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Förderprogramm Klimaschutz
Bitte beachten Sie
Das Budget für das Förderfenster November 2024 ist ausgeschöpft. Eine Antragstellung ist nicht mehr möglich.
Im Rahmen des Förderprogramms Klimaschutz bietet der Kreis Viersen eine Förderung für Dachflächen-Photovoltaikanlagen, Stecker-Solar-Geräte („Balkonkraftwerke“), Batteriespeicher und Wallboxen. Das Förderprogramm ist eine Maßnahme aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept, welches der Kreis Viersen gemeinsam mit sechs weiteren Städten und Gemeinden umsetzt.
Die Maßnahme hat das Ziel, Bürgerinnen und Bürger bei dem Ausbau der erneuerbaren Energien im Kreisgebiet zu unterstützen und Anreize für die Nachrüstung auf bzw. in Bestandsgebäuden zu schaffen.
Insgesamt sind in diesem Jahr 500.000 Euro für das Förderprogramm Klimaschutz vorgesehen. Davon sind im ersten Förderfenster im August bereits 300.000 Euro bewilligt worden. Für das Förderfenster im November können noch 200.000 Euro vergeben werden. Eine Antragstellung außerhalb eines Förderfensters ist nicht möglich. Einen Antrag können alle Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz im Kreis Viersen für Gebäude im Kreis Viersen stellen.
Eine nachträgliche Förderung von Anlagen, die vor Erhalt einer Förderzusage angeschafft beziehungsweise in Auftrag gegeben wurden, ist nicht möglich.
Grundsätzlich ist die Förderung von mehreren Fördergegenständen zulässig. Lediglich die kombinierte Förderung einer Dach-PV-Anlage und eines Batteriespeichers ist ausgeschlossen. Es wird entweder die PV-Anlage oder der dazugehörende Speicher gefördert.
Alle Voraussetzungen und Details zum Förderprogramm sind in den entsprechenden Förderrichtlinien und den FAQs (s. unten) nachzulesen. Weitere Informationen zum Thema Photovoltaik sind hier bereitgestellt.
Das zweite Förderfenster startet am 26.11.2024 um 16 Uhr mit der Bereitstellung der Antragsformulare. Ab diesem Zeitpunkt können Anträge auf Förderung gestellt werden. Das Förderfenster endet, sobald die Anträge das bereitgestellte Budget übersteigen. Eine Antragstellung ist dann nicht mehr möglich. Hierüber wird auf der Internetseite sowie über Pressemeldungen informiert.
FAQ Förderprogramm Klimaschutz des Kreis Viersen
Wann kann die Förderung beantragt werden?
Wie erfolgt die Beantragung und Auszahlung der Fördermittel?
Welche Unterlagen werden für den Förderantrag benötigt?
Ist eine rückwirkende Förderung möglich?
Wieviel Budget steht zur Verfügung und wie erfolgt die Vergabe?
Wieviel Förderung erhalte ich für eine Photovoltaikanlage?
Wieviel Förderung erhalte ich für ein Stecker-Solar-Gerät („Balkonkraftwerk“)?
Wieviel Förderung erhalte ich für einen Batteriespeicher?
Wieviel Förderung erhalte ich für eine Wallbox?
Gibt es eine Förderung für Solarthermie-Anlagen?
Welche Unterlagen (Nachweise) werden für den Auszahlungsantrag benötigt?
Kontaktinformationen
Katharina Mertens
Tel.: 02162 39-2560
E-Mail: foerderung-klimaschutz@kreis-viersen.de
Servicezeiten:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass sich die Informationen hinter den nachfolgenden Links ändern können. Es ist daher ratsam, regelmäßig die entsprechenden Websites zu überprüfen und sich bei Bedarf direkt an die jeweiligen Förderinstitutionen zu wenden.
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