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Behindertenfahrdienst

Der Fahrdienst steht im Kreis Viersen wohnenden Menschen mit Behinderung zur Verfügung, denen die Nutzung öffentlichen Verkehrsmittel auf Grund der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht zumutbar ist und die auch nicht im eigenen PKW oder im PKW von Angehörigen transportiert werden können. 

Es werden Fahrten durchgeführt zum Besuch von Verwandten und Bekannten, zum Besuch von kulturellen und gesellschaftlichen Veranstaltungen sowie zu Besorgungen des täglichen Lebens. Ausgeschlossen sind Fahrten zur medizinischen Versorgung, zu schulischen oder beruflichen Zwecken, sowie Fahrten, für die andere Kostenträger zuständig sind.

Wenn Sie bereits Leistungen für diesen Zweck von einem anderen Sozialhilfeträger (z.B. dem Landschaftsverband) erhalten, können Sie den Fahrdienst nicht nutzen. Die Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig. 
Sie wird nur gewährt, Ihr Einkommen und Vermögen die maßgeblichen Grenzen nach den §§ 135 ff. SGB IX nicht übersteigt. Diese werden im Rahmen der Antragstellung geprüft.

Zuständiger Fahrdienst

TMS GmbH
Süchtelner Str. 112
41747 Viersen

Über folgende Telefonnummer können Fahrten in der Zeit von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr bestellt werden: 02162 3690222.

Benötigte Unterlagen

  • Passfoto
  • Schwerbehindertenausweis
  • ärztliches Gutachten / Stellungnahme zur Behinderung, aus dem / der ersichtlich wird, dass die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich ist. Wie umfangreich die Stellungnahme sein muss, ist vom Einzelfall abhängig. Ein einfaches ärztliches Attest ist in der Regel nicht ausreichend.
  • ausgefüllte Erklärung zum Einkommen und Vermögen sowie dazugehörige Einkommens- und Vermögensnachweise 
  • Bescheid über den Bezug von Sozialhilfeleistungen, sofern vorhanden. In diesem Fall ist die Vorlage weiterer Einkommens- und Vermögensunterlagen entbehrlich.
  • Nachweis über Leistungen des Landschaftsverband Rheinland (betreutes Wohnen, persönliches Budget, LT 24), sofern vorhanden.
  • ggf. Vollmacht/Betreuungsurkunde

Benötigte Formulare

Gebühren

Pro einfacher Fahrt ist für Fahrten innerhalb des Kreisgebietes ein Eigenanteil von 2,00 € zu zahlen. Es sind auch Fahrten in die benachbarten Städte Mönchengladbach und Krefeld möglich. Hier liegt Ihr Eigenanteil bei 5,00 € pro einfacher Fahrt.

Rechtliche Grundlagen

Links

Häufig gestellte Fragen

Wie oft kann man fahren?

Der Fahrdienst steht berechtigten Personen für jährlich 100 einfache Fahrten (bzw. 50 Hin- und Rückfahrten) zur Verfügung. Einen Berechtigungsschein und Fahrscheine erhalten Sie mit dem Bewilligungsbescheid.

Wann steht der Fahrdienst zur Verfügung?

Der Fahrdienst steht täglich in der Zeit von 9.00 Uhr bis 22.00 Uhr zur Verfügung. Die Fahrten sind bis drei Tage vor Fahrtantritt anzumelden (siehe Kontakt).

Kontakt