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Immissionsschutz - Emissionserklärung (Gewerbe)
Gemäß § 27 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit der 11. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) sind Betreiber bestimmter gemäß 4. BImSchV genehmigungsbedürftiger Anlagen verpflichtet, die von diesen Anlagen ausgehenden Luftemissionen zu erklären.
Die Emissionserklärung ist alle 4 Jahre bis zum 31.05. des dem Erklärungsjahr folgenden Jahr in elektronischer Form bei der zuständigen Behörde abzugeben. Im Einzelfall kann auf Antrag die Abgabefrist bis zum 30.06. verlängert werden. Der Antrag muss bis zum 30.04. bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des LANUV
Benötigte Unterlagen
Für die Abgabe der Erklärung ist die Web-Anwendung BUBE zu nutzten (s. u. Links).
Rechtliche Grundlagen
Links
Kontaktinformationen
Amt für Umweltschutz
Abteilung 66/3 - Gewerbe
02162/39-1242 (Martina Baudendistel)
umweltschutz@kreis-viersen.de
Kontakt
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66/3 Gewerbe
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Technische Sachbearbeitung
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