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Bauvorbescheid

Zuständigkeit

Der Kreis Viersen ist als untere Bauaufsichtsbehörde für die Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten und Schwalmtal sowie der Stadt Tönisvorst für die Erteilung von Bauvorbescheiden zuständig. Die Städte Kempen, Nettetal, Viersen und Willich erteilen selbst die Vorbescheide in ihrem Stadtgebiet. Sofern Sie dort bauen wollen, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.

Besondere Einzelfragen zu einem geplanten Bauvorhaben können vor dem eigentlichen Baugenehmigungsverfahren zum Gegenstand einer Bauvoranfrage gemacht werden. Durch eine Bauvoranfrage können damit grundsätzliche Einzelfragen zum Bauplanungsrecht oder Bauordnungsrecht abgeklärt werden. Die Bauvoranfrage empfiehlt sich vor allem vor dem Erwerb eines Baugrundstückes, wenn die Bebaubarkeit des Grundstückes nicht eindeutig bejaht werden kann.

Die Bauvoranfrage muss ein genau bezeichnetes Grundstück und ein konkretes Vorhaben (z.B. die Errichtung eines Wohnhauses mit Garage) zum Gegenstand haben.

Der Vorbescheid ist zwei Jahre gültig. Diese Frist kann auf Antrag um ein Jahr verlängert werden.

Benötigte Unterlagen

Der Antrag ist unter Verwendung des vorgeschriebenen Antragsformulares in mehrfacher Ausfertigung (mind. 3-fach) einzureichen.

Dem Antrag ist ein Lageplan, zumindest ein Auszug aus der amtlichen Flurkarte beizufügen. Die Abzeichnung der Flurkarte kann beim Katasteramt des Kreises bestellt werden. Bei Grundstückslagen im Außenbereich und im unbeplanten Ortsteil ist ein Übersichtsplan erforderlich, der die vorhandene Bebauung in der Umgebung des Baugrundstücks erkennen lässt. Die geplanten baulichen Anlagen sind möglichst unter Angabe der Geschosse und der Bauweise sowie der vorgesehenen überbaubaren Flächen im Lageplan zu kennzeichnen.

Benötigte Formulare

Gebühren

Die Gebühren liegen in der Regel zwischen 40 und 60 % der Baugenehmigungsgebühr.
Bei umfangreicheren Fragestellungen kann die Gebühr bis zu 100 % der Baugenehmigungsgebühr betragen.
Die Mindestgebühr beträgt 50,00 Euro.

Hinweise

Der Antrag ist in schriftlicher Form einzureichen. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen.

Bauberatung wird angeboten. Sie können uns persönlich besuchen oder eine andere Person beauftragen.

Rechtliche Grundlagen

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