Der Kreis Viersen ist als Träger des Rettungsdienstes nach § 6 Rettungsgesetz NRW verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung, einschließlich der notärztlichen Versorgung und des Krankentransportes, sicherzustellen.
In dieser Funktion trifft der Kreis Viersen die notwendigen Festlegungen für den Rettungsdienst und fasst diese in einem Rettungsdienstbedarfsplan zusammen. Dazu gehören beispielsweise Anzahl, Standorte und Trägerschaften der Rettungswachen sowie die Anahl der erforderlichen Einsatzfahrzeuge (Rettungswagen, Notarzteinsatzfahrzeug, Krankentransportwagen).
Für besondere Einsatzlagen hat der Kreis Viersen zudem nach § 7 Abs. 4 Rettungsgesetz NRW leitende Notärztinnen und Notärzte sowie organisatorische Leitungen Rettungsdienst bestellt. Für medizinische Belange und Angelegenheiten des Qualitätsmanagements ist nach § 7 Abs. 3 Rettungsgesetz NRW eine ärztliche Leitung Rettungsdienst vorgesehen.
Der Kreises Viersen ist darüber hinaus in Trägergemeinschaften an der Luftrettung (Rettungshubschrauber Christoph 9 aus Duisburg, Rettungshubschrauber Christoph Rheinland aus Köln) beteiligt.
Rettungsdienstbedarfsplan 2023 (PDF, 338 KB