Inhaltsbereich
Unionsbürger
Sie sind Bürger oder Bürgerin der EU (Europäische Union) oder des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum). Sie genießen Freizügigkeit. Sie können jederzeit nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten. Wenn Sie sich für mehr als drei Monate in Deutschland aufhalten möchten, ist dies zum Beispiel möglich, wenn Sie selbständig sind, angestellt arbeiten oder in einer Ausbildung oder einem Studium sind. Eine andere Möglichkeit ist, wenn Sie zwar nicht erwerbstätig sind, aber über genügend finanzielle Mittel für Ihren Lebensunterhalt und über eine ausreichende Krankenversicherung verfügen.
Sie halten sich bereits seit fünf Jahren ständig rechtmäßig in Deutschland auf. Sie haben ein Daueraufenthaltsrecht erworben. Dieses können Sie sich bescheinigen lassen.
Sie sind der Ehemann oder die Ehefrau oder das Kind (noch keine 21 Jahre alt) eines Bürgers oder Bürgerin der EU (Europäischen Union) oder des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) und haben selbst eine andere Staatsangehörigkeit. In diesen Fällen können Sie im Regelfall zuziehen, teilweise wird vorausgesetzt, dass Sie über ausreichend Existenzmittel und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen. Für die Einreise benötigen Sie lediglich ein Visum, wenn Sie noch keine Aufenthaltskarte eines anderen Staates der EU (Europäische Union) haben.
Für Ihren Aufenthalt erhalten Sie eine Aufenthaltskarte. Diese bescheinigt Ihnen das Recht auf Aufenthalt.
Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern sowie deren Familien (Freizügigkeitsberechtigte)
Links
Kontakt
-
32/3 Ausländerangelegenheiten
Servicezeit:Montag: 8:00-17:00 Uhr
Dienstag: 8:00-17:00 Uhr
Mittwoch: 8:00-17:00 Uhr
Donnerstag: 8:00-17:00 Uhr
Freitag: 8:00-17:00 Uhr