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Ukrainische Kriegsflüchtlinge
Ukrainische Staatsangehörige können visumsfrei in das Bundesgebiet einreisen und sich hier bis zu 90 Tagen ohne Aufenthaltstitel aufhalten. Ukrainische Staatsangehörige, die privat untergebracht sind und keine staatlichen Hilfen benötigen, müssen daher für die ersten 90 Tage ihres Aufenthalts nichts veranlassen.
Die EU-Staaten haben sich am 3. März 2022 darauf geeinigt, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine schnell und unkompliziert aufzunehmen.
Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine
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Häufig gestellte Fragen
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