Inhaltsbereich

Staatsangehörigkeit

Die Kreisverwaltung ist für Einbürgerungen sowie für die sonstigen Aufgaben nach den staatsangehörigkeitsrechtlichen Bestimmungen (Staatsangehörigkeitsgesetz -StAG- Gesetzestexte siehe Bundesministerium der Justiz , Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit -StangRegG) zuständig (ohne Stadt Viersen). Gesetzestexte siehe Bundesministerium der Justiz.

In allen Fragen der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie hier Auskunft und Beratung z. B. über

  • Voraussetzungen für den Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
  • staatsangehörigkeitsrechtliche Fragen zum Personenkreis der Vertriebenen und Spätaussiedler, ihren Abkömmlingen und Ehegatten
  • Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren
  • Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen als Nachweis des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit (nicht mit Personalausweis oder Reisepass zu verwechseln)
  • Formular Einbürgerungsantrag mit Kugelschreiber

    Einbürgerung

    Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger können die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben. Einbürgerungsanträge sind bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen Ihres Wohnortes (in der Regel bei den Bürgerservicestellen oder Meldeämtern) zu stellen. Entsprechende Antragsformulare liegen dort bereit. (Bild: Stock.adobe.com)

Links

Kontakt

  • 32/1 Allgemeine Kreisordnungsbehörde
    Servicezeit:
    Montag: 8:00-17:00 Uhr
    Dienstag: 8:00-17:00 Uhr
    Mittwoch: 8:00-17:00 Uhr
    Donnerstag: 8:00-17:00 Uhr
    Freitag: 8:00-17:00 Uhr
  • Vorzimmer Amt für Ordnung und Straßenverkehr
    Telefon: 02162 39-1367