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Glasfaser

Der Begriff Glasfaser beschreibt eine schnelle Form der Datenübertragung in Form eines Telefon- und Internetanschlusses. Die Datenübertragung erfolgt hierbei nicht herkömmlich über eine Kupferleitung sondern über eine aus Glas bestehende lange, dünne Faser. Damit können eine Vielzahl von Endnutzern mit einem Breitband-Internetanschluss versorgt werden. Der Kreis Viersen steht im engen Austausch mit Glasfaseranbietern und adressiert Versorgungslücken. Dort, wo kein privatwirtschaftlicher Ausbau möglich ist, führt der Kreis Förderverfahren durch.

Der Koordinator für Digitale Infrastruktur des Kreises agiert dabei als Schnittstelle zu den Glasfaseranbietern und unterstützt als Dienstleister die Kommunen bei der Koordination des Ausbaus und der effizienten Umsetzung der Genehmigungsverfahren. Auch für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen des Kreises ist er zentraler Ansprechpartner für Fragen rund um die Breitbandversorgung.

Privatwirtschaftlicher Ausbau im Kreisgebiet

Im Kreis Viersen gibt es hauptsächlich 4 Provider mit vorhandener, flächendeckender Infrastruktur.  Neben Deutsche Telekom sind noch die Vodafone, Westconnect und die Deutsche Glasfaser mit ihren Produkten vertreten. Auf kommunaler Ebene gibt es verschiedene Ausbaustufen, die sich in ihrer Produktvielfalt und den vorhandenen Infrastrukturen unterscheiden.

Aktivitäten Deutsche Telekom

Die Deutsche Telekom hat das Kreisgebiet weitestgehend mit ihrer neusten VDSL-Technik erschlossen, diese Technik ist auch unter dem Namen Vectoring bekannt. Geographisch konzentriert sich die Deutsche Telekom für diesen Ausbau auf größere Ballungsgebiete, abgelegene und zu ländliche Gebiete profitieren zumeist nicht von diesem Ausbau. Die Übertragungstechnik basiert auf einer Kombination aus Glasfaserleitungen und alten vorhandenen Kupferadern. Verteilerstationen am Straßenrand werden mit sogenannter „aktiver Technik“ ausgestattet und mit Glasfaser angebunden. Die letzte Meile (Zuleitung zum Gebäude) wird weiterhin über die vorhandene Kupferleitung realisiert. In Fachkreisen spricht man von einem sogenannten FttC (Fibre to the curb) – Ausbau. Mit Vectoring erreicht man maximal Downloadraten bis zu 250 Mbit/s. Diese Übertragung ist allerdings reichweitenabhängig und ein shared Produkt, d.h. mehrere Kunden müssen sich die zur Verfügung gestellte Bandbreite bei zeitgleicher Nutzung teilen. 
Die Deutsche Telekom baut neben den klassischen Infrastrukturen seit 2023 auch vermehrt Glasfaserleitungen bis in die Gebäude. In Neubaugebieten wird dies schon länger praktiziert. Im Stadtgebiet Viersen hat die Telekom das Erstes, großes Glasfaserprojekt mit richtige Glasfaserinfrastruktur bis ins Haus gestartet. Die erste Ausbaustufe hat in der zweiten Jahreshälfte 2023 begonnen und erstreckt sich auf rd. 4.000 Adressen.

Aktivitäten Deutsche Glasfaser

Das Unternehmen Deutsche Glasfaser hat bereits ein flächendeckendes Glasfasernetz in den drei Westgemeinden Brüggen, Niederkrüchten und Schwalmtal realisiert. Dieser Ausbau wurde bereits 2013 initiiert und erstreckte sich über mehrere Ausbaustufen. Nach Fertigstellung 2022 sind diese Gemeinden fast flächendeckend mit Glasfaser erschlossen. Ähnliches gilt für die Gemeinde Grefrath. Auch dort ist ein flächendeckender Ausbau mit Glasfasertechnik geplant. Im Stadtgebiet Kempen werden im Laufe des Jahres 2024 /25 weitere Bereiche Von Kempen-Süd, St. Hubert und Tönisberg mit Glasfaser ausgebaut werden. Einige Gewerbegebiete wie Münchheide und Stahlwerk Becker in Willich, Tempelshof in Tönisvorst und das Gewerbegebiet Ost in Kempen sind bereits mit Glasfasertechnik der Deutschen Glasfaser erschlossen. Das Unternehmen hat auch weite Teile des Stadtgebiets Viersen erschlossen und ist dort noch weiter im Ausbau tätig. Anders als beim traditionellem Ausbau der, wird hier tatsächlich die Glasfaser bis ins Haus gelegt. In Fachkreisen spricht man von einem FTTH (Fibre to the home) – Ausbau. Somit sind theoretisch Übertragungsraten von mehreren Terabit/s möglich. Diese Übertragungstechnik ist reichweitenunabhängig, d.h. jeder Kunde bekommt eine festzugesicherte Bandbreite. In Nettetal sind einige Bereiche rund um Hinsbeck mit FttH erschlossen.

Aktivitäten Vodafone

Das Unternehmen Vodafone bietet seine Dienstleistung basierend auf dem verfügbaren Coax-Kabelnetz  (ehemals Unitymedia) oder auf dem klassischen Kupfernetz der Deutschen Telekom an. Das Kabelnetz wurde ursprünglich von der Deutschen Bundespost für den Fernsehempfang konzipiert. Damals war noch nicht absehbar, dass dieses Netz in der Zukunft für eine Internetübertragung genutzt werden könnte. Seit etwas über 15 Jahren bieten Dienstleister Internetprodukte über das Kabelnetz an. Für einen ländlich ausgeprägten Kreis hat der Kreis Viersen ein vergleichsweise großes Kabelnetz. Im Jahr 2017 wurde der Ortsteil Elmpt in Niederkrüchten komplett neu mit Kabelnetz versorgt. Ein weiterer Ausbau in dieser Größenordnung ist allerdings für die nächsten Jahre für den Kreis Viersen nicht zu erwarten, lediglich größere Neubaugebiete könnten zusätzlich mit Kabelnetz erschlossen werden. Das Unternehmen investiert hauptsächlich in die Modernisierung des Bestandnetzes. Die Übertragung erfolgt über das bestehende Coax-Kabelnetz. Der zugrundeliegende Standard heißt DOCSIS. In der aktuellen Version 3.0 kann diese Technik bis zu 400 Mbit/s im Download und 40 Mbit/s im Upload erreichen. Die Vodafone möchte bis Ende 2025 ihren neuen Standard DOCSIS 3.1 komplett ausgerollt haben. Große Bereiche im Kreisgebiet profitieren heute schon von dem neunen Standard. In der neusten Version sind Übertragungsraten bis zu 1 Gbit/s möglich, allerdings ist diese Übertragungstechnik auch reichweitenbegrenzt und ein shared Produkt. In Fachkreisen bezeichnet man die Ausbauvariante wie bei der Telekom auch als FTTC.

Im Stadtgebiet Nettetal gibt es bezüglich dem vorhandenen Kabelnetz eine Besonderheit. Eigentümer ist dort nicht die Vodafone wie in den restlichen Kommunen sondern das Unternehmen Pyür. Die Pyür hat dieses Netz 2023 komplett übernommen und in die Modernisierung investiert. Dort ist der neue DOCSIS Standard 3.1 bereits etabliert und den Bürgern können Bandbreite bis zu 1 Gbit/s im Download angeboten werden.

Aktivitäten WestConnect

Zusätzlich hat das Unternehmen Westconnect eine große Ausbauoffensive für die Stadt Nettetal angekündigt. Die Westconnect, eine Tochter des EON-Konzerns, plant einen flächendeckenden FttH-Ausbau für das gesamte Stadtgebiet. Die Vermarktungsrunden haben im Frühjahr 2024 begonnen. Der Bau ist in der zweiten Jahreshälfte 2024 gestartet. Insgesamt profitieren rund 12.000 Adressen von diesem Ausbau. Aktuell beschränken sich die Aktivitäten noch auf das Stadtgebiet Nettetals.

Über den Glasfaseratlas von Gigabit.NRW sind detaillierte Informationen über das Kreisgebiet abrufbar.

Verfügbarkeitsabfagen der Telekommunikationsunternehmen

Erläuterung Verfahrenshinweise zur Förderung

Nachfolgend sind die einzelnen gemäß dem Leitfaden zur „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ erforderlichen Verfahrensstufen für einen Förderantrag näher erläutert.

Durchführung des Markterkundungsverfahrens (MEV)

Zunächst wird ein noch nicht mit mindestens 30 Mbit pro Sekunde erschlossenes Gebiet abgegrenzt. Auf dem zentralen Online-Portal www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht die kommunale Gebietskörperschaft dieses Gebiet geografisch genau mit Hilfe von Kartenmaterial und Geoinformationssystemen als beabsichtigtes Erschließungsvorhaben mit einer Beschreibung der darin vorhandenen Breitbandversorgung. Hierzu kann hilfsweise der Breitbandatlas des Bundes herangezogen werden. Die Gebietskörperschaft fordert zusätzlich zur Veröffentlichung auf www.breitbandausschreibungen.de alle regional tätigen sowie interessierten Telekommunikationsunternehmen schriftlich mit einer Frist von mindestens vier Wochen zur Stellungnahme auf.

Im Rahmen ihrer Stellungnahmen sollen die Telekommunikationsunternehmen für das der Anfrage zugrundeliegende Gebiet die vorhandenen Up- und Download-Geschwindigkeiten sowie ihre diesbezüglichen Ausbaupläne für die nächsten drei Jahre angeben. Die Pläne können sich dabei auf das gesamte abgefragte Gebiet oder nur auf Teile davon beziehen. Auch der Aufbau eines NGA-Netzes (d.h. Next Generation Access) durch die Nutzung bestehender alternativer Infrastrukturen oder die Inanspruchnahme vorabregulierter Vorleistungen ist relevant. Maßgeblich für die Berechnung der Drei-Jahres-Frist ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Einsetzung des Netzes, gerechnet ab der Veröffentlichung der Markterkundung.

Die am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Unternehmen müssen einen detaillierten Zeitplan mit Meilensteinen für den Netzausbau sowie Belege für eine adäquate Finanzierung oder sonstige Nachweise vorlegen, die glaubhaft belegen, dass die geplanten Investitionen realisiert werden. Für die Durchführung des Markterkundungsverfahrens wurden mit den Bundesländern Mindestnachweispflichten abgestimmt, die für die Darstellung konkreter Ausbau- und Modernisierungspläne in den nächsten drei Jahren ausreichend sind.

Mindestanforderungen an die Angaben der ausbauwilligen Anbieter im Rahmen einer Markterkundung

Liegen positive Rückmeldungen im Markterkundungsverfahren vor, so sind diese Gebiete im Grundsatz von der Teilnahme am Bundesförderprogramm auszuschließen. Dies entspricht dem Grundsatz, den Ausbau vorrangig durch den Markt, d.h. ohne finanzielle Beteiligung der öffentlichen Hand, sicherzustellen.

Liegen Daten in nicht-ausreichender Detailschärfe vor, so ist ggf. nachzubessern, damit Gebietskörperschaften sich ein hinreichend genaues Bild über den Zuschnitt etwaiger weißer Flecken machen können. Dabei kann die Gebietskörperschaft von ausbauwilligen Anbietern beispielsweise einen Zeitplan mit Meilensteinen, eine Darlegung des Ausbauumfanges und der zum Einsatz kommenden Technik verlangen. Ausbauwillige Anbieter müssen hinreichend plausibel darlegen, dass der Abschluss der Ausbauarbeiten in drei Jahren abgeschlossen sein wird. Eine fehlende vertragliche Bindung des grundsätzlich ausbauwilligen Unternehmens kann alleine nicht dazu führen, dass das Gebiet als unterversorgt angesehen und ein Antrag auf Bundesförderung oder Landesförderung gestellt werden kann.

Ergebnisse des Markterkundungsverfahrens

Die Ergebnisse der Markterkundung sind auf dem zentralen Online-Portal www.breitbandausschreibungen.de zu veröffentlichen.

Die Ergebnisse der Markterkundung sind bei der abschließenden räumlichen Abgrenzung des Projektgebietes entsprechend zu berücksichtigen. Bekundet ein Unternehmen seinen Ausbauwillen erst nach abgeschlossenem Markterkundungsverfahren, so ist dieser Ausbauwille nur bei vertraglicher Verpflichtung des ausbauwilligen Unternehmens und nur dann durch die Gemeinde zwingend zu berücksichtigen, solange noch kein Antrag auf Förderung gestellt wurde. Maßgebend ist hierfür das Datum des Endes der Antragsfrist des jeweiligen Aufrufs.

Abbildung: Flussdiagramm Prozess zur Vorbereitung eines Förderantrags

Verfahren Interessenbekundungsverfahren (IBV)

Ein anschließendes Interessenbekundungsverfahren ist für den regulierten Förderprozess nicht zwingend notwendig. In der Vergangenheit hat sich allerdings gezeigt, dass die Ergebnisse aus einem IBV für die weitere Projektplanung hilfreich sind. Innerhalb der IBV geben die TK-Unternehmen Ausbaubekundungen für Gebiete ab, für die ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht wirtschaftlich ist. Als Hauptbestandteil des IBVs werden die potenziellen Ausbauten seitens der TK-Unternehmen kalkuliert und die daraus resultierende Wirtschaftlichkeitslücke ausgewiesen. Dieser Differenzbetrag ist ein erster Indikator dafür, wie hoch eine Fördersumme sein müsste, um ein bestimmtes Gebiet mit einer Übertragungstechnik zu erschließen. Eine abschließende eigens durchgeführte Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsstudie, mit Unterstützung eines unabhängigen Fachbüros, ist für eine verifizierte Aussage der Wirtschaftlichkeitslücke zwingend erforderlich und muss Bestandteil eines Förderantrages sein. Nach Abschluss der Marktanalyse ist der Aufbau der Förderlandschaft und die Unterteilung in Projektgebiete möglich. Die Kosten für die Erschließung der unterversorgten Adressen werden mit entsprechender Planungssoftware kalkuliert. Das daraus resultierende Zahlenwerk ist die Grundlage für die Erstellung eines Förderantrages zur Schließung der weißen Flecken.

Projektplanung und Gebietsabgrenzung

Die Gebietsabgrenzung erfolgt nach MEV und IBV. Bei der Gebietsabgrenzung geht es darum, ein Gebiet zu definieren, in dem ein geförderter Ausbau sowohl notwendig als auch beihilferechtlich zulässig ist. Dieses muss nicht mit den Verwaltungsgrenzen der beteiligten Gebietskörperschaften übereinstimmen. Die Ausbaugebiete müssen so abgegrenzt werden, dass ausschließlich weiße NGA-Flecken erfasst sind und keine Überlagerung bestehender Infrastruktur erfolgt. Eine Ausnahme ist dann möglich, wenn außergewöhnliche Umstände dies erfordern, um die Erschließung des Ausbaugebiets zu gewährleisten.

Die Gebiete, in denen ein geförderter Ausbau stattfinden soll, müssen nicht zwingend geografisch miteinander zusammenhängen. Vielmehr können auch mehrere geografisch voneinander getrennte Gebiete für ein gefördertes Projekt zusammengefasst werden.

Für die Abgrenzung der weißen NGA-Flecken werden die Informationen aus MEV und IBV herangezogen und durch vor Ort verfügbare Informationen bzw. Angaben der Netzbetreiber ergänzt. Zu diesen gehören auch die im Rahmen des Markterkundungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen. Sofern ein privatwirtschaftlicher Netzbetreiber einen nicht geförderten Ausbau angemeldet hat, kann dieses Gebiet nicht weiter als weißer NGA-Fleck definiert werden. Der Fördermittelbedarf ist im Hinblick auf die Erschließung der identifizierten weißen NGA-Flecken darzustellen.

Es ergeben sich somit die folgenden Schritte zur Gebietsabgrenzung:

  1. Gebietskörperschaft(en) definieren z.B. als Zusammenschluss innerhalb ihres Verwaltungsgebietes das Gebiet (zusammenhängend oder nicht), in dem ein geförderter Ausbau stattfinden soll (Projektgebiet).
  2. Gebietskörperschaft(en) führen Markterkundungsverfahren für dieses zuvor definierte Gebiet durch.
  3. Unternehmen melden die bereits durch NGA versorgten oder binnen der nächsten drei Jahre eigenwirtschaftlich zu erschließenden Teilgebiete, die in dem der Markterkundung zugrundeliegenden Gebiet liegen.
  4. Gebietskörperschaft(en) exkludieren die bereits mit NGA versorgten und die nachweislich in den nächsten drei Jahren auszubauenden Teilgebiete.
  5. Das neue Gebiet umfasst nunmehr ausschließlich weiße (NGA-) Flecken mit einer Versorgung kleiner 30 Mbit/s.
  6. Es ist antragsfähig, sofern mindestens 85 Prozent der Haushalte in diesem Gebiet mit mindestens 50 Mbit pro Sekunde versorgt werden können.

Insgesamt wird eine sorgfältige Definition der Fördergebiete empfohlen, da sowohl die Förderrichtlinie als auch das europäische Beihilferecht diesbezüglich strikte Monitoring- und Evaluierungspflichten vorsehen. Daher ist die Gebietsabgrenzung so präzise wie möglich vorzunehmen.

Das Projektgebiet kann kleiner oder übereinstimmend mit dem Verwaltungsgebiet der Gebietskörperschaft(en) gewählt werden. Es wird im Anschluss an das Markterkundungsverfahren abschließend festgelegt. Bei der Definition des Projektgebietes sollten die derzeitige Versorgung, die Anforderungen gewerblicher und industrieller Nutzer sowie evtl. vorhandene topologische oder geographische Schwierigkeiten berücksichtigt werden.

Mit dem Bundesförderprogramm werden Vorhaben gefördert, die eine Versorgung der Haushalte mit mindestens 50 Mbit pro Sekunde sicherstellen. Wenn nach der Planung in einem Projektgebiet diese Versorgung nicht für alle Haushalte gewährleistet wird, kann das Vorhaben dennoch am Bundesprogramm teilnehmen. Voraussetzung ist, dass mindestens 85 Prozent der Haushalte mit mindestens 50 Mbit pro Sekunde versorgt werden (Ausbaugebiet). Die verbleibenden 15 Prozent müssen mit mindestens 30 Mbit/s versorgt werden.

Abbildung: Verfahrensablauf im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Regelfall

Verfahrensablauf im Wirtschaftlichkeitslückenmodell beim Bundesförderprogramm

Die Kommune schreibt den Auf-/Ausbau der erforderlichen Infrastruktur und den Netzbetrieb zusammen aus, das heißt, Infrastrukturausbau und Netzbetrieb werden vom gleichen Unternehmen übernommen. Dabei wird die Antragstellung zur Bundesförderung in der Regel vor der Ausschreibung der Bauleistung stattfinden. Die Ausschreibung hat das Ziel, die wirtschaftlichste Lösung für Aufbau und Betrieb zu ermitteln. Die Höhe des geltend gemachten Förderbedarfs, das heißt die Wirtschaftlichkeitslücke, wird hierbei maßgeblich neben anderen Gewichtungskriterien sein.

Die nachfolgende Abbildung zeigt den Verfahrensablauf im Regelfall. Die Antragstellung im Bundesförderprogramm erfolgt demnach vor Beginn des Ausschreibungsverfahrens. Der Antragsteller erhält einen Zuwendungsbescheid mit Vorbehalt, der insbesondere eine Förderzusage sowie eine maximale Fördersumme enthält. Mit dieser Zusicherung der Bundesförderung beginnt der Antragsteller die Ausschreibung. Nach deren Ende teilt der Antragsteller der Bewilligungsbehörde das Ergebnis der Ausschreibung mit und übermittelt die notwendigen Informationen zum Vertragsschluss. Anhand dieser Informationen stellt die Bewilligungsbehörde den abschließenden Förderbescheid aus.

Abbildung: Alternatives Antragsverfahren im Wirtschaftlichkeitslückenmodell

Alternativ dazu kann die Ausschreibung auch vor der Antragstellung im Bundesförderprogramm begonnen werden. In diesem Fall wird das Vergabeverfahren soweit durchlaufen, bis ein Netzbetreiber ausgewählt ist. Das konkrete Angebot des Netzbetreibers wird der Bewilligungsbehörde im Rahmen der Antragstellung vorgelegt, die nach Antragsprüfung den abschließenden Zuwendungsbescheid fertigt. Erst dann kann der Vertragsabschluss erfolgen. Bei dieser Variante muss berücksichtigt werden, dass die für die Antragsbearbeitung notwendige Zeit im Vergabeverfahren eingehalten wird, um Verzögerungen zu vermeiden.

Förderausbau Weiße Flecken

Das "Weiße Flecken"-Programm bezieht sich auf den Ausbau von Glasfasernetzen in Deutschland und zielt darauf ab, Gebiete mit unzureichender Internetversorgung zu fördern. Der Begriff "weiße Flecken" bezieht sich auf Regionen, in denen die verfügbare Internetgeschwindigkeit unter 30 Mbit/s liegt und kein privatwirtschaftlicher Ausbau absehbar ist. Diese Gebiete sind meist ländlich oder strukturschwach und werden von Internetanbietern oft vernachlässigt, weil sich der Ausbau dort wirtschaftlich nicht lohnt.

Ziel des Programms

Das Programm unterstützt den flächendeckenden Glasfaserausbau in diesen unterversorgten Gebieten, um die digitale Spaltung zu verringern und auch in ländlichen Regionen schnelle Internetverbindungen bereitzustellen. Es wird in Zusammenarbeit mit Bund, Ländern und Kommunen durchgeführt.

Finanzielle Förderung

Im Rahmen des Programms wird der Ausbau von Glasfasernetzen durch staatliche Fördermittel unterstützt. Bis zu 50 % der Ausbaukosten übernimmt der Bund, während die restlichen Kosten durch Länder und Kommunen getragen werden. Diese Förderung soll sicherstellen, dass auch Gebiete mit geringer Marktnachfrage erschlossen werden.

Abwicklung Weiße Flecken Programm

Aktualisiert am 23.06.2023 - das Projekt ist abgeschlossen und befindet sich im Schlußverwendungsnachweis mit dem Projektträger

Im Zuge der Digitalisierung wird eine flächendeckende Glasfaserinfrastruktur immer bedeutsamer. Nicht nur für die regional ansässigen Unternehmen, sondern auch für öffentliche Träger, Krankenhäuser, Bildungseinrichtungen und selbstverständlich Privathaushalte, ist eine Grundversorgung mit ausreichender Bandbreite immer wichtiger.
Im Rahmen des Bundesförderprogrammes zum Breitbandausbau hat der Kreis Viersen in Zusammenarbeit mit allen neun kreisangehörigen Kommunen die unterversorgten Adressen mit einer Glasfaserinfrastruktur versorgt.

Als unterversorgt sind Adressen mit einer Download-Rate von weniger als 30 Mbit/s definiert. Zusammen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW wurde dem Kreis Viersen eine Fördersumme von rund 43 Millionen Euro bewilligt.

Nach europaweit durchgeführten Ausschreibungsverfahren hat das Unternehmen Deutsche Glasfaser das wirtschaftlichste Angebot abgeben und den Zuschlag für das Ausbauprojekt erhalten. Nach der Vertragsunterzeichnung im August 2019 und den weiteren notwendigen Projektplanungen konnte der Bau im Februar 2020 starten.
Damit war der Weg frei, für mehr als 3.800 Adressen im Kreis Viersen mit einer entsprechenden Unterversorgung einen Zugang zum nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetz zu bekommen.

Der Ausbau einer komplett neuen Glasfaser-Infrastruktur ist ein enorm großes Bauprojekt, das mit viel Koordinationsaufwand und Detailplanung verbunden ist. Mindestens genauso aufwendig waren die Ausbauarbeiten.

Über eine Strecke von rund 700 Kilometern wurden in den zurückliegenden 24 Monaten die Glasfaserkabel verlegt. 

Förderausbau Graue Flecken

Das "Graue Flecken"-Programm ist eine Erweiterung des Förderprogramms für den Glasfaserausbau in Deutschland, das sich gezielt auf Regionen konzentriert, die eine mäßig ausreichende, aber nicht zukunftssichere Breitbandversorgung haben. Diese sogenannten "grauen Flecken" sind Gebiete, in denen zwar Internetgeschwindigkeiten zwischen 30 Mbit/s und 100 Mbit/s verfügbar sind, die jedoch keine Glasfaseranbindung haben und langfristig nicht wettbewerbsfähig wären, da diese Geschwindigkeit in der Zukunft nicht ausreicht, um den steigenden Bedarf zu decken.

Unterschied zu den weißen Flecken

Weiße Flecken: Unterversorgung mit weniger als 30 Mbit/s.

Graue Flecken: Versorgung mit mindestens 30 Mbit/s, aber unterhalb von 100 Mbit/s, und kein geplanter Glasfaserausbau durch private Anbieter in den nächsten drei Jahren.

Ziel des Programms

Das Graue Flecken-Programm soll verhindern, dass diese Regionen in Zukunft digital abgehängt werden. Es ist eine Reaktion darauf, dass viele dieser Gebiete zwar eine gewisse Grundversorgung haben, diese aber nicht ausreicht, um die zukünftigen Anforderungen an Internetgeschwindigkeiten und Kapazitäten zu erfüllen, insbesondere durch die steigende Bedeutung digitaler Anwendungen in Haushalten und Unternehmen.

Finanzielle Förderung

Ähnlich wie bei den weißen Flecken bietet der Bund eine staatliche Förderung an, um den Ausbau von zukunftssicheren Glasfasernetzen zu beschleunigen. Das Fördermodell sieht vor, dass bis zu 50 % der Kosten vom Bund übernommen werden, während die restlichen Kosten von Ländern und Kommunen getragen werden. In vielen Fällen wird auch privates Kapital von Telekommunikationsunternehmen eingebracht, um die Projekte mitzufinanzieren.

FAQ für Bürger

Was umfasst der geförderte Breitbandausbau des Kreises?

Durch die Förderung sollen die Haushalte mit einem leistungsfähigen Glasfaseranschluss versehen werden, die bisher nur mit maximal 30 Mbit/s versorgt werden und wo von Seiten der Telekommunikationsunternehmen kein eigenwirtschaftlicher Ausbau in absehbarer Zeit geplant ist.

Gibt es eine Quote wie beim privatwirtschaftlichen Ausbau?

Nein. Möchte ein Telekommunikationsunternehmen einen privatwirtschaftlichen Ausbau seines Netzes in einem Gebiet betreiben, so musste in vielen Fällen eine Quote von 40% bei den Verträgen erreicht werden. Die Förderung durch den Bund und das Land sorgt dafür, dass nun auch Gegenden, die diese Quote nicht erfüllen konnten oder aufgrund zu geringer Besiedlung für einen Ausbau nicht wirtschaftlich attraktiv erscheinen, an das Glasfasernetz angeschlossen werden.

Wird der Glasfaseranschluss bis ins Haus gelegt und kostet dies etwas?

Im Rahmen des geförderten Projektausbaues ist die Verlegung des Glasfaserkabels von der Straße bis zum Haus kostenfrei. Am Hausübergabepunkt im Gebäude enden die Arbeiten, die vom Kreis an die Deutsche Glasfaser vergeben wurden. Voraussetzung für die Verlegung bis zum Haus ist ein abgeschlossener Vertrag mit der Deutschen Glasfaser. Die Verkabelung innerhalb des Hauses ist kein Bestandteil des geförderten Ausbaus.

Empfehlung: Planen Sie jetzt schon, wo Sie Ihre Anschlussdose platzieren möchten und informieren Sie sich gegebenenfalls bei Ihrem Elektriker über die Kabelführungen bis zu den Endgeräten bzw. Wohneinheiten. In der Regel ist es sinnvoll die Leitungswege vorzubereiten. Hierzu können die Verlegung von Kabelkanälen sowie eventuell erforderliche Wanddurchbrüche zählen.

Was passiert, wenn ich keinen Anschluss möchte oder zunächst keinen Anschluss buche?

Wenn kein Anschluss gebucht wird, wird kein Hausanschluss gebaut. Die Glasfasern werden dann nur bis zur Grundstücksgrenze in die Straße gelegt. Bei nachträglichen Beauftragungen kann ein Eigenkostenzuschuss für den Bau des Hausanschlusses fällig werden.

Ich wohne zur Miete. Kann ich das Angebot dennoch nutzen?

Bitte stimmen Sie sich mit Ihrer Hausverwaltung oder dem Eigentümer Ihrer Immobilie ab.

Behalte ich meine Rufnummer?

Beim Wechsel von ihrem bisherigen Telekommunikationsanbieter zur Deutschen Glasfaser können Sie eine Übernahme Ihrer Telefonnummer mit in Auftrag geben.

Besteht Gefahr durch schädliche Strahlungen?

Nein. Glasfaser nutzt lediglich Licht zur Datenübertragung und gibt somit keine schädlichen Strahlungen ab.

Ich habe aktuell weniger als 30 MBit/s, wurde aber nicht angeschrieben. Warum?

Es kann verschiedene Gründe haben, warum die Adresse nicht mit einbezogen wurde:

  1. Bei Ihrem oder einem anderen Anbieter sind an Ihrer Adresse 30 MBit/s oder mehr möglich. Unter folgenden Links können Sie die verfügbaren Internetprodukte für Ihren Standort prüfen:

    Deutsche Telekom: https://www.telekom.de/zuhause/dsl-vdsl-und-lte-verfuegbarkeit,

    Vodafone: https://zuhauseplus.vodafone.de/internet-telefon/wechseln.html,

    Deutsche Glasfaser: https://www.deutsche-glasfaser.de/glasfaser/verfuegbarkeitscheck/.
     
  2. Ein Anbieter hat für Ihre Adresse fälschlicherweise eine Versorgung mit mindestens 30 MBit/s angegeben.

    Nach eigenständiger Prüfung zu Punkt 1, können Sie den Punkt 2 überprüfen lassen, indem Sie eine Mailanfrage unter Angabe Ihrer Adresse an breitband@kreis-viersen.de senden.

Wo kann ich weitere Fragen stellen?

Alle Antworten rund um allgemeine Anfragen zum Glasfasernetz und die Highspeed-Produkte der Deutschen Glasfaser erhalten Sie unter der Servicenummer 02861 890 600.

Werden durch die Förderung monopolistische Strukturen geschaffen?

Nein. Die Förderrichtlinien schreiben eine diskriminierungsfreie Netzinfrastruktur vor. Es besteht also für jeden Anbieter die Möglichkeit, das Glasfasernetz zu nutzen, um eigene Produkte zu vertreiben (momentan macht von dieser Möglichkeit jedoch noch kein Anbieter gebrauch).

Wie sieht der zeitliche Ablauf aus?

Es ist vorgesehen, das Projekt in einem Zeitraum von etwa zwei Jahren bis Ende 2021 zu realisieren. Eine Übersicht über die einzelnen Projektschritte finden Sie im Downloadbereich dieser Seite.

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