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Verpflichtungserklärung: Einladung ausländischer Besucher
Sie möchten eine Person aus einem anderen Land nach Deutschland einladen. Ihr Gast benötigt für die Einreise ein Visum und kann den Nachweis über die finanzielle Sicherung seines Aufenthalts nicht erbringen. Es besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung verpflichtet sich die erklärende Person gegenüber der Ausländerbehörde oder einer deutschen Auslandsvertretung die Kosten für den Lebensunterhalt einer ausländischen Person während deren Aufenthalt im Bundesgebiet zu tragen.
Detaillierte Informationen, was die Abgabe einer Verpflichtungserklärung für den*die Verpflichtungsgeber*in bedeutet, und welche Unterlagen vorzulegen sind, entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Merkblatt. Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Unterlagen angefordert werden können.
Die ausländische Person, die nach Deutschland einreisen möchte, muss in jedem Fall bei Visumsbeantragung einen Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz bei der Botschaft vorlegen.
Bitte beachten Sie:
Wenn Sie ein Visum zur Einreise für einen längeren Aufenthaltszweck erhalten haben (z.B. zum Familiennachzug, zum Studium oder zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit), müssen Sie sich nach der Einreise beim Bürgerservice Ihres Wohnortes anmelden und rechtzeitig vor Ablauf Ihres Visums oder vor Aufnahme einer Erwerbstätigkeit die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung per E-Mail an auslaenderbehoerde@kreis-viersen.de.
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