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Fahrerlaubnis und Führerschein

Termine

Ihr Anliegen kann nur nach vorheriger Terminbuchung bearbeitet werden, da es ansonsten zu Verzögerungen im weiteren Terminablauf kommt. Daher sehen Sie bitte davon ab, ohne einen Termin zu erscheinen. In der Regel werden morgens ab ca. 7:15 Uhr neue Termine für den gleichen Tag freigeschaltet. Bitte buchen Sie nicht mehr Vorgänge als nötig und stornieren Sie nicht benötigte Termine rechtzeitig, sodass andere Kundinnen und Kunden den Termin übernehmen können. Die Terminbuchung wird Ihnen durch eine automatische E-Mail bestätigt. Sollten Sie keine entsprechende E-Mail erhalten, überprüfen Sie bitte die Einstellungen Ihres Spam-Ordners.

Telefonische Erreichbarkeit

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass auf Grund eines sehr hohen Anrufaufkommens die telefonische Erreichbarkeit mitunter schwierig sein kann. Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne auch per E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-viersen.de

Dienstleistungen der Führerscheinstelle

Die Zuständigkeiten der Führerscheinstelle erstrecken sich auf sämtliche Angelegenheiten in Verbindung mit der Zulassung von Personen zum Straßenverkehr. Zu den Aufgaben der Führerscheinstelle gehören unter anderem:

  • Ersterteilung und Erweiterung von Fahrerlaubnissen
  • Änderung von Führerscheinen (z.B. wegen Namensänderung)
  • Umtausch von Papierführerscheinen (grau/rosa) in einen Kartenführerschein
  • Ersatz des Führerscheins nach Verlust oder Diebstahl
  • Ausstellung Internationaler Führerscheine
  • Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse
  • Fahrerkarten
  • Fahrerqualifizierungsnachweise

Alle Dienstleistungen der Führerscheinstelle

Online-Anträge

Alternativ zur persönlichen Vorsprache in der Führerscheinstelle können Sie viele Dienstleistungen der Führerscheinstelle schnell und unkompliziert online beantragen. Die anfallenden Gebühren können Sie per Kreditkarte, Giropay oder Paypal bezahlen.

Ob Sie Ihr Anliegen online beantragen können, ist deutlich auf den einzelnen Themenseiten der Dienstleistungen der Führerscheinstelle hervorgehoben.

Beantragung eines Führerscheins

Sie müssen Ihren Antrag zur Ersterteilung bzw. Erweiterung über Ihren zuständigen Bürgerservice bzw. Einwohnermeldeamt einreichen. Antragsvorlagen können Sie bei Ihrer Fahrschule erhalten oder hier herunterladen.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erteilen wir den Prüfauftrag an die zuständige technische Prüfstelle. Sie oder Ihre Fahrschule können sich dort über Prüfungstermine informieren.

Wenn Sie Ihren Führerschein für mehr als eine Klasse beantragt haben, sind mehrere Prüfungen abzulegen. In diesem Fall kann der Führerschein nicht vorab ausgestellt werden, sondern Sie erhalten von der Prüferin bzw. vom Prüfer jeweils eine Bestätigung über die bestandene Prüfung. Diese Prüfbestätigung müssen Sie bei der Führerscheinstelle vorlegen, um bei Bedarf sofort eine vorläufige Fahrerlaubnis zu erhalten, mit der Sie in Deutschland fahren dürfen.

Wer bereits einen Führerschein besitzt und eine Prüfung für zusätzliche Klassen ablegen will, kann eine Erweiterung seiner Fahrerlaubnis beantragen.

Nach Eingang des Prüfauftrages bei der technischen Prüfstelle muss innerhalb von 12 Monaten die theoretische Prüfung erfolgreich bestanden werden. Ansonsten verliert der Antrag seine Gültigkeit. Nach Ablegen der theoretischen Prüfung muss innerhalb der nächsten 12 Monate die praktische Prüfung abgelegt werden.

Alle anderen Anträge (z.B. Verlängerungen, Personenbeförderungsscheine, internationale Führerscheine u.v.m.) müssen direkt bei der Führerscheinstelle gestellt werden - viele davon sind auch online möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf den jeweiligen Themenseiten der Dienstleistungen der Führerscheinstelle.

Voraussetzungen

Sie müssen mit Hauptwohnsitz im Kreis Viersen gemeldet sein. Weitere Voraussetzungen sind vom Anliegen abhängig.

Alle Voraussetzungen finden Sie auf den jeweiligen Themenseiten der Dienstleistungen der Führerscheinstelle.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange ist ein Sehtest gültig?

Bescheinigungen über den bestandenen Sehtest sowie augenärztliche Gutachten sind zwei Jahre lang gültig. Bis dahin müssen Sie die Führerscheinprüfung bestanden haben oder einen neuen bestandenen Sehtest nachweisen.

Wie lange ist die Erste-Hilfe-Bescheinigung gültig?

Die Erste-Hilfe-Bescheinigung ist lebenslang gültig. Es ist jedoch ratsam, ihn alle zwei bis drei Jahre aufzufrischen.

Kann mein Antrag verlängert werden?

In strengen Ausnahmefällen können die Fristzeiträume eines Antrags verlängert werden. Senden Sie hierfür bitte eine E-Mail mit ausführlicher Begründung, wieso Sie innerhalb der Frist von 12 Monaten keine Prüfung ablegen konnten, an: fuehrerscheinstelle@kreis-viersen.de

Ich habe nur eine Prüfbestätigung erhalten. Was nun?

Wenn Sie nach bestandener praktischer Prüfung statt Ihres Kartenführerscheins eine Prüfbestätigung erhalten haben, müssen Sie diese Prüfbestätigung der Führerscheinstelle vorlegen. Ihnen wird dann der Führerschein ausgehändigt. Falls der Führerschein noch nicht eingetroffen ist oder weitere Zusatzklassen offen sind, können Sie eine vorläufige Fahrberechtigung für 3 Monate erhalten.

Ab wann kann ich einen Antrag stellen?

Anträge können frühestens 6 Monate vor Erreichen des vorgegebenen Mindestalters oder vor Erreichen eines Fristablaufs gestellte werden. Speziell bei Verlängerungen von C-/D-Klassen raten wir zu einer möglichst frühen und rechtzeitigen Antragstellung, um Komplikationen und evtl. weitere Verzögerungen, Gebühren und Kosten zu vermeiden.

Benötigte Unterlagen und Gebühren

Die benötigten Unterlagen und Gebühren variieren je nach Anliegen. In fast allen Fällen sind jedoch ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) und ein biometrisches Passbild notwendig.

Alle benötigten Unterlagen und die Höhe der Gebühren finden Sie auf den jeweiligen Themenseiten der Dienstleistungen der Führerscheinstelle.

Bearbeitungszeiten

Alle Anträge werden grundsätzlich nach Eingangszeitpunkt bearbeitet. Unser Anspruch ist es, alle Anträge zeitnah zu bearbeiten. Auf Grund eines sehr hohen Antragsaufkommens können wir dies leider nicht immer gewährleisten.

Weitere Informationen zu den Bearbeitungszeiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Themenseiten der Dienstleistungen der Führerscheinstelle.

Kontaktinformationen

Führerscheine / Fahrschulen

Tel.: 02162 39-2810
E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-viersen.de

Zulassungs- und Führerscheinstelle des Kreises Viersen
Rathausmarkt 3
41747 Viersen

Servicezeiten:
Montag und Mittwoch 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
Dienstag, Donnerstag und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr,
nur mit Terminreservierung

Links

Kontakt

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