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Immissionsschutz - Berichtspflicht nach E-PRTR-Verordnung (Gewerbe)

Nach der E-PRTR-Verordnung und dem SchadRegProtAG bestehen ebenfalls jährliche Berichtspflichten über die Emissionen. Die Übermittlung des PRTR-Berichts erfolgt analog zur Emissionserklärung mit BUBE-online. Die Abgabefrist für die jährlichen Berichtspflichten ist der 30.04. im Falle einer Fristverlängerung der 31.05. des Folgejahres.

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des LANUV.

Benötigte Unterlagen

Für die Abgabe der Erklärung ist die Web-Anwendung BUBE zu nutzen (s. u. Links).

Rechtliche Grundlagen

Links

Kontaktinformationen

Amt für Umweltschutz
Abteilung 66/3 - Gewerbe
02162/39-1242 (Martina Baudendistel)
umweltschutz@kreis-viersen.de

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