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Rettungsdienst

Wir bieten Ihnen Informationen zum Rettungsdienst im Kreisgebiet, den Rettungswachen sowie zum Rettungsdienstbedarfsplan. Zusätzlich stellen wir Ihnen das Programm „Mobile Retter“ im Kreis Viersen vor. Für alle Fragen finden Sie die jeweiligen Ansprechpersonen direkt bei den zugehörigen Themen.

Träger Rettungsdienst

Der Kreis Viersen ist als Träger des Rettungsdienstes nach § 6 Rettungsgesetz NRW verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung, einschließlich der notärztlichen Versorgung und des Krankentransportes, sicherzustellen.

In dieser Funktion trifft der Kreis Viersen die notwendigen Festlegungen für den Rettungsdienst und fasst diese in einem Rettungsdienstbedarfsplan zusammen. Dazu gehören beispielsweise Anzahl, Standorte und Trägerschaften der Rettungswachen sowie die Anahl der erforderlichen Einsatzfahrzeuge (Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeug, Krankentransportwagen).

Für besondere Einsatzlagen hat der Kreis Viersen zudem nach § 7 Abs. 4 Rettungsgesetz NRW leitende Notärztinnen und Notärzte sowie organisatorische Leitungen Rettungsdienst bestellt. Für medizinische Belange und Angelegenheiten des Qualitätsmanagements ist nach § 7 Abs. 3 Rettungsgesetz NRW eine ärztliche Leitung Rettungsdienst vorgesehen.

Der Kreises Viersen ist darüber hinaus in Trägergemeinschaften an der Luftrettung (Rettungshubschrauber Christoph 9 aus Duisburg, Rettungshubschrauber Christoph Rheinland aus Köln) beteiligt.

Rettungsdienstbedarfsplan 2023 (PDF, 338 KB

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Träger Rettungsdienst

Rettungswachen

Die rettungsdienstliche Versorgung der Bevölkerung im Kreis Viersen erfolgt derzeit durch fünf Rettungswachen an insgesamt zehn Standorten. Zudem gibt es im Kreis Viersen insgesamt sechs Notarztstandorte. Träger der Rettungswachen und Notarztstandorte sind die kreisangehörigen Städte Kempen, Nettetal, Viersen und Willich sowie der Kreis Viersen.

Rettungswachen im Kreis Viersen
Träger (Interims-) Rettungswache Notarztstandort Rettungswachen­versorgungs­bereich Kommune Rettungswachen­versorgungs­bereich Gemarkung
Stadt Kempen Kempen ja Grefrath alle
Kempen alle
Stadt Nettetal Nettetal-Lobberich ja Viersen Boisheim-Nord
Nettetal Breyell
Hinsbeck
Lobberich
Nettetal-Kaldenkirchen nein Nettetal Kaldenkirchen
Leuth
Kreis Viersen Niederkrüchten nein Brüggen alle
Niederkrüchten alle
Schwalmtal Amern
Schwalmtal ja Schwalmtal Waldniel
Tönisvorst ja (separater Standort) Tönisvorst alle
Stadt Viersen Viersen-Dülken nein Viersen Boisheim-Süd
Dülken
Viersen ja Süchteln
Viersen
Stadt Willich Willich-Anrath nein Willich Anrath
Neersen
Willich ja Schiefbahn
Willich

An den kreiseigenen Rettungswachen in Niederkrüchten, Schwalmtal und Tönisvorst sind diverse Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeuge sowie Notfall-Krankentransportwagen bedarfsgerecht entweder ganztägig oder 12 Stunden pro Tag einsatzbereit.

Die Bereitstellung von Notärztinnen und Notärzten für die kreiseigenen Notarztstandorte ist in Verträgen mit zwei Krankenhäusern geregelt.

Die kreiseigenen Rettungswachen sind anerkannte Lehrrettungswachen, an denen kreiseigene Auszubildende zur Notfallsanitäterin / zum Notfallsanitäter sowie Rettungssanitäterinnen und Rettungssanitäter ausgebildet werden. Zudem werden auch Praktikumsplätze für angehendes Rettungsdienstpersonal angeboten.

Für die Leistungen der kreiseigenen Rettungswachen werden Gebühren auf Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben.
Für die Medizinproduktesicherheit der kreiseigenen Rettungswachen wurde das Funktionspostfach medizinproduktesicherheit@kreis-viersen.de eingerichtet.

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Rettungswachen

Gebührenabrechnung

In seiner Funktion als Träger des Rettungsdienstes hat der Kreis Viersen den Krankentransport kreisweit einheitlich organisiert. Zu diesem Zweck bedient sich der Kreis Viersen der Einsatzfahrzeuge und des Einsatzpersonals der Rettungswachen Kempen, Nettetal und Viersen.

Für die Leistungen des kreisweiten Krankentransports werden Gebühren auf Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben. Für die Leistungen der Notfallrettung erheben die Träger der Rettungswachen selbstständig Gebühren auf Grundlage entsprechender Satzungen.

Mobile Retter

Bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand zählt jede Sekunde!

Mithilfe der Smartphone-basierten Ersthelfer-Alarmierung „Mobile Retter“ werden medizinisch qualifizierte Ersthelferinnen und Ersthelfer durch die Leitstelle über die GPS-Komponente ihrer Smartphones geortet und parallel zum Rettungsdienst alarmiert. Durch die örtliche Nähe können Mobile Retter oft schneller als der Rettungsdienst am Notfallort sein und bis zu dessen Eintreffen bereits qualifizierte lebensrettende Maßnahmen einleiten.

Der Kreis Viersen betreibt das System „Mobile Retter“ seit dem 28. Oktober 2022. Unser Ziel ist es, das Netz der Mobilen Retter kontinuierlich zu verdichten und auszuweiten. Mobile Retter ergänzen den Rettungsdienst, tragen zur Stärkung der Rettungskette und zur Verbesserung der Überlebenswahrscheinlichkeit bei einem Herz-Kreislaufstillstand bei. Sie sind schnell vor Ort und können lebenserhaltende Maßnahmen durchführen, bis die Rettungskräfte vor Ort sind, um Menschen vor möglichen bleibenden Schäden zu bewahren.

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