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Immissionsschutz
Der Kreis Viersen (Amt für Umweltschutz) ist als „Untere Umweltschutzbehörde“ bzw. „Untere Immissionsschutzbehörde“ zuständig für die Genehmigung und Überwachung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) von technischen Anlagen, die Beeinträchtigungen in Form von Immissionen verursachen können (Lärm, Geruch, Erschütterungen, usw.). Dies gilt insbesondere für die Bereiche Gewerbe, Landwirtschaft und Windenergie. Für einige Anlagen bleibt die Bezirksregierung Düsseldorf als „Obere Umwelt-/Immissionsschutzbehörde“ zuständig, insb. für Anlagen, die der Störfallverordnung unterliegen. Einzelheiten regelt die Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU).
Eine regelmäßigen Überwachung betrifft vor allem Anlagen, die der Richtlinie zur integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Industrieemissionsrichtlinie - IE-RL) der Europäischen Union unterliegen. Die Überwachung erfolgt durch sog. Medienübergreifende (Luft, Wasser, Abfall/Boden) Umweltinspektionen, denen ein Überwachungsplan und ein Überwachungsprogramm zu Grunde liegen.
Die Zuständigkeiten innerhalb des Amtes für Umweltschutz erstrecken/verteilen sich auf die Abteilungen 66/3 – Gewerbe (Gewerbe) und 66/4 – Klimaanpassung, Landwirtschaft (Landwirtschaft, Windenergie).
Aufgaben der UIB:
- Genehmigung und Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen i. S. d. BImSchG
- Überwachung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen i. S. d. BImSchG (lediglich baugenehmigungspflichtig)
- Ausnahmegenehmigung zum Gebot der Nachtruhe i. s. d. § 9 LImSchG
- Bearbeitung von Anzeigen von Immissionen gewerblicher Anlagen in Baugenehmigungsverfahren