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Einreise und Aufenthalt

Wir möchten Ihnen gerne Hilfestellungen und Informationen für die Einreise und den Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger im Bundesgebiet geben. 

Grundvoraussetzungen

Ausländische Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Deutschland ein gültiges Visum, sofern sie nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit von diesem Erfordernis befreit sind (z. B. Unionsbürger, Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, der Vereinigten Staaten von Amerika). Für einen längeren Aufenthalt als 3 Monate benötigen alle ausländischen Staatsangehörigen außer Unionsbürger einen gültigen Aufenthaltstitel.

Der Aufenthalt von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen ist speziell geregelt. Während und nach Abschluss eines Asylverfahrens wird der Aufenthalt geregelt durch die Aufenthaltsgestattung und die Aussetzung der Abschiebung (Duldung).

  • Aufenthaltsrecht

    Für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland benötigen Sie als Nicht-EU-/EWR-Bürger in der Regel ein Visum und einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT).

  • Asyl

    Asylbewerber erhalten eine Aufenthaltsgestattung, können unter Bedingungen arbeiten und bei Ablehnung eine Duldung erhalten, müssen aber bei Ablehnung das Bundesgebiet verlassen.

  • Unionsbürger

    EU-/EWR-Bürger genießen Freizügigkeit, können unter Bedingungen länger bleiben und nach fünf Jahren ein Daueraufenthaltsrecht erwerben; Angehörige aus Drittstaaten benötigen oft ein Visum und erhalten eine Aufenthaltskarte.

  • FAQ

    Hier finden Sie Antworten zu Fragen, die der Ausländerbehörde häufig gestellt werden.

  • Online-Anträge

    Alle Leistungen können Sie online beantragen. Wählen Sie den für Ihr Anliegen passenden Online-Antrag aus.

  • Kontakt

    Kontaktformular Ausländerbehörde Kreis Viersen
    Telefonkontakt: 02162 39 2828

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  • 32/3 Ausländerangelegenheiten
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