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Barrierefreiheitserklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.kreis-viersen.de. Herausgebender dieser Website ist der Kreis Viersen, vertreten durch den Landrat.

Der Kreis Viersen ist als öffentliche Stelle im Sinne der EU-Richtlinie 2016/2102 bemüht, seine Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates  in der jeweils aktuellen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen gemäß dem BGG NRW sowie der BITV NRW teilweise vereinbar. Es wird daran gearbeitet, die Barrierefreiheit sukzessive zu verbessern.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht oder nur teilweise barrierefrei:

  • Anpassbarkeit
    • An einigen Stellen fehlt die Festlegung als Überschrift. Die Überschriften sind teilweise nicht hierarchisch angeordnet. 
  • Lesbarkeit
    • Alle PDF-Dokumente entsprechen nicht den Anforderungen an die Barrierefreiheit (u. a. fehlender Tag-Stamm, Festlegung der Leserichtung, Meta-Daten, Farbkontraste).

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 22.03.2023 erstellt und wird regelmäßig überprüft.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde auf Grundlage eines am 20.03.2023 durchgeführten Selbsttests (https://bik-fuer-alle.de/easy-checks.html) erstellt. 

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf der Website www.kreis-viersen.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen und Anregungen zum Thema Barrierefreiheit? Dann freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Bitte benutzen Sie dafür unser Rückmeldeformular

Sie können uns auch telefonisch unter der nachfolgenden Rufnummer kontaktieren: 02162 39-1811

Durchsetzungsverfahren

Sollte nach Kontaktaufnahme zu oben genannter Stelle keine zufriedenstellende Lösung gefunden worden sein, können Sie sich an die Ombudsstelle nach § 10d BGG NRW wenden. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 BGG NRW zugeordnet.

Aufgabe der Ombudsstelle ist es, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Einigung zu unterstützen. Dieses Verfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen zur Ombudsstelle und zum Ombudsverfahren finden Sie unter https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik. Sie können die Ombudsstelle unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de auch direkt anschreiben.

Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den folgenden Antrag aus und übersenden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle. Den Antrag können Sie als barrierefreie und beschreibbare PDF-Datei ebenfalls auf der Seite https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik herunterladen.

Barrierefreiheitserklärung in Gebärdensprache

Barrierefreiheitserklärung in Leichter Sprache

Wir sind der Landkreis Viersen.

Ein Landkreis ist eine kleine Gruppe von Städten und Dörfern.

Dies ist die Erklärung über die Barriere-Freiheit von unserer Internet-Seite.

Die Erklärung gilt für diese Seite: www.kreis-viersen.de.

Im Gesetz steht:

Die Landkreise sollen barriere-freie Internet-Seiten haben.

Wir wollen:

  • Menschen sollen unsere Internet-Seite gut nutzen können.
  • Unsere Internet-Seite soll barriere-frei sein.

Aber es gibt noch Probleme mit der Barriere-Freiheit von unserer Internet-Seite.

Manche Menschen können noch nicht alles auf unserer Internet-Seite lesen.

Wir haben die Barriere-Freiheit von unserer Internet-Seite selbst geprüft.

Zuletzt haben wir die Barriere-Freiheit im Jahr 2021 geprüft. 

Wir prüfen die Barriere-Freiheit in jedem Jahr.

Eine Barriere melden

Haben Sie ein Problem mit unserer Internet-Seite www.kreis-viersen.de?

Oder haben Sie Fragen oder Hinweise zur Barriere-Freiheit von unserer Internet-Seite?

Dann schreiben Sie uns bitte.

Bitte benutzen Sie dafür unser Formular.

Sie können uns auch anrufen.

Das ist unsere Telefon-Nummer: 0 21 62 39 18 11

 

Schlichtungs-Verfahren

Schlichtungs-Verfahren heißt:

Einen Streit beenden.

Haben Sie ein Problem

mit der Barriere-Freiheit auf unserer Internet-Seite?

Haben Sie uns geschrieben?

Oder haben Sie uns angerufen?

Aber wir haben das Problem nicht gelöst?

Dann können Sie die Schlichtungs-Stelle um Hilfe bitten.

Die Schlichtungs-Stelle hilft Menschen mit Behinderung bei Problemen mit der Barriere-Freiheit.

Dann sucht die Schlichtungs-Stelle nach einer Lösung für das Problem:

  • zusammen mit Ihnen
  • und zusammen mit dem Landkreis Viersen.

Das heißt Schlichtungs-Verfahren.

Das Schlichtungs-Verfahren ist kostenlos.

Sie brauchen keinen Anwalt für das Schlichtungs-Verfahren.

Ein Anwalt kennt die Gesetze gut.

Ein Anwalt hilft Menschen vor Gericht.

Hier finden Sie Infos zum Schlichtungs-Verfahren.

Diese Infos sind nicht in Leichter Sprache. 

Sie können das Schlichtungs-Verfahren beantragen. Hier finden Sie den Antrag.

Der Antrag ist nicht in Leichter Sprache.

Sie können auch eine E-Mail an die Schlichtungs-Stelle schreiben.

Das ist die E-Mail-Adresse: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Der Leichte Sprache Text wurde geprüft durch das Büro für Leichte Sprache Iserlohn – Diakonie Mark-Ruhr Teilhabe und Wohnen gGmbH.

Bilder: Stefan Albers, © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013. 

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