Inhaltsbereich

Gewerbeüberwachung

Verbot der selbständigen Tätigkeit

Gewerbetreibenden aller der Gewerbeordnung unterliegenden Berufssparten kann die Ausübung ihrer selbständigen Tätigkeit ordnungsbehördlich verboten werden, wenn sie sich als gewerberechtlich unzuverlässig erwiesen haben und das Verbot zum Schutz der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist. Rechtsgrundlage ist § 35 der Gewerbeordnung (GewO) - Gesetzestext siehe Bundesministerium der Justiz.

Unzuverlässig ist, wer sein Gewerbe nicht ordnungsgemäß ausübt (z.B. durch Straftaten in Zusammenhang mit der Gewerbeausübung oder - was am häufigsten der Fall ist - durch Steuer- und Abgabenrückstände).

Ein Gewerbetreibender, der nicht fähig oder nicht willens ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, schädigt den Staat und die Allgemeinheit. Von einem solchen Gewerbetreibenden erwartet der Staat, dass er sein Gewerbe aufgibt. Stellt er das Gewerbe nicht selber ein, kann er ordnungsbehördlich dazu gezwungen werden.

Zuständigkeiten

Zuständig für die Durchführung der Gewerbeuntersagungsverfahren ist für das Gebiet der Stadt Viersen die kreisangehörige Stadt Viersen, für das übrige Kreisgebiet das Kreisordnungsamt.

Gewerbemeldungen / Auskünfte aus dem Gewerbemelderegister

Für Gewerbeanmeldungen, -abmeldungen und -ummeldungen ist die Kreisverwaltung nicht die zuständige Stelle. Wenden Sie sich bitte an die Gewerbemeldestelle der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Brüggen, Grefrath, Kempen, Nettetal, Niederkrüchten, Schwalmtal, Tönisvorst, Viersen und Willich, in deren Gebiet Sie Ihren Betriebssitz haben. Die Gewerbemeldestellen der Städte und Gemeinden erteilen auch Auskünfte aus ihrem Gewerbemelderegister.

Gewerbeaufsicht

Die Kreisverwaltung ist nicht die gemeinhin als Gewerbeaufsicht oder als Gewerbeaufsichtsamt bekannte Behörde. Diese Aufgaben oblagen vielmehr den früheren Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter wurden 1994 durch Staatliche Umweltämter und Staatliche Ämter für Arbeitsschutz ersetzt, welche aktuell organisatorisch der Bezirksregierung Düsseldorf angehören.

Bezirksregierung Düsseldorf
Abt.5
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Telefon:  0211 475-0
Fax: 0211 475-2671
E-Mail: poststelle@brd.nrw.de
Internet: Bezirksregierung Düsseldorf