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Westverlängerung der Regiobahn-Infrastruktur

Aus dem Kreis Viersen bestehen starke Pendlerverflechtungen nach Düsseldorf und in die übrigen Städte der Rheinschiene. Daher verfolgt der Kreis Viersen bereits seit vielen Jahren das Ziel, das Angebot im öffentlichen Personennahverkehr, u.a. auch durch die Verlängerung der Regiobahn-Infrastruktur vom Bahnhof Kaarster See zum Bahnhof Viersen im Zuge des Streckenverlaufes der S 28 zu verbessern. Die hierfür vorgesehene Trasse von Kaarst über Willich-Schiefbahn und Willich-Neersen bis nach Viersen ist eisenbahnrechtlich gewidmet und soll hierfür reaktiviert werden.

Regionaler Konsens

In den vergangenen Jahren wurde vorrangig das Ziel verfolgt, für die Verlängerung der Regiobahn-Infrastruktur einen regionalen Konsens zu finden, um das Projekt auch im Kontext des ÖPNV-Bedarfsplans des Landes Nordrhein-Westfalen voranzutreiben. 

Aus diesem Grund hat sich der Kreis Viersen entschlossen, gemeinsam mit den Städten Viersen und Willich in einer Studie die verkehrlichen und volkswirtschaftlichen Vorteile der Verlängerung der Regiobahn-Infrastruktur auf dem Abschnitt zwischen dem Bahnhof Kaarster See und dem Bahnhof Viersen zusammen zu fassen. Die Studie kommt zum Schluss, dass die Westverlängerung der Regiobahn-Infrastruktur ein wichtiger Lückenschluss im Schienenpersonenverkehrsnetz am linken Niederrhein ist und die Anbindung des Kreises Viersen sowie auch der Stadt Mönchengladbach an die Landeshauptstadt Düsseldorf maßgeblich verbessert. Die Studie wurde im Herbst 2019 den politischen Gremien des Kreises Viersen sowie der Städte Viersen und Willich vorgestellt. Der zugehörige Endbericht liegt seit Dezember 2019 vor und steht zum Download bereit.

Am 01.07.2021 haben Vertreter der Städte Mönchengladbach, Viersen und Willich sowie des Kreises Viersen eine gemeinsame Erklärung u.a. zur gegenseitigen Unterstützung von regional bedeutsamen Schienenpersonenverkehrsprojekten unterzeichnet und somit einen regionalen Konsens auch für die Umsetzung der Westverlängerung der Regiobahn-Infrastruktur geschaffen (siehe Pressemeldung vom 01.07.2021).

Umsetzung von Planungsleistungen zur Vorbereitung der Planfeststellung

Für die Reaktivierung der Bahnstrecke ist gesetzlich ein sogenanntes Planfeststellungsverfahren vorgeschrieben. Dies ist im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) geregelt. Im Rahmen des Verfahrens wird geprüft, ob bei den Planungen alle für den Ausbau relevanten rechtlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind und ob private sowie öffentliche Belange, wie der Naturschutz, bei der Planung ausreichend berücksichtigt werden. 

Um das Planfeststellungsverfahren vorzubereiten, bedarf es vorbereitender Ingenieurs- und Planungsleistungen. Diese dienen dazu, das Projekt inhaltlich zu konkretisieren und alle maßgeblichen Unterlagen, Gutachten und Pläne für den Planfeststellungsantrag zu erarbeiten und zusammen zu stellen. 

Zur Finanzierung der Planungsleistungen konnte die Regiobahn GmbH mit Unterstützung des Kreises Viersen sowie der Städte Viersen und Willich Fördermittel des Landes NRW akquirieren. Das Vorhaben liegt damit auch im Interesse des Landes NRW. Im Februar 2023 hat die Regiobahn GmbH den Auftrag für die Planungsleistungen nach HOAI für die Leistungsphasen 1 und 2 an ein Ingenieurbüro vergeben; aktuell findet die sogenannte Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1 nach HOAI) statt.

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