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Baulastenauskünfte
Zuständigkeit
Die Kreisverwaltung Viersen als untere Bauaufsicht ist für die Führung, Neueintragung und Auskunftserteilung von Baulasten in den Baulastverzeichnissen der Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal und der Stadt Tönisvorst zuständig. Die Zuständigkeit für die Städte Kempen, Nettetal, Viersen und Willich liegt nicht bei der Kreisverwaltung Viersen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.
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Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, mit der ein Grundstückseigentümer freiwillig in der Regel eine Einschränkung der Bebauung seines Grundstückes erklärt, damit auf einem anderen Grundstück die Bebauung ermöglicht wird. Baulasten werden daher meistens im Zusammenhang im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren abgegeben und eingetragen.
Die Baulasterklärung muss in der Regel persönlich vom Grundstückeigentümer bei der Kreisverwaltung unterschrieben werden.
Solche öffentlich-rechtlichen Baulasten sind auch gegenüber dem Rechtsnachfolger des Grundstückes wirksam. Die Baulasten werden im Baulastenverzeichnis bei der Bauaufsicht geführt. Die Einsichtnahme in dieses Verzeichnis empfiehlt sich vor einem Grundstückserwerb, da der Erwerber erfahren kann, ob und ggf. welche Baubeschränkungen auf dem Grundstück liegen, die im Grundbuch nicht eingetragen sind.
Voraussetzung für die Auskunftserteilung ist eine schriftliche Vollmacht des Grundstückeigentümers.
Benötigte Unterlagen
Für die Eintragung einer Baulast
- Amtlicher Lageplan des zu belastenden Grundstücks mit Eintragung der Baulast/Baulastfläche in der Regel in 5-facher Ausfertigung
Für die Auskunfterteilung
- Formloser schriftlicher Antrag mit Angabe der Gemarkung, Flur und Flurstück
- Schriftliche Vollmacht des Grundstückeigentümers bzw. der Eigentümer
Benötigte Formulare
Gebühren
Für Auskünfte: 30,00 € für jede Auskunft über ein unbelastetes Flurstück. 50,00 € für jede Auskunft über ein belastetes Flurstück, jedoch höchstens 150,00 €.
Für die Eintragung von Baulasten: Je nach Verwaltungsaufwand zwischen 50,00 € und 250,00 €.
Häufig gestellte Fragen
Wofür benötige ich eine Baulast ?
Wie lange bleibt eine Baulast bestehen ?
Kontakt
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60/3 Rechtliche Bauaufsicht, Wohnungsbauförderung
Servicezeit:Montag - Freitag: 8:00-17:00 Uhr
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Baulastenauskünfte - Tönisvorst und Grefrath
Telefon: 02162 39-1437E-Mail: andrea.kunter@kreis-viersen.de
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Baulastenauskünfte - Brüggen, Niederkrüchten, Schwalmtal
Telefon: 02162 39-1428