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Tierschutz
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen und darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden. Des weiteren muss die verantwortliche Person über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Tierhaltungsformen und der Umgang mit Tieren (z.B. Transport, Schlachtung, Hundehaltung sowie die Haltung von Kälbern, Legehennen und Schweinen), werden durch spezielle Vorschriften geregelt. Liegen keine speziellen Rechtsvorschriften über die Haltung einer Tierart vor, werden Leitlinien oder Gutachten bei der amtstierärztlichen Beurteilung zugrunde gelegt.
In begründeten Fällen kann die zuständige Behörde konkrete Maßnahmen zur Verbesserung von Haltungsbedingungen anordnen und bei gravierenden Mängeln auch Tierhaltungsverbote aussprechen. Die Begutachtung von Tierhaltungen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Aufsichtspflicht regelmäßig (z.B. landwirtschaftliche Nutztierhaltungen, Tierheime, Tierhandel einschließlich Viehhandel und –transport), im übrigen aufgrund angezeigter Verstöße.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Tiere misshandelt, gequält oder nicht artgerecht gehalten werden, wenden Sie sich bitte an das Veterinäramt. Bei Beschwerden über Lärm von Tieren (z.B. lautes Bellen) oder bei bissigen und gefährlichen Tieren ist das Ordnungsamt Ihrer Kommune zuständig.
Weitere Hilfe bieten auch die örtlichen Tierschutzvereine.
Für einige Betriebe und Einrichtungen, in denen gewerbsmäßig mit Tieren umgegangen wird, besteht eine Erlaubnispflicht nach dem Tierschutzgesetz. Voraussetzungen sind unter anderem geeignete Räumlichkeiten und sachkundiges Personal (s. auch "Gewerbsmäßiger Umgang mit Tieren")
Bauvorhaben für Tierhaltungen
Gewerbsmäßiger Umgang mit Tieren
Landeshundegesetz NRW
Tierschauen und Tierbörsen
Tiertransporte
Verbringen / Importieren von Hunden zur Abgabe bzw. Vermittlung an Dritte
Kontakt außerhalb der Dienstzeiten
Den tierärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie unter 02162 39 1309, bitte beachten Sie die Bandansage.
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