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Förderprogramm Klimaschutz
Bitte beachten Sie
Der Kreis Viersen hat im Rahmen des Förderprogramms Klimaschutz im November 2023, August 2024 und November 2024 Förderfenster mit einem Budget von insgesamt circa 700.000€ durchgeführt. Es besteht derzeit durch die Vielzahl an eingegangenen Anträgen ein sehr hohes Arbeitsaufkommen. Wir möchten Sie um Verständnis bitten, dass die Prüfung der Anträge auf Auszahlung der Fördermittel mehrere Wochen und derzeit wenige Monate in Anspruch nimmt. Dies ist selbstverständlich nicht unser Anspruch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, ist jedoch aufgrund des hohen Aufkommens aktuell nicht zu vermeiden. Wir bitten von Sachstandsanfragen Abstand zu nehmen, um eine möglichst schnelle Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten. Nach Prüfung des Antrags auf Auszahlung der Fördermittel erhalten die Antragstellenden das Ergebnis per E-Mail.
Im Rahmen des Förderprogramms Klimaschutz bietet der Kreis Viersen eine Förderung für Dachflächen-Photovoltaikanlagen, Stecker-Solar-Geräte („Balkonkraftwerke“), Batteriespeicher und Wallboxen. Das Förderprogramm ist eine Maßnahme aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept, welches der Kreis Viersen gemeinsam mit sechs weiteren Städten und Gemeinden umsetzt.
Die Maßnahme hat das Ziel, Bürgerinnen und Bürger bei dem Ausbau der erneuerbaren Energien im Kreisgebiet zu unterstützen und Anreize für die Nachrüstung auf bzw. in Bestandsgebäuden zu schaffen. Das Förderprogramm richtet sich an Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz im Kreis Viersen, die eine Maßnahme an einem Gebäude im Kreis Viersen umsetzen möchten.
Der Kreis Viersen hat im Rahmen des Förderprogramms Klimaschutz im November 2023, August 2024 und November 2024 Förderfenster mit einem Budget von insgesamt circa 700.000€ geöffnet. Die Förderfenster sind jeweils ausgeschöpft. Eine Antragstellung außerhalb eines Förderfensters ist nicht möglich.
Eine nachträgliche Förderung von Anlagen, die vor Erhalt einer Förderzusage angeschafft beziehungsweise in Auftrag gegeben wurden, ist nicht möglich.
Grundsätzlich ist die Förderung von mehreren Fördergegenständen zulässig. Lediglich die kombinierte Förderung einer Dach-PV-Anlage und eines Batteriespeichers ist ausgeschlossen. Es wird entweder die PV-Anlage oder der dazugehörende Speicher gefördert.
Alle Voraussetzungen und Details zum Förderprogramm sind in den entsprechenden Förderrichtlinien und den FAQs (s. unten) nachzulesen. Weitere Informationen zum Thema Photovoltaik sind hier bereitgestellt.
FAQ Förderprogramm Klimaschutz des Kreis Viersen
Wann kann die Förderung beantragt werden?
Wie erfolgt die Beantragung und Auszahlung der Fördermittel?
Welche Unterlagen werden für den Förderantrag benötigt?
Ist eine rückwirkende Förderung möglich?
Wieviel Budget steht zur Verfügung und wie erfolgt die Vergabe?
Wieviel Förderung erhalte ich für eine Photovoltaikanlage?
Wieviel Förderung erhalte ich für ein Stecker-Solar-Gerät („Balkonkraftwerk“)?
Wieviel Förderung erhalte ich für einen Batteriespeicher?
Wieviel Förderung erhalte ich für eine Wallbox?
Gibt es eine Förderung für Solarthermie-Anlagen?
Welche Unterlagen (Nachweise) werden für den Auszahlungsantrag benötigt?
Kontaktinformationen
E-Mail: foerderung-klimaschutz@kreis-viersen.de
Servicezeiten:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass sich die Informationen hinter den nachfolgenden Links ändern können. Es ist daher ratsam, regelmäßig die entsprechenden Websites zu überprüfen und sich bei Bedarf direkt an die jeweiligen Förderinstitutionen zu wenden.
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