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Zentrale Vergabestelle

Die nationalen und europäischen Rechtsvorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge enthalten eine Vielzahl von Regelungen, die ein öffentlicher Auftraggeber bei der Beschaffung von Leistungen jeglicher Art zu beachten hat.

In der Zentralen Vergabestelle des Kreises Viersen (ZVS) haben sich mehrere Kommunen und deren Beteiligungen mit dem Ziel zusammengeschlossen, eine Optimierung und effizientere Gestaltung der Vergabeverfahren mit Hilfe einer dauerhaft angelegten Ausschreibungsgemeinschaft zu erreichen. Die Zusammenarbeit der Kommunen im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe bietet sowohl den öffentlichen Kooperationspartnern als auch interessierten Bieterinnen und Bietern viele Vorteile: Neben der Bündelung des vergaberechtlichen Know-Hows ergeben sich finanzielle Synergieeffekte durch die gemeinsame Nutzung der technischen Infrastruktur zur elektronischen Durchführung von Vergabeverfahren. Darüber hinaus gewährleistet die ZVS einheitliche Verfahrensabläufe unter größtmöglicher Berücksichtigung der Grundsätze der Transparenz, Vermeidung von Korruption und Gleichbehandlung aller Bieterinnen und Bieter.

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie alles Wissenswerte über beabsichtigte, laufende sowie abgeschlossene Vergabeverfahren sämtlicher Kooperationspartner. Außerdem können Sie sich ausführlich darüber informieren, wie Sie an den Vergabeverfahren teilnehmen können.
 

Teilnahme an Angebotsöffnungen und Angebotsabgaben

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte nutzen Sie zur Angebotsabgabe das Bietercockpit des Deutschen Ausschreibungsblattes.

Öffentliche Ausschreibungen können Sie unter der Angabe der Vergabenummer herunterladen.

Bei beschränkten Ausschreibungen finden Sie die Vergabeunterlagen in Ihrer Merkliste.

Bei Fragen zum Bietercockpit und der dortigen Angebotsabgabe hilft Ihnen die Bieterhotline des Deutschen Ausschreibungsblattes unter 0211/88 27 38-288 weiter.

Bei Fragen zu den Vergabeunterlagen stehen wir Ihnen wie gewohnt unter der E-Mailadresse vergabestelle@kreis-viersen.de und den Rufnummern: 02162-39-1035, -1224 und -1740 zur Verfügung.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

Postanschrift & Servicezeiten

Postanschrift

Kreis Viersen
Zimmer 2115
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
E-Mail: vergabestelle@kreis-viersen.de

Servicezeiten

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
 

Beabsichtigte Vergabeverfahren

Aktuelle Vergabeverfahren

e-Vergabe

Unternehmen können die Unterlagen der verschiedenen Ausschreibungen direkt online auf der Seite www.deutsches-ausschreibungsblatt.de einsehen und herunterladen.

Für die verschiedenen Vergabeverfahren bestehen zum Teil unterschiedliche gesetzliche Vorgaben dazu, in welcher Form Angebote und sonstige Unterlagen eingereicht werden müssen bzw. dürfen (z.B. elektronisch oder per Post). In welcher Form Sie Ihr Angebot und sonstige Unterlagen einreichen dürfen, können Sie immer direkt den jeweiligen Ausschreibungsunterlagen entnehmen.

Sofern darin die elektronische Abgabe des Angebotes/Teilnahmeantrages vorgegeben wird, ist eine Anmeldung beim Vergabeportal des Deutschen Ausschreibungsblattes notwendig.

  1. Öffnen Sie die Seite www.deutsches-ausschreibungsblatt.de
  2. Klicken Sie in der blauen Leiste auf „Aufträge suchen“
    • Login/Registrierung
    • Jetzt registrieren
    • kostenfrei registrieren im Basistarif

Aufnahme in die Bieterdatenbank

Die Bieterdatenbank der Zentralen Vergabestelle (ZVS) ist eine Branchen- und Adressdatenbank, die es den der ZVS angeschlossenen öffentlichen Auftraggebern ermöglicht, geeignete Bewerber für freihändige Vergaben, Verhandlungsvergaben und beschränkte Ausschreibungen zu finden.

Außerdem werden in der Bieterdatenbank Nachweise aus bereits durchgeführten Verfahren gespeichert, sodass es im Einzelfall nicht erforderlich ist diese nochmals anzufordern. Dies gilt z.B. mit einer Gültigkeit von einem Jahr für die Eigenerklärung zur Eignung.

Die Bieterdatenbank bietet somit Vorteile für Auftraggeber und Unternehmen.

Interessierte Unternehmen können sich in die Bieterdatenbank der ZVS aufnehmen lassen. Dazu reicht eine formlose E-mail an vergabestelle@kreis-viersen.de. Dieser hängen Sie bitte einfach die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung aus dem Download-Bereich dieser Seite an.

Tipps zur Angebotsabgabe

  • Lesen Sie bitte vor Angebotserstellung die Vergabeunterlagen sorgfältig durch.
  • Achten Sie bitte auf die Anforderungen, die an die Bieter gestellt werden und auf Nachweise, die bereits bei Angebotsabgabe oder auf Verlagen eingereicht werden müssen.
  • Sofern Fragen zu den Vergabeunterlagen bestehen, wenden Sie sich bitte umgehend per E-Mail oder bei elektronischen Verfahren über das deutsche Ausschreibungsblatt an die Zentrale Vergabestelle.
  • Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist auf die Lesbarkeit Ihrer Eintragungen zu achten.
  • Sofern Sie bei einer schriftlichen Angebotsabgabe Änderungen an Ihren Einträgen vornehmen, kennzeichnen Sie diese bitte mit einer Abzeichnung.
  • Bei schriftlichen Angebotsabgabe unterschreiben Sie bitte Ihr Angebot und versehen es mit einem Datum.
  • Nehmen Sie keinesfalls Änderungen an den Vergabeunterlagen vor.
  • Geben Sie bitte immer den Einheitspreis und den Gesamtpreis einer Position an und prüfen vor Angebotsabgabe die sachliche und rechnerische Richtigkeit.
  • Keinesfalls das Angebot per E-Mail oder Fax übermitteln!
  • Bitte beachten Sie, dass verspätet eingereichte Angebote nicht gewertet werden können.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Für welche Kommunen führt die ZVS die Vergabeverfahren durch?

Die ZVS führt die Vergabeverfahren für die Gemeinden Grefrath, Schwalmtal, Brüggen und Niederkrüchten, die Städte Tönisvorst und Wegberg (Kreis Heinsberg) und die Kreisverwaltung Viersen durch.

Vergaben mit einem geringen Auftragswert werden weiterhin selbstständig durch die Kommunen durchgeführt

Wie kann ich in die Bieterdatenbank der Zentralen Vergabestelle aufgenommen werden um bei zukünftigen beschränkten Ausschreibungen beteiligt zu werden?

Bitte teilen Sie uns per E-Mail an vergabestelle@kreis-viersen.de Ihr Interesse an der Aufnahme in die Bieterdatenbank mit. Damit wir uns ein Bild von Ihrem Unternehmen machen können, senden Sie bitte die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung, welche Sie im Download-Bereich dieser Seite herunterladen können.

Sofern Ihr Unternehmen präqualifiziert ist, brauchen Sie die Eigenerklärung nicht einreichen. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall Ihre PQ-Nummer mit.

Wie kann ich an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen?

Öffentliche Ausschreibungen werden über service.bund.de und das Deutsche Ausschreibungsblatt veröffentlicht. Zudem sehen Sie auf der Homepage des Kreises Viersen die aktuell laufenden öffentlichen Ausschreibungen. Die Unterlagen können Sie nach Eingabe der Vergabenummer unter www.deutsches-ausschreibungsblatt.de oder über den direkten Link auf der Homepage des Kreises herunterladen.

In welcher Form muss ich mein Angebot abgeben?

Papierangebote können Sie per Post an die in den Vergabeunterlagen angegebene Adresse senden oder persönlich abgeben.

Elektronische Angebote können über das Bietercockpit des Deutschen Ausschreibungsblattes eingereicht werden.

Bitte denken Sie daran, Ihr Angebot rechtzeitig einzureichen. Verspätet eingegangene Angebote können leider nicht gewertet werden.

Was muss ich bei meinem Angebot beachten?

Das Angebot muss unterschrieben (Papierform) oder elektronisch signiert (elektronische Angebote) sein. Eine elektronische Signatur in Textform ist ausreichend.

Das Angebot muss vollständig und vor Ablauf der Angebotsfrist bei der Vergabestelle eingehen. Verspätete Angebote dürfen leider nicht berücksichtigt werden.

Bitte achten Sie unbedingt auf die zulässige Form der Angebotsabgabe. Angebote in Papierform können bei europaweiten Vergaben und bei nationalen Vergaben, soweit vorgeschrieben, leider nicht berücksichtigt werden. Bitte achten Sie hier auf die Angaben in der Auftragsbekanntmachung bzw. der Aufforderung zur Angebotsabgabe.

Bitte fügen Sie die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe genannten Unterlagen Ihrem Angebot bei.

Bekomme ich eine Mitteilung, wenn mein Angebot nicht berücksichtigt wurde?

Sie bekommen in jedem Fall eine Mitteilung, ob Ihr Angebot den Zuschlag erhält oder nicht. Diese Mitteilung wird entweder per Post versendet oder Sie erhalten eine Nachricht über das Bieterportal des Deutschen Ausschreibungsblattes.

Wann bekomme ich ein Submissionsergebnis?

Ein Submissionsergebnis darf nur bei Vergabeverfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zur Verfügung gestellt werden. Bei Liefer- und Dienstleistungen nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) oder der Vergabeverordnung (VgV) darf das Submissionsergebnis nicht mitgeteilt werden. In europaweiten Vergabeverfahren nach der VOB wird Ihnen das Submissionsergebnis automatisch mitgeteilt. In nationalen Vergabeverfahren erhalten Sie das Submissionsergebnis gem. § 14a Abs. 7 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) auf Anfrage, solange auch noch Angebote in Papierform zugelassen sind.

Was mache ich, wenn ich ein technisches Problem bei der Angebotsabgabe habe?

Bei technischen Problemen melden Sie sich bitte umgehend bei einem Ansprechpartner der ZVS. Sollte ein weitergehendes technisches Problem bestehen, können Sie sich über die Bieterhotline direkt an das Deutsche Ausschreibungsblatt wenden.

Bietersupport Deutsches Ausschreibungsblatt: 0211/ 88 27 38 288

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu den Angebotsunterlagen habe?

Fragen zu den Angebotsunterlagen übersenden Sie bitte über das Bietercockpit des Deutschen Ausschreibungsblattes oder an vergabestelle@kreis-viersen.de.

Die Beantwortung der Frage wird allen Bietern zur Verfügung gestellt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass inhaltliche Fragen nicht telefonisch beantwortet werden können.

Welche Referenzen benötige ich?

Für die Anforderung von Ausschreibungsunterlagen werden keine Referenzen benötigt. Sofern in der Bekanntmachung oder in den Angebotsunterlagen Referenzen gefordert werden, sind diese dem Angebot beizufügen.

Was kosten die Ausschreibungsunterlagen und die Teilnahme an einer Ausschreibung?

Sowohl die Ausschreibungsunterlagen als auch die Teilnahme an einer Ausschreibung sind für den Bieter kostenlos.

Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Auftragnehmers

Öffentliche Auftraggeber dürfen öffentliche Aufträge nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Auftragnehmer vergeben (vgl. § 2 Abs. 3 VOB/A EU, § 2 Abs. 3 VOB/A, § 31 Abs. 1 UVgO). Zur Überprüfung dieser Voraussetzungen fordert der Auftraggeber in der Bekanntmachung und in den Ausschreibungsunterlagen ggf. Nachweise von dem Bieter, die dem Angebot beizufügen sind.

Darf ich Änderungen an den Vergabeunterlagen vornehmen?

Grundsätzlich dürfen die veröffentlichten Vergabeunterlagen vom Bieter nicht verändert werden. Sie laufen ansonsten Gefahr, mit Ihrem Angebot vom Verfahren ausgeschlossen zu werden. Bei Fragen zum Leistungsverzeichnis ist es stattdessen anzuraten, Bieterfragen zu stellen.

Rechnerische Fehler

Grundsätzlich ist der Bieter dafür verantwortlich, die angebotenen Preise rechnerisch richtig zu ermitteln. Hier kann also nach Ablauf der Angebotsfrist keine Korrektur mehr vorgenommen werden und der Bieter ist an sein Angebot gebunden. Etwas Anderes ist, wenn offensichtliche Rechenfehler im Angebot stecken. Dann kann die Vergabestelle Aufklärung betreiben.

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