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Mobilfunk

Mobilfunk bezeichnet allgemein ein technisches System, das zur Daten- und Sprachübertragung Funkwellen nutzt. Der aktuelle Standard sind hierbei die vierte Generation (4G) sowie die noch leistungsfähigere fünfte Generation (5G). Der Kreis Viersen arbeitet eng mit den Mobilfunknetzanbietern zusammen, um eine flächendeckende Versorgung von 4G und 5G sicherzustellen. Der Kreis Viersen steht im engen Austausch mit Netzanbietern und adressiert Versorgungslücken. Dort, wo kein privatwirtschaftlicher Ausbau möglich ist, initiiert, entwickelt und begleitet der Kreis Viersen Förderprojekte.

Der Mobilfunkkoordinator des Kreises agiert dabei als Schnittstelle zu den Netzanbietern und unterstützt als Dienstleister die Kommunen bei der Koordination des Ausbaus und der effizienten Umsetzung der Genehmigungsverfahren. Auch für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen des Kreises ist der Mobilfunkkoordinator zentraler Ansprechpartner für Mobilfunkfragen.

Versorgungslage im Kreis Viersen

Dashboard und Mobilfunkmonitoring

Viele Funklöcher sind bereits geschlossen. Doch an einigen Orten gibt es immer noch sogenannte "weiße Flecken" oder unterversorgte Bereiche, die keine ausreichende Mobilfunkqualität bieten. Gerade in ländlichen Regionen mit viel abzudeckender Fläche - und speziell im Kreis Viersen durch die lange Grenze zu den Niederlanden - gestaltet sich der marktgetriebene Ausbau durch die privaten Netzbetreiber herausfordernd. Hier gilt es, in Zusammenarbeit mit den Mobilfunkversorgern im Kreis Viersen nachzulegen, unterversorgte Gebiete zu identifizieren und Maßnahmen zu anzustoßen. Da wo kein privatwirtschaftlicher Ausbau angestrebt wird, initiiert der Kreis Viersen geförderte Ausbaumaßnahmen und begleitet die Förderprojekte.

zum Dashboard Mobilfunk.NRW

Die aktuelle Versorgungssituation mit Mobilfunk im Kreis Viersen ist auf der Seite der Bundesnetzagentur auch in einem Kartendienst einsehbar. Dort können Sie nach einem Ort oder einer Adresse suchen und nach Netzanbieter und der entsprechenden Übertragungstechnologie filtern.

zur interaktiven Mobilfunk-Monitoring Karte

Funklochapp

Sofern Sie feststellen, dass die Mobilfunkversorgung bei Ihnen vor Ort nicht ausreichend ist, melden Sie dies gerne in der offiziellen Funkloch-App der Bundesnetzagentur. Mit ihr können Sie die augenblickliche Netzverfügbarkeit Ihres Mobilfunknetzes erfassen und so ggf. vorhandene Funklöcher ermitteln. Bei der Erfassung der Netzverfügbarkeit wird in Form einer Messreihe ortsbasiert festgestellt, ob und in welcher Technologie ein Mobilfunknetz vorliegt.

Die individuell erfassten Netzverfügbarkeiten (kein Netz, 2G, 3G, 4G, 5G) werden auf dem Endgerät gespeichert und in einer Karte dargestellt. Zudem werden die Daten an die Breitbandmessung übermittelt und dienen in aggregierter Form einer Gesamtdarstellung. Detaillierte Informationen rund um die Netzverfügbarkeits-/Funklocherfassung finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.

zur Website der Funkloch-App

Förderprojekte

Der Flächenanteil an weißen Flecken in der Mobilfunkversorgung, das heißt Bereiche ohne jeglichen Empfang, liegt im Kreis Viersen mit ca. 4 Prozent über dem NRW-Durchschnitt von 1,6 Prozent. Dies betrifft vor allem Gebiete im Westen des Kreises in Richtung Bundesgrenze. Der Kreis Viersen hat auf den Handlungsbedarf reagiert und frühzeitig Gespräche mit Netzbetreibern geführt. Aufgrund der großen Gebiete, die weit entfernt von der digitalen Infrastruktur liegen, sind Mobilfunkprojekte durch den langen Anbindungsweg für die eigene Realisierung der Betreiber unwirtschaftlich.

Daher hat der Kreis Viersen förderfähige Projekte identifiziert, entwickelt und an die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG) übergeben. Die MIG setzt das Förderprogramm des Bundes zur Schließung von weißen Flecken um.

Brüggen Depot / Brachter Wald

  • Bewilligung im Oktober 2023, Zuwendungsempfänger ist Deutsche Funkturm GmbH (DFMG)
  • Detailplanung des Standortes durch die DFMG abgeschlossen, aktuell Vorbereitung der naturschutzrechtlichen Befreiung 
  • Fertigstellung 2025 
     
Förderung bewilligt

Elmpt / Golfplatz

  • Bewilligung im November 2024, Zuwendungsempfänger ist Deutsche Funkturm GmbH (DFMG)
  • Nächste Schritte: Detailplanung und Vorbereitung von Genehmigungsunterlagen
  • Fertigstellung Ende 2025/ Anfang 2026

     
Förderung bewilligt

Liegenschaften melden

Eine der größten Herausforderungen für den kontinuierlichen, flächendeckenden Mobilfunkausbau ist die Bereitstellung von geeigneten Flächen. Hierbei sind die Netzanbieter auf die Zusammenarbeit mit Kommunen oder privaten Eigentümern angewiesen. Wer als Bürger Interesse hat an der Vermietung einer Fläche für einen Dach- oder Maststandort, kann gerne die Fläche mit Ortsdaten wie Adresse, Flurstück oder sogar Geokoordinaten an den am Ende dieser Seite benannten Kontakt melden.

Allgemeine Informationen

Bauprozess

grafische Darstellung des Bauprozesses
  1. Am Anfang des Realisierungsprozesses steht bei den Mobilfunknetzbetreibern die Erfassung von Versorgungslücken, um grundsätzlich den Bedarf festzustellen und eine erste Priorisierung vorzunehmen. Hierzu nimmt die Funknetzplanung der Anbieter eigene Modellierungen vor auf Basis ihrer Bestandsstandorte und Informationen des Geländes, Gebäuden etc. Aber auch Informationen der Kreise und Kommunen werden mit aufgenommen. So hat der Kreis Viersen im Frühjahr 2023 eine Fachfirma die Versorgung mit LTE und 5G messen lassen und Versorgungslücken an alle Anbieter adressiert. Die Funknetzplaner bilden daraufhin sogenannte Suchkreise, in denen nach Gebäuden oder Grundstücken für die Errichtung eines neuen Standortes gesucht wird, um die identifizierten unterversorgten Gebiete besser abzudecken. 
     
  2. Daraufhin findet die gesetzlich vorgeschriebene Abstimmung mit den Kommunen über potentielle Standorte statt (siehe hierzu § 7a BIMSCHVO). Dabei können Kommunen auch selbst kommunale Liegenschaften und Gebäude vorschlagen und so die Suche maßgeblich unterstützen. 
     
  3. Ist ein geeigneter Standort gefunden, folgen im Rahmen der Standortsicherung dann Gespräche mit dem Eigentümer über einen Mietvertrag und die Detailplanung beginnt. Dies übernimmt in der Regel dann eine Turmgesellschaft, die im Auftrag der Mobilfunknetzanbieter handelt und den Mast baut, betreibt und bei Bedarf auch an andere Mobilfunkanbieter untervermietet.
     
  4. Danach werden erforderliche Unterlagen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens bei den zuständigen behördlichen Stellen eingereicht.
     
  5. Nach positiver Prüfung wird die Maßnahme genehmigt und die Realisierung mit der Verlegung der Strom- und Glasfaserleitungen sowie die Errichtung des Mastes kann beginnen. Es folgt die Systemintegration in das Netz des Anbieters. Parallel erfolgt noch die Genehmigung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA). Diese prüft den Standort zusätzlich noch hinsichtlich der Vorgaben zum Strahlenschutz im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes und stellt die sogenannte Standortbescheinigung aus. Liegt diese vor, kann der Standort in Betrieb genommen werden.

5G Campusnetze

Ein eigenständiges 5G-Campusnetz zeichnet sich dadurch aus, dass keine Komponenten des öffentlichen Mobilfunknetzes genutzt werden. Es wird isoliert aufgebaut und betrieben. Die benötigte Verfügbarkeit des Netzes und Zuverlässigkeit der Kommunikation werden maßgeblich durch das nutzende Unternehmen vorgegeben. Weiterhin ist sichergestellt, dass weder Prozessdaten der unternehmerischen Anwendungen noch Steuerungsinformationen des Netzbetriebes das Unternehmen systembedingt verlassen. Für ein eigenständig betriebenes 5G-Campusnetz ist die Beantragung eines lokal nutzbaren Funkspektrums im Bereich von 3,7-3,8 GHz oder 26 GHz bei der Bundesnetzagentur zwingend notwendig. Insgesamt erlangt das betreibende Unternehmen die vollständige Hoheit über das Funkkommunikationssystem. Ein kostenloser 5G Campusnetzplaner wird von der Technischen Universität Dortmund angeboten.
 

Gesundheit - Strahlenschutz im Mobilfunk

Seit 2020 wird die nächste Mobilfunkgeneration 5G eingeführt. Selbstfahrende Autos, sprachgesteuerte Assistenten und intelligente Kühlschränke sind nur einige Beispiele dafür, wie die höheren Datenübertragungsraten der neuen Mobilfunktechnologie genutzt werden könnten. Es gibt jedoch auch Bedenken. Dazu gehört insbesondere die Frage, ob der 5G-Ausbau auch ein gesundheitliches Risiko nach sich zieht. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) geht nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand nicht von negativen gesundheitlichen Auswirkungen aus, sieht aber auch noch offene Fragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Seite des Bundesamts für Strahlenschutz.

zur Website des Bundesamtes für Strahlenschutz
 

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