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Akteneinsicht in Hausakten

Zuständigkeit

Die Kreisverwaltung Viersen ist als untere Bauaufsicht für die Bauangelegenheiten in den Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal und der Stadt Tönisvorst zuständig. Die Zuständigkeit für die Städte Kempen, Nettetal, Viersen und Willich liegt nicht bei der Kreisverwaltung Viersen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.

Als Eigentümer/in eines bebauten Grundstückes in Tönisvorst, Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten oder Schwalmtal haben Sie die Möglichkeit, in die digitale Bauakten zu Ihrem Grundstück einzusehen. Ihre Anfrage richten Sie bitte per E-Mail an die unten stehende jeweils zuständige Sachbearbeiterin.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • Eigentumsnachweis (z.B. Grundbuchauszug)
  • Vollmacht des Eigentümers, sofern Sie nicht Eigentümer des Grundstücks sind

Gebühren

Für das Versenden der Akten in elektronischer Form werden Gebühren nach dem Gebührengesetz (GebG) NRW in Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO) NRW in der jeweils gültigen Fassung und mit der Richtlinie zur Ermittlung der bauaufsichtlichen Gebühren des Kreises Viersen erhoben.
Die Tarifstelle 1.1.6 des Allgemeinen Gebührentarifs als Anlage zur AVerwGebO NRW legt einen Gebührenrahmen von 5,00 € bis 100,00 € fest. Zugrunde gelegt wird hierbei der zu leistende Verwaltungsaufwand.

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