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Beistandschaft
Zuständigkeit
Das Kreisjugendamt Viersen bietet alleinerziehenden Eltern aus Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal und Tönisvorst rechtliche Hilfestellung bei der Vaterschaftsfeststellung, der elterlichen Sorge und dem Kindesunterhalt an. Eltern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (= Wohnort) in Kempen, Nettetal, Viersen oder Willich haben, wenden sich bitte an die jeweiligen Jugendämter vor Ort.
Online-Service
Das Kreisjugendamt Viersen kann bei der einvernehmlichen Regelung der Eltern die Vaterschaftsanerkennung, gemeinsame Sorgeerklärung und Unterhaltsverpflichtung rechtsverbindlich beurkunden. Diese Beurkundungen sind kostenfrei. Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen können auch beim örtlichen Standesamt vorgenommen werden.
Das Kreisjugendamt Viersen kann das minderjährige Kind in gerichtlichen Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung und Unterhaltsfestsetzung vertreten.
Nachweis über die Ausübung des alleinigen Sorgerechts
Der allein sorgeberechtigten Mutter kann mit einem sogenannten Negativattest eine Bescheinigung über ihr alleiniges Sorgerecht erteilt werden. Diese Bescheinigung ist kostenfrei.
Zur Beantragung eines Negativattests nutzen Sie bitte den unten hinterlegten Vordruck.
Für Gesprächs- und Beurkundungstermine ist eine vorherige telefonische Terminabsprache unbedingt erforderlich.
Benötigte Formulare
Kontakt
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51/2 Wirtschaftliche Hilfen, Beistandschaften, Controlling
Servicezeit:Montag - Freitag: 8:00-17:00 Uhr
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Beistandschaften - Niederkrüchten, Brüggen A-L
Telefon: 02162 39-1675E-Mail: sabrina.czechau@kreis-viersen.de
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Beistandschaften - Tönisvorst, Brüggen M-Z
Telefon: 02162 39-2546
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Beistandschaften - Schwalmtal, Grefrath
Telefon: 02162 39-1929