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Krisenstab zum Arbeitskreis gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Kreis Viersen
Sie haben eine Vermutung oder Kenntnisse über sexualisierte Gewalt, Übergriffe oder Misshandlungen an Kindern oder Jugendlichen?
Der aus dem Arbeitskreis entstandene Krisenstab ist ein regionaler Zusammenschluss von psychosozialen, medizinischen und juristischen Einrichtungen, die Sie bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt an Kindern oder Jugendlichen beraten und bei akuten Krisen zum Schutze des Opfers unterstützen.
Wir unterstützen Sie auch dann, wenn Sie die betroffene Person (noch) nicht mit Namen nennen wollen oder auch nur den Verdacht der sexualisierten Gewalt haben. Die Unterstützung ist unabhängig davon, ob Sie Anzeige bei der Polizei erstatten wollen.
Fachkundige Hilfe ist wichtig und manchmal reicht schon ein klärendes Gespräch oder ein Telefonat, um sich über das weitere Vorgehen klar zu werden.
Über folgende Institutionen können Sie sich an den Krisenstab wenden
Frauenzentrum Viersen e.V. Frauenberatungsstelle
Telefon: 02162-18716
E-Mail: frauenzentrum-viersen@t-online.de
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche in Viersen
Telefon: 02162-15081
E-Mail: eb-viersen@eb-caritas.de
Der Krisenstab besteht aus Mitarbeitenden folgender Institutionen:
Frauenzentrum Viersen e.V. – Frauenberatungsstelle | 02162 - 18716 |
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche in Viersen | 02162 - 15081 |
Jugendamt Stadt Viersen | 02162 - 101754 oder 02162 - 101736 |
Jugendamt Kreis Viersen | 02162 - 391663 |
Deutscher Kinderschutzbund Viersen | 02162 - 21798 |
LVR-Klinik Viersen - Ambulanz Kinder- und Jugendpsychiatrie | 02162 - 965211 |
Ärztliche Kinderschutzambulanz am AKH Viersen Kurzfristiger Terminvergabe Notfall: Kinder- und Jugendärztlicher Bereitschaftsdienst | 02162 - 1042413 02162 - 1040 |
Frauen- und Kinderschutzhaus im Kreis Viersen | 02162 - 814342 |
Rechtsanwältin Christel Juncker | 02162 - 351000 |
Eine von den Erziehungsberechtigten ausgesuchte Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt kann die betroffene Person sowie deren Angehörige über Opferrechte informieren, im Fall einer Strafanzeige gegebenenfalls Nebenklage beantragen und damit auch im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft und/oder einem gerichtlichen Verfahren mitwirken und eigene Anträge für das Opfer stellen.
Als Mitglied des Krisenstabs berät Sie zu diesem Themenbereich Rechtsanwältin Christel Juncker, Telefon: 02162-351000, E-Mail: info@kanzlei-juncker.de
Überörtliche Hilfsangebote – Anonym und Kostenfrei
Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch
Telefon: 0800 22 55 530
oder
Online-Beratung: www.hilfe-telefon-missbrauch.online
Hilfetelefon – Elterntelefon
Telefon: 0800 110 0550
Weißer Ring – Opfertelefon
Telefon: 116 006
Kontakt
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51/1 Jugendsozialarbeit und Vormundschaften
Servicezeit:Montag - Freitag: 8:00-17:00 Uhr