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Aufsicht nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) und Abstimmung nach dem Alten- und Pflegegesetz (APG)
Die Aufsicht nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG-Aufsicht, ehemals Heimaufsicht) überwacht Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe. Zu diesen Einrichtungen gehören insbesondere:
- Vollstationäre Pflegeeinrichtungen
- Besondere Wohnformen der Eingliederungshilfe
- Kurzzeitpflegeeinrichtungen
- Tages- und Nachtpflegen
- Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen der Pflege oder Eingliederungshilfe
- Hospize
- Werkstätten für Menschen mit Behinderung (ab 2023)
Die Zuständigkeit erstreckt sich auf das gesamte Kreisgebiet (Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal und die Städte Kempen, Nettetal, Tönisvorst, Viersen und Willich).
Die Einrichtungen werden im Sinne der Qualitätssicherung von einem Team aus Verwaltungs- und Pflegefachkräften begleitet. Dies geschieht durch Prüfungen der Einrichtungen, aber auch durch Beratung von Personen, die einen Bezug zu den Einrichtungen haben.
Neben der WTG-Aufsichten des Kreises Viersen als Aufsichtsbehörde sind der Medizinische Dienst Nordrhein, der Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung und der Landschaftsverband Rheinland im Auftrag der Kostenträger für die Pflege- und Betreuungsqualität in Einrichtungen zuständig. Die WTG-Aufsicht steht dazu in engem Austausch mit den genannten Stellen.
Zudem führt die WTG-Aufsicht bei Bauprojekten die notwendigen Beratungen und Abstimmungen nach dem Alten- und Pflegegesetz durch.
Rechtliche Grundlagen der WTG-Aufsicht
Aufgaben der WTG-Aufsicht
Prüfergebnisse der WTG-Aufsicht
Beschwerdemöglichkeit
Ombudsperson nach dem WTG
Bauberatung nach dem Alten- und Pflegegesetz
Kontakt
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50/2 Pflege, Betreuungsstelle
Servicezeit:Montag - Freitag: 8:00-17:00 Uhr
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Aufsicht nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) und Abstimmung nach dem Alten- und Pflegegesetz (APG)
Telefon: 02162 39-1613
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Aufsicht nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) und Abstimmung nach dem Alten- und Pflegegesetz (APG)
Telefon: 02162 39-1985
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Aufsicht nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) und Abstimmung nach dem Alten- und Pflegegesetz (APG)
Telefon: 02162 39-1954E-Mail: hanna.jansen@kreis-viersen.de
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Aufsicht nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) und Abstimmung nach dem Alten- und Pflegegesetz (APG)
Telefon: 02162 39-2562E-Mail: ikbal.raissi@kreis-viersen.de
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Aufsicht nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) und Abstimmung nach dem Alten- und Pflegegesetz (APG)
Telefon: 02162 39-1254E-Mail: inka.duerrmann@kreis-viersen.de
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Aufsicht nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) und Abstimmung nach dem Alten- und Pflegegesetz (APG)
Telefon: 02162 39-1128E-Mail: sebastian.kludt@kreis-viersen.de
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Aufsicht nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) und Abstimmung nach dem Alten- und Pflegegesetz (APG)
Telefon: 02162 39-2553E-Mail: nils.bollig@kreis-viersen.de