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Einreise und Aufenthalt
Wir möchten Ihnen gerne Hilfestellungen und Informationen für die Einreise und den Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger im Bundesgebiet geben.
Grundvoraussetzungen
Ausländische Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum, sofern sie nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit von diesem Erfordernis befreit sind (z. B. Unionsbürger, Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, der Vereinigten Staaten von Amerika). Für einen längeren Aufenthalt als 3 Monate benötigen alle ausländischen Staatsangehörigen außer Unionsbürger einen gültigen Aufenthaltstitel.
Der Aufenthalt von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen ist speziell geregelt. Während und nach Abschluss eines Asylverfahrens wird der Aufenthalt geregelt durch die Aufenthaltsgestattung und die Aussetzung der Abschiebung (Duldung).
Kontakt
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32/3 Ausländerangelegenheiten
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