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Einreise und Aufenthalt in Deutschland
Wir möchten Ihnen gerne Hilfestellungen und Informationen für die Einreise und den Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger im Bundesgebiet geben. Natürlich können wir hier nicht ausführlich informieren. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner.
Grundvoraussetzungen
Ausländische Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Deutschland einen gültigen Aufenthaltstitel, sofern sie nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit von diesem Erfordernis befreit sind (z. B. Unionsbürger, Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland, der Vereinigten Staaten von Amerika). Für einen längeren Aufenthalt als 3 Monate benötigen alle ausländischen Staatsangehörigen außer Unionsbürger einen gültigen Aufenthaltstitel.
Der Aufenthalt von Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen ist speziell geregelt.
Welche Voraussetzungen im Einzelfall für die Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt werden müssen hängt vom Aufenthaltszweck ab. Für alle Aufenthaltstitel gilt jedoch regelmäßig:
- eine geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
- das Vorliegen eines anerkannten, gültigen Passes oder Passersatzes
- die Sicherstellung des Lebensunterhalts einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes
- die Einreise mit erforderlichem Visum (sofern keine Ausnahme vorliegt)
- ausreichender Wohnraum
- Kenntnisse der deutschen Sprache (A1 - B1)
- keine Beeinträchtigung oder Gefährdung öffentlicher Interessen
Während und nach Abschluss eines Asylverfahrens wird der Aufenthalt geregelt durch die Aufenthaltsgestattung und die Aussetzung der Abschiebung (Duldung).
Aufenthaltstitel nach dem Aufenthaltsgesetz
Aufenthalt zum Zwecke der Ausbildung
Aufenthalt zum Zwecke der Erwerbstätigkeit
Aufenthalt zum Zwecke des Familiennachzugs
Aufenthalt von Unionsbürgern
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