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Pflege

Sofern pflegebedürftige Personen bei der Pflege Unterstützung benötigen, kann dies auf verschiedene Arten erfolgen: ob als ambulante Pflege zu Hause mit Hilfe eines Pflegedienstes oder Angehörigen, als Tagespflege, als Intensivpflege oder dauerhaftem Aufenthalt in einem Pflegeheim. 

Nachfolgend erhalten Sie einige Informationen zu den verschiedenen Pflege- und Unterstützungsmöglichkeiten. 

Ambulante Pflege außerhalb von Pflegeheimen

Die ambulante Pflege zielt darauf ab, Pflegebedürftige zu Hause mithilfe von Angehörigen oder einem Pflegedienst zu betreuen.

Die Pflegekasse bezuschusst die entstehenden Kosten. Sofern dieser Zuschuss nicht ausreicht oder kein Anspruch auf Leistungen der Pflegekasse besteht, könnte ein Anspruch auf Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt bestehen.

Hierfür ist im Regelfall das Sozialamt der Stadt oder Gemeinde des eigenen Wohnortes zuständig.

Dauerpflege / Stationäre Pflege

Die dauerhafte Pflege wendet an sich an Pflegebedürftige ab einem Pflegegrad 2, deren Pflege nicht nur vorübergehend über eine Tages- oder Kurzzeitpflege abgedeckt werden kann, sodass ein dauerhafter Einzug in ein Pflegeheim notwendig ist. Dies wird im Einzelfall vom Sozialamt geprüft.

Mit dem Einzug verbunden ist bei alleinstehenden Personen auch die Aufgabe der bisherigen Wohnung.

Der Kreis Viersen ist zuständig für Antragsteller, die vor dem Heimeinzug im Kreisgebiet gelebt haben.

Intensivpflege

Die intensivpflegerische Versorgung kann in der eigenen Häuslichkeit z.B. durch einen entsprechend spezialisierten Pflegedienst oder in sog. Intensivpflege-Wohngemeinschaften erfolgen. 

Insbesondere Personen, die aufgrund notwendiger dauerhafter Beatmung zur Unterstützung bei der Sauerstoffzufuhr einer besonders sensiblen und anforderungsreichen Versorgung bedürfen, zählen zu diesem Personenkreis.

Der Kreis Viersen ist zuständig für Antragsteller, die vor dem Einzug im Kreisgebiet gelebt haben.

Kurzzeitpflege / Verhinderungspflege

Die Kurzzeitpflege wendet sich an Pflegebedürftige ab einem Pflegegrad 2, die nur für eine begrenzte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen sind, z. B. wenn die Pflegepersonen nicht verfügbar sind oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder vor einer vollstationären Pflege.

Die Pflegekasse unterstützt bis zu acht Wochen im Jahr, darüber hinaus kann im gleichen Umfang ein Anspruch auf einer Verhinderungspflege bestehen. Das Pflegegeld wird in dieser Zeit bis zu 50 Prozent weitergezahlt.

Der Kreis Viersen ist zuständig für Antragsteller, die vor dem Heimeinzug im Kreisgebiet gelebt haben.

Tagespflege

Die Tagespflege wendet sich an Pflegebedürftige ab einem Pflegegrad 2, die nicht in der Lage sind, tagsüber alleine in einer Wohnung zu verbleiben, ansonsten jedoch von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt werden. Hierfür stehen ihnen an einzelnen oder allen Werktagen Einrichtungen der Tagespflege zur Verfügung. 

In einer Tagespflegeeinrichtung werden neben einer qualifizierten Pflege und gemeinsamen Mahlzeiten viele Aktivitäten zum Erhalt der Selbstständigkeit und dem Erleben von Gemeinschaft unter Gleichgesinnten angeboten. Eine ambulante Betreuung zu Hause durch einen Pflegedienst kann die Tagespflege ergänzen. Angehörige sollen durch das Tagespflegeangebot effektiv entlastet werden, da keine Ungewissheit durch nicht gesicherte Betreuungszeiten entsteht. Darüber hinaus ermöglicht die Tagespflege pflegenden Angehörigen Flexibilität im Alltag, um u.a. einer Berufstätigkeit nachgehen zu können. 

Der Kreis Viersen ist zuständig für Antragsteller, die vor dem Heimeinzug im Kreisgebiet gelebt haben.

 

 

 

 

Seniorenstützpunkte

Die Pflegestützpunkte wurden von Kranken- und Pflegekassen und den Kommunen eingerichtet, um die Vielzahl der vorhandenen Informationen und Hilfen zu bündeln. Die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte beraten Sie situationsspezifisch umfassend zum Thema Pflege und koordinieren bzw. vermitteln Ihnen Hilfen zielgerichtet.

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