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Aufenthaltsrecht

Sie sind Ausländer. Sie kommen aus einem Land, das nicht zur EU (Europäischen Union) oder dem EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) gehört. Sie sind oder möchten nach Deutschland, um eine Ausbildung zu machen, zu studieren, zu arbeiten oder mit Ihrer deutschen Familie zusammenzuleben.

Für die Einreise benötigen Sie in fast allen Fällen ein Visum für einen längeren Aufenthalt. Ein Visum wird von Auslandsvertretungen, also Botschaften und Generalkonsulaten außerhalb Deutschlands, ausgestellt. Es wird als Aufkleber in Ihren Pass eingebracht.

Wenn Sie sich in Deutschland rechtmäßig aufhalten wollen (mehr als drei Monate oder zum Arbeiten), benötigen Sie immer einen gültigen Aufenthaltstitel. Aufenthaltstitel ist der Oberbegriff für unterschiedliche erteilte Rechte zur Einreise und zum Aufenthalt. Beispiele für Aufenthaltstitel sind, ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis (befristeter Aufenthaltstitel), eine Blaue Karte (Aufenthaltstitel für bestimmte Fachkräfte) oder eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel).

Ihr Aufenthaltstitel wird Ihnen grundsätzlich als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt. Es handelt sich um eine Plastikkarte im Kreditkartenformat.

Der Zweck Ihres Aufenthalts (Arbeit, Studium, Ausbildung, Zusammenleben mit Ihrer deutschen Familie) ist auf Ihrem Aufenthaltstitel vermerkt.

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  • 32/3 Ausländerangelegenheiten
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