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Kontakt
Anschrift und Telefon
Kreis Viersen
Der Landrat
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
Telefon: 02162 39-0 (Montag bis Freitag: 7:00 bis 18:00 Uhr)
Fax: 02162 39-1803
Formlose Kommunikation per E-Mail: post@kreis-viersen.de
Wir weisen darauf hin, dass eine einfache E-Mail auf dem Übertragungsweg gegebenenfalls von dritten Personen gelesen und auch verändert werden kann. Vertrauliche Daten sollten daher nicht per einfacher E-Mail übermittelt werden. Sichere Alternative zur formlosen Übermittlung von Dokumenten: Unterlagen einreichen
De-Mail und Virtuelle Poststelle
Rechtsverbindlich durch De-Mail mit Absenderbestätigung: poststelle@kreis-viersen.de-mail.de
Rechtsverbindliche E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die Virtuelle Poststelle: vps@kreis-viersen.de
Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise zur Zugangseröffnung für De-Mail und die Virtuelle Poststelle.
Besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo)
Das allgemeine besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) des Kreises Viersen ist über die SAFE-ID "egvp_DE.Justiz.6e3b415c-d42e-471f-b902-7922e69769d0.5cd3@gmmp.krzn.de" zu erreichen. Weitere Postfächer einzelner Organisationseinheiten können über den SAFE-Verzeichnisdienst adressiert werden.
Bitte beachten Sie, dass zur Nutzung dieses Kommunikationsweges in der Regel kostenpflichtige Softwareprodukte erforderlich sind. Weitere Informationen können über die Website des Justizministeriums NRW abgerufen werden.
Widerspruch (Online-Formular)
Sofern ein Widerspruchsverfahren gesetzlich vorgesehen ist, kann der Widerspruch gegen einen Bescheid des Kreises Viersen mit einem elektronischen Identitätsnachweis nach § 18 des Personalausweisgesetzes, § 12 des eID-Karten-Gesetzes oder § 78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes auch durch die direkte Eingabe in das elektronische Formular eingelegt werden. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheides.
Die zuständige Organisationseinheit prüft Ihren Widerspruch und die eigene Entscheidung, die zu dem Bescheid geführt hat. Anschließend erlässt sie einen Widerspruchsbescheid, mit dem Ihnen die endgültige Entscheidung mitgeteilt wird.