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Ferkelkastration, Sachkundenachweis
Seit dem 01.01.2021 ist für die Kastration von unter 8 Tage alten Ferkeln eine Betäubung bei der Kastration gesetzlich vorgeschrieben. Die Betäubung von Ferkeln bei der Kastration darf laut Tierschutzgesetz nur von einem Tierarzt oder einer Tierärztin durchgeführt werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass auch andere Personen, wie z. B. Landwirte, die Betäubung von Ferkeln bei der Kastration unter gewissen Voraussetzungen ausführen dürfen.
Die Vorrausetzungen für die Betäubung von Ferkeln bei der Kastration werden durch die Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (Ferkelbetäubungssachkundeverordnung – FerkBetSachkV) geregelt.
Für die Durchführung der Betäubung ist ein Sachkundenachweis erforderlich, der auf Antrag vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Viersen erteilt wird.
Voraussetzungen
- Vollendung des 18. Lebensjahres,
- Abschluss eines Ausbildungsberufes oder Studienganges, in dem der Umgang mit Ferkeln gelehrt wird, oder eine mindestens zweijährige Tätigkeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Ferkelerzeugung,
- Teilnahme an einem anerkannten Sachkundelehrgang in einer anerkannten Einrichtung,
- Absolvieren einer Praxisphase unter Anleitung eines praktizierenden Tierarztes oder einer praktizierenden Tierärztin,
- erfolgreich abgelegte Prüfung über die theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten und
- die erforderliche Zuverlässigkeit.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Lehrgänge zu theoretischen Kenntnissen bieten die Landwirtschaftskammern an.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises für die Betäubung von Ferkeln bei der Kastration
- Nachweis über die Teilnahme an einem anerkannten Sachkundelehrgang
- Nachweis über die erfolgreich abgelegte theoretische Prüfung
- Nachweis über die Teilnahme an einer Praxisphase zur Übung der praktischen Durchführung der Betäubung von Ferkeln zum Zweck der Kastration unter ständiger Aufsicht und Anleitung eines Tierarztes oder einer Tierärztin
- Nachweis über die erfolgreich abgelegte praktische Prüfung
- Nachweis über die erforderliche Zuverlässigkeit/Führungszeugnis
- Nachweis über den Abschluss eines Ausbildungsberufes oder Studienganges, in dem der Umgang mit Ferkeln gelehrt wird, oder die Ausübung einer mindestens zweijährigen Tätigkeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Ferkelerzeugung, die den Umgang mit Ferkeln umfasst hat (z. B. Kopie des Gesellenbriefes oder des Studienabschlusses oder originale Bescheinigung des landwirtschaftlichen Betriebs über die Tätigkeit)
Benötigte Formulare
Gebühren
35,00 Euro
Bearbeitungsdauer
8 Tage
Rechtliche Grundlagen
Links
Kontakt
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39/3 Verwaltung Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung
Servicezeit:Montag - Freitag: 8:00-17:00 Uhr
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Ferkelkastration, Sachkundenachweise
Telefon: 02162 39-1312
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Ferkelkastration, Sachkundenachweise
Telefon: 02162 39-2064E-Mail: sonja.ryll@kreis-viersen.de
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Ferkelkastration, Sachkundenachweise
Telefon: 02162 39-1315E-Mail: christel.keufen@kreis-viersen.de