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Haustierhaltungsanzeige
Nach den artenschutzrechtlichen Bestimmungen (§7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung – BartSchV - ) ist der Halter besonders geschützter Wirbeltiere verpflichtet, den Kauf bzw. die Aufnahme des Tieres bei der unteren Naturschutzbehörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Diese Anmeldung muss Angaben enthalten über:
Art, Zahl, Alter, Geschlecht, Herkunft, Verbleib, Standort, Verwendungszweck und Kennzeichen der Tiere.
Nach der Bestandsanzeige ist die Verlegung des regelmäßigen Standortes oder der Verlust des Tieres ebenfalls schriftlich anzuzeigen (z.B. Verkauf, Umzug, Tod, Entfliegen oder Entlaufen).
Benötigte Unterlagen
- Herkunftsnachweis (z.B. Züchterbescheinigung, Kaufquittung)
- EU-Vermarktungsbescheinigung mit ggf. Fotodokumentationen (nur bei streng geschützten Tieren)
Benötigte Formulare
Rechtliche Grundlagen
Kontaktinformationen
E-Mail: artenschutz@kreis-viersen.de
Rathausmarkt 3
41747 Viersen
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