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Bauakteneinsicht
Zuständigkeit
Die Kreisverwaltung Viersen ist als untere Bauaufsicht für die Bauangelegenheiten in den Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal und der Stadt Tönisvorst zuständig. Die Zuständigkeit für die Städte Kempen, Nettetal, Viersen und Willich liegt nicht bei der Kreisverwaltung Viersen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.
Digitalisierung der Bauakten
Der Digitalisierungsprozess der im Bestand des Kreises Viersen stehenden Bauakten ist abgeschlossen. Die Bauakten der Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten und Schwalmtal sowie der Stadt Tönisvorst stehen ab sofort ausschließlich digital zur Verfügung.
Sie sind Eigentümer eines bebauten Grundstückes in Tönisvorst, Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten oder Schwalmtal und möchten die beim Amt für Bauen, Landschaft und Planung vorhandenen Bauakten zu Ihrem Grundstück einsehen? Diese Möglichkeit besteht grundsätzlich nach vorhergehender Terminabsprache.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- Eigentumsnachweis (z.B. Grundbuchauszug) oder Vollmacht des Eigentümers
Gebühren
Für die Bereitstellung der Akte zur Einsichtnahme sowie die Fertigung von Kopien und Scans werden Gebühren und Auslagen erhoben. Eine Übersicht der Kosten finden Sie unter Downloads - Bauakteneinsicht -
Rechtliche Grundlagen
Links
Kontakt
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60/3 Rechtliche Bauaufsicht, Wohnungsbauförderung
Servicezeit:Montag - Freitag: 8:00-17:00 Uhr
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Bauakteneinsicht - Tönisvorst
Telefon: 02162 39-1437E-Mail: andrea.kunter@kreis-viersen.de
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Bauakteneinsicht - Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal
Telefon: 02162 39-1428