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Bauliche Anlagen am, im, unter & über Gewässern

Anlagen im Bereich von Gewässern (Seen, Bäche usw.) können negativen Einflüsse auf dieses Gewässer haben, also z.B. die Gewässerunterhaltung behindern oder im Hochwasserfall ein Hindernis darstellen. Anlagen in diesem Sinne können z.B Gebäude oder Brücken, aber auch Zäune, Hecken, befestigte Flächen, Aufschüttungen oder Leitungen sein. Für die Errichtung ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.

Benötigte Unterlagen

Benötigt wird der Antrag für "Gewässerschutz, Anlagen in, an, über oder unter Gewässern" und die dort aufgeführten Unterlagen.

Benötigte Formulare

Gebühren

Die Genehmigung für die Errichtung von Anlagen im Bereich von Gewässern ist gebührenpflichtig und richtet sich nach den Baukosten. Die Mindestgebühr beträgt 200,00 €.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit ist unterschiedlich, beträgt aber in den meisten Fällen 4 - 6 Wochen. Aufgrund notwendiger Beteiligung weiterer Stellen oder/und höherem Arbeitsaufwand kann sich dieser Zeitraum jedoch verlängern. Nähere Angaben können Sie bei den unten aufgeführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erfragen.

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