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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Kreisverwaltung Viersen ist für Abgeschlossenheitsbescheinigungen in den Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal und der Stadt Tönisvorst zuständig. Für die Städte Kempen, Nettetal, Viersen und Willich wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ermöglicht die Bildung von Wohnungs- oder Sondereigentum. Die Abgeschlossenheit ist in § 3 Abs. 3 WEG geregelt. Den Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung reichen Sie bei der Bauaufsichtsbehörde mit den nötigen Unterlagen ein. Der Antrag muss den Vorgaben des WEG und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVA) entsprechen.

Wenn Sie z. B. Wohnungen in Ihrem Mehrfamilienhaus als Eigentumswohnungen verkaufen möchten, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese können Sie mit Bestandszeichnungen (Lageplan, Grundrisse etc.) selbst anfertigen und bei der Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Benötigte Unterlagen

  • Formloser Antrag mit Angaben der Grundstücksdaten (Flurstück, Flur, Gemarkung, Straße und Hausnummer), Adresse des Antragstellers, Rechnungsadresse
  • Lageplan/Katasterauszug, der das betroffene Grundstück darstellt
  • Bauzeichnungen: Grundrisse aller Etagen, Ansichtszeichnungen, Schnittzeichnungen

Die Unterlagen sind jeweils in der Ausführung einzureichen, in der Sie diese benötigen!

Bitte beachten Sie, dass die Bauzeichnungen das Format DIN A 3 nicht übersteigen!

Gemäß § 4 Abs. 2 der AVA wird die Abgeschlossenheitsbescheinigung ungeachtet bauordnungsrechtlicher Vorschriften erteilt. Es wird empfohlen, den Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung bei Neubauprojekten erst dann zu stellen, wenn eine Genehmigungsfähigkeit des laufenden Bauantrages absehbar ist.

Gebühren

a) für die erste Ausfertigung 100,00 €
b) für jede Mehrausfertigung 30,00 €
c1) je Wohnung mit Gemeinschaftsräumen/-flächen 100,00 €
c2) je gewerblicher/sonstiger Eigentumsanteil mit Gemeinschaftsräumen/-flächen 150,00 €
d) je Stellplatz 20,00 €

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung eines Antrages nimmt bis zu ca. 4 Wochen in Anspruch.

Hinweise

Hinweise zur Darstellung
  • Die jeweiligen Räume/Wohnungen, die einer Sondereigentumseinheit zugeordnet werden sollen, sind entsprechend zu beziffern (Beispiel: "1") und in der Nutzung (Beispiel: "Wohnzimmer") zu deklarieren.

  • Heizungsräume, Eingänge, Treppen, Flure u.Ä. sind mit "G" für Gemeinschaftseigentum zu deklarieren, sofern diese allen Sondereigentumseinheiten zur Verfügung gestellt werden sollen.

  • Außenbereiche, Stellplätze, Terrassen im Erdgeschoss, die ebenfalls den jeweiligen Einheiten als Sondereigentum zugeordnet werden sollen, sind ebenfalls entsprechend zu beziffern und zu vermaßen (Länge x Breite).

Hinweise zum weiteren Verfahren nach der Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Die Abgeschlossenheitsbescheinigung und der dazugehörige Aufteilungsplan bilden die Grundlage für eine vom Notar zu erstellende notarielle Teilungserklärung.

  • Mit dieser Erklärung kann beim zuständigen Grundbuchamt des Amtsgerichts die Anlegung von Wohnungs- oder Teilungsgrundbüchern beantragt werden.

Beispiele

Beispiel Grundriss (Erdgeschoss)

Beispiel Grundriss (Obergeschoss)

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