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Staatsangehörigkeit
Die Kreisverwaltung ist für Einbürgerungen sowie für die sonstigen Aufgaben nach den staatsangehörigkeitsrechtlichen Bestimmungen (Staatsangehörigkeitsgesetz -StAG- Gesetzestexte siehe Bundesministerium der Justiz , Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit -StangRegG) zuständig (ohne Stadt Viersen). Gesetzestexte siehe Bundesministerium der Justiz.
In allen Fragen der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie hier Auskunft und Beratung z. B. über
- Voraussetzungen für den Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
- staatsangehörigkeitsrechtliche Fragen zum Personenkreis der Vertriebenen und Spätaussiedler, ihren Abkömmlingen und Ehegatten
- Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
- Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren
- Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen als Nachweis des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit (nicht mit Personalausweis oder Reisepass zu verwechseln)
Kontakt
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32/3 Ausländerangelegenheiten
Servicezeit:Montag - Freitag: 8:00-17:00 Uhr
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Vorzimmer Amt für Ordnung und Straßenverkehr
Telefon: 02162 39-1367E-Mail: marion.russlies@kreis-viersen.de