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Immissionsschutz - Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen (gewerblich)

Hinweis

Für die Neuerrichtung oder Änderung bestehender Anlagen, die einer Neu- oder Änderungsgenehmigung sowie einer Anzeige nach dem Immissionsschutzrecht bedürfen, empfiehlt sich die Beauftragung eines Fachplaners durch den Antragsteller, um die Genehmigungsverfahren fachgerecht und zügig abwickeln zu können.

Der Betrieb bestimmter Anlagen kann zu Luftverunreinigungen, Lärm, Gerüchen, Erschütterungen und anderen Belastungen für die Umwelt führen und dadurch eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung oder zumindest eine Anzeige nach dem BImSchG notwendig machen. Das gleiche gilt für bauliche Veränderungen der Anlage und der Produktionsabläufe.

Diese Genehmigungen können Sie bei uns beantragen bzw. eine solche Anzeige uns gegenüber machen.

Die unten genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner informieren sie gerne über die voraussichtlich zu erwartenden Gebühren und beantworten auch sonstige Fragen die im Zusammenhang mit Ihrem Betrieb stehen.

Rechtliche Grundlagen

Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie verschiedene Bundesimmissionsschutzverordnungen (z. B. 4. und 9.BImSchV), Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sowie baurechtliche und naturschutzrechtliche Vorschriften, u. a.

Gebühren

Die Erteilung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungs- und Feststellungsbescheide (Anzeige) ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe ist abhängig vom jeweiligen Antragsgegenstand, insb. der Höhe der Investitionssumme.

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Kontaktinformationen

Amt für Umweltschutz
Abteilung 66/3 - Gewerbe
02162/39-1242 (Martina Baudendistel)
umweltschutz@kreis-viersen.de

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