdung. Dabei wirkt die InsoFa auf die Gesamtverantwortung hin und zeigt die Hilfestellungen und Interventionen im vorhandenen Kontext auf, um die Handlungssicherheit der öffentlichen Fachkräfte zu stärken. Die InsoFa verfügt über eine hohe Expertise im Themenfeld Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung und kann bei einem möglichen Fall einer Kindeswohlgefährdung anonym und objektiv beraten. Sie übernimmt keine Fallverantwortung und begleitet keine Gespräche mit den Beteiligten vor Ort, sondern bleibt als eine neutrale und externe Ansprechperson im Hintergrund. 
Freie Träger der Jugendhilfe halten in der Regel eigene Insoweit erfahrenen Fachkräfte (InsoFa) oder Kinderschutzfachkräfte vor, die im Falle einer möglichen Kindeswohlgefährdung als Ansprechpersonen für die Fachkräfte fungieren. In allen anderen Fällen ist die öffentliche Jugendhilfe dafür zuständig, bei Bedarf Ansprechpersonen zu übermitteln.


 

Links

Kontakt