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Schulamt für den Kreis Viersen
Das Schulamt für den Kreis Viersen ist die „untere staatliche Schulaufsichtsbehörde“ für den Kreis Viersen. Sie wird gemeinsam geleitet vom Landrat des Kreises Viersen (verwaltungsfachlicher Teil) und den vom Land entsendeten Schulaufsichtsbeamten (schulfachlicher Teil) und ist nicht Teil der Kreisverwaltung.
Das Schulamt für den Kreis Viersen berät und begleitet Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern in den unterschiedlichsten Situationen und bei verschiedensten Fragestellungen. Hierbei nehmen Schul- und Verwaltungsexperten gemeinsam
- die Dienst- und Fachaufsicht über die Grundschulen und
- die Fachaufsicht über die Haupt- und Förderschulen im Kreis Viersen
wahr.
Für die übrigen Schulen und Schulformen (sowie die Dienstaufsicht für Haupt- und Förderschulen) ist die Bezirksregierung Düsseldorf als obere Schulaufsichtsbehörde unmittelbar zuständig.
Die Dienstaufsicht betrifft die innere Schulorganisation, die allgemeine Geschäftsführung im Schulbereich sowie Personalangelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer (Dienst- und Disziplinarrecht) aller Grundschulen im Kreis Viersen.
Die Fachaufsicht kümmert sich um die Bildungsinhalte. Sie erstreckt sich auf die rechtmäßige und zweckmäßige Wahrnehmung der schulischen Aufgaben, vornehmlich auf die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Schulen. Sie umfasst auch die Bearbeitung von Beschwerden gegen schulische Maßnahmen.
Schulaufsicht
Schulpflicht/Besuch einer ausländischen Schule
Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF)
Schulsport
Herkunftssprachlicher Unterricht
Datenschutz
Für Schulen in kommunaler und staatlicher Trägerschaft erfolgt die Bestellung durch das Schulamt für den jeweiligen Schulamtsbezirk. Die schulischen Datenschutzbeauftragten haben im Wesentlichen die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in Bezug auf die Daten der Schülerinnen und Schüler, der Eltern wie auch der Lehrkräfte zu koordinieren und zu überwachen sowie die Schulleitung zu beraten.
Daneben können sich Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler und Eltern jederzeit in Angelegenheiten des Datenschutzes unmittelbar an die bzw. den zuständige(n) Datenschutzbeauftragte(n) an Schulen wenden, die/der zur Verschwiegenheit über die Identität der Betroffenen verpflichtet ist.
Datenschutzbeauftragte der Schulen im Bezirk des Schulamtes für den Kreis Viersen ist Frau Swantje Aldag-Henkel. Sie ist erreichbar unter datenschutz.schulen1@kreis-viersen.de.
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz im Schulbereich erhalten Sie hier.
Kontakt
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40 Amt für Schulen
Servicezeit:Montag - Freitag: 8:00-17:00 Uhr