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Apotheken- und Arzneimittelüberwachung
Online-Service
Die Apotheken- und Arzneimittelüberwachung übernimmt Aufgaben, die der Arzneimittelsicherheit beziehungsweise dem Verbraucherschutz dienen. Grundlage der Tätigkeiten bilden u. a. das Arzneimittel-, Apotheken-, Betäubungsmittel- und Chemikaliengesetz sowie das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW.
Arzneimittelsicherheit in Apotheken und im Einzelhandel
Zu den Aufgaben gehört die Überwachung des Arzneimittelverkehrs in den Betrieben, die Arzneimittel an Endverbraucher abgeben (z. B. Apotheken, Drogeriemärkte, Einzelhändler), sowie von Einrichtungen, die mit Arzneimittel umgehen (z. B. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime). Dazu werden die einzelnen Betriebe aufgesucht und die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben überprüft.
Erteilung von Erlaubnissen
Zudem werden eine Reihe von Erlaubnissen für Apotheken geprüft und erteilt, z. B.:
- Beantragung der Betriebserlaubnis einer Apotheke
- Beantragung der Betriebserlaubnis mehrerer Apotheken
- Beantragung Versandhandel
- Beantragung Großhandelserlaubnis für Apotheken
Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs
Betäubungsmittel sind stark wirkende Arzneimittel (z. B. starke Schmerzmittel), die ein besonderes Suchtpotenzial haben. Daher gelten für Betäubungsmitteln strenge gesetzliche Vorschriften. Diese Vorschriften regeln die Herstellung, den Handel sowie die Verschreibung und Abgabe von Betäubungsmitteln. Der Betäubungsmittelverkehr wird daher entsprechend überwacht.
Bescheinigungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Auslandsreisen
Es werden die Bescheinigungen von Betäubungsmitteln auf Auslandreisen beglaubigt weitere Informationen finden sie unter Links.
Gefahrstoffüberwachung im Einzelhandel
Ebenso wie Arzneimittel unterliegen auch die Gefahrstoffe im Einzelhandel der Überwachung (z. B. Lampenöle, Zement, Farben und Lacke).
Aktuelle Informationen zum Handel mit Chemikalien siehe unter Link "Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW - Chemikaliensicherheit"
Weitere Aufgaben
Daten des Arzneimittelgebrauchs werden analysiert und bewertet. Ziel ist es, die Bevölkerung über einen verantwortlichen Arzneimittelkonsum aufzuklären, zu informieren und zu beraten sowie an der Bekämpfung des Drogen- und Arzneimittelmissbrauchs mitzuwirken.
Benötigte Formulare
Gebühren
Gebührenerhebung nach den Tarifstellen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Satzung des Kreises Viersen über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen des Gesundheitsamtes nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst
Links
Kontakt
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53/1 Verwaltung Gesundheitsdienst, Apothekenwesen, Kommunale Gesundheitskonferenz
Servicezeit:Montag - Freitag: 8:00-17:00 Uhr
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Apotheken- und Arzneimittelüberwachung
Telefon: 02162 39-1701E-Mail: jan.tillmann@kreis-viersen.de
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Apotheken- und Arzneimittelüberwachung
Telefon: 02162 39-1702E-Mail: torsten.lehmann@kreis-viersen.de
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Apotheken- und Arzneimittelüberwachung
Telefon: 02162 39-1881E-Mail: gisela.vent@kreis-viersen.de