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Abgrabungserlaubnis
Die Gewinnung von Bodenschätzen (Sande, Kiese und Tone) bedarf der Genehmigung. Bei Abgrabungen wird zwischen Nass- und Trockenabgrabungen unterschieden. Bei Nassabgrabungen wird durch die Auskiesung Grundwasser freigelegt und dadurch ein Gewässer hergestellt, bei Trockenabgrabungen nicht.
Benötigte Unterlagen
Antragsunterlagen nach den Vorgaben des Abgrabungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit dem Wasserhaushaltsgesetz. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie bei Ihrer Ansprechpartnerin / Ihrem Ansprechpartner.
Gebühren
Für den Abbau der Bodenschätze bei Nassabgrabungen: 0,01 €/ m³ Bodenschatz.
Für den Abbau der Bodenschätze bei Trockenabgrabungen: 80 % von 0,01 €/ m³ Bodenschatz.
Weitere Gebühren für Änderungen oder Verlängerungen, Abnahmen und Überwachung.
(Aufgrund der Vielzahl der Gebührentarifstellen ist diese Auflistung nicht abschließend.)
Rechtliche Grundlagen
Kontakt
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66/1 Wasser
Servicezeit:Montag - Freitag: 8:00-17:00 Uhr
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Abgrabungserlaubnisse
Telefon: 02162 39-1953E-Mail: mathias.gey@kreis-viersen.de