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Einbürgerung

Zuständigkeit

Die Kreisverwaltung ist für Einbürgerungen sowie für die sonstigen Aufgaben nach den staatsangehörigkeitsrechtlichen Bestimmungen (Staatsangehörigkeitsgesetz und des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit) zuständig (ohne Stadt Viersen). Einbürgerungsanträge sind bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen Ihres Wohnortes (in der Regel bei den Bürgerservicestellen oder Meldeämtern) zu stellen.

In allen Fragen der deutschen Staatsangehörigkeit erhalten Sie hier Auskunft und Beratung, z. B. über

  • Voraussetzungen für den Erwerb und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
  • staatsangehörigkeitsrechtliche Fragen zum Personenkreis der Vertriebenen und Spätaussiedler, ihren Abkömmlingen und Ehegatten
  • Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren
  • Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen als Nachweis des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit (nicht mit Personalausweis oder Reisepass zu verwechseln)

Staatsangehörigkeit beantragen

Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger können die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.

In der Regel müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
  • keine erheblichen Vorstrafen
  • ausreichende finanzielle Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und unterhaltsberechtigte Angehörige, ohne auf Leistungen nach SGB (Sozialgesetzbuch) II oder SGB XII angewiesen zu sein
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung

Ehegatten und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen miteingebürgert werden. Für einige Personengruppen gelten besondere Einbürgerungsvoraussetzungen. Nutzen Sie die Beratungsmöglichkeiten der Dienstkräfte der Städte und Gemeinden.

Antragstellung

Einbürgerungsanträge sind bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen Ihres Wohnortes (in der Regel bei den Bürgerservicestellen oder Meldeämtern) zu stellen. Die Dienstkräfte der Städte und Gemeinden beraten Sie über die Einbürgerungsmöglichkeiten, sind bei der Antragstellung behilflich und wirken im ganzen Einbürgerungsverfahren bei der Bearbeitung mit.

Benötigte Unterlagen

Bei der Antragstellung sind regelmäßig folgende Unterlagen mitzubringen:

  • gültiger Pass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurteil
  • Einkommensnachweis
  • soweit vorhanden ein Nachweis über Deutschkenntnisse (z.B. Schulzeugnisse, Teilnahmebescheinigungen über Deutschkurse)
  • Lebenslauf

Gebühren

Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises: 25,00 €
Einbürgerungsgebühr je Person: 255,00 €
für miteinzubürgernde Kinder ohne eigenes Einkommen je Kind: 51,00 €

Rechtliche Grundlagen

Links

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