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Immissionsschutz - Anzeigepflicht gemäß 42. BImSchV

Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider können Quellen für Legionellenemissionen sein. Am 19.08.2017 trat daher die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV.) in Kraft. Während Neuanlagen innerhalb eines Monats nach der ersten Befüllung mit Nutzwasser anzuzeigen sind, müssen alle Bestandsanlagen, d.h. die, die vor dem 19.08.2017 vorhanden waren, seit dem 19.07.2018 der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats angezeigt werden.

Für die Erstellung und Entgegennahme der Anzeigen wurde ein elektronisches System auf Basis einer Web-Anwendung entwickelt. Die Web-Anwendung KaVKA-42. BV (Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV) ist unter diesem Link erreichbar.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW.

Rechtliche Grundlagen

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Kontaktinformationen

Amt für Umweltschutz
Abteilung 66/3 - Gewerbe
02162/39-1242 (Martina Baudendistel)
umweltschutz@kreis-viersen.de

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