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Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.kreis-viersen.de. Herausgebender dieser Website ist der Kreis Viersen, vertreten durch den Landrat.
Der Kreis Viersen ist als öffentliche Stelle im Sinne der EU-Richtlinie 2016/2102 bemüht, seine Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates in der jeweils aktuellen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen gemäß dem BGG NRW sowie der BITV NRW teilweise vereinbar. Es wird daran gearbeitet, die Barrierefreiheit sukzessive zu verbessern.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht oder nur teilweise barrierefrei:
- Anpassbarkeit
- An einigen Stellen fehlt die Festlegung als Überschrift. Die Überschriften sind teilweise nicht hierarchisch angeordnet.
- Lesbarkeit
- Alle PDF-Dokumente entsprechen nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit (u. a. fehlender Tag-Stamm, Festlegung der Leserichtung, Meta-Daten, Farbkontraste).
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.03.2023 erstellt und wird regelmäßig überprüft.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde auf Grundlage eines am 20.03.2023 durchgeführten Selbsttests (https://bik-fuer-alle.de/easy-checks.html) erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf der Website www.kreis-viersen.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen und Anregungen zum Thema Barrierefreiheit? Dann freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Bitte benutzen Sie dafür unser Rückmeldeformular.
Sie können uns auch telefonisch unter der nachfolgenden Rufnummer kontaktieren: 02162 39-1811
Durchsetzungsverfahren
Sollte nach Kontaktaufnahme zu oben genannter Stelle keine zufriedenstellende Lösung gefunden worden sein, können Sie sich an die Ombudsstelle nach § 10d BGG NRW wenden. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 BGG NRW zugeordnet.
Aufgabe der Ombudsstelle ist es, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Einigung zu unterstützen. Dieses Verfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle und zum Ombudsverfahren finden Sie unter https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik. Sie können die Ombudsstelle unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de auch direkt anschreiben.
Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den folgenden Antrag aus und übersenden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle. Den Antrag können Sie als barrierefreie und beschreibbare PDF-Datei ebenfalls auf der Seite https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik herunterladen.
Barrierefreiheitserklärung in Gebärdensprache
Barrierefreiheitserklärung in Leichter Sprache
Der Leichte Sprache Text wurde geprüft durch das Büro für Leichte Sprache Iserlohn – Diakonie Mark-Ruhr Teilhabe und Wohnen gGmbH.
Bilder: Stefan Albers, © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Kontakt
- 10/8 Digitalisierung